Die Gesellschaft ist unteilbar, jeder gehört hinein, jeder hat seine Funktion, auch die sogenannten behinderten Menschen, die durch die Verweigerung an der gesellschaftlichen Teilhabe zu Gehinderten werden.
Das Land Niedersachsen ist hierarchisch strukturiert in kreisfreie Städte und Landkreise mit der Kreisstadt und den Gemeinden, entweder Samtgemeinden oder Einheitsgemeinden und in den Gemeinden gibt es als unterste Einheit die Ortschaften, das sind in der Regel Dörfer verschiedener Größen. In einer dieser Dörfer hat sich das abgespielt, was auf dieser Seite mit ihren Unterseiten dargeboten wird. Dieses Dorf liegt im Landkreis Wolfenbüttel in der Nähe der kreisfreien Großstadt Braunscheig. Statt des Ortsnamen wird der Begriff [Ortschaft] und statt des Gemeindenamen wird der Begriff [Gemeinde] verwendet. Diese Maßnahme halten nicht zuletzt unseres Schutzes wegen für notwendig.


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"Till-Philipp oder Das Recht auf Normalität" Erschienen in der Edition Schindele im Universitätsverlag C. Winter Heidelberg ISBN 3-8311-0647-9 Preis 14,25€ Erhältlich im Buchhandel |
"Gegen den Strom oder Ein Gesetz wird ernst genommen" Erschienen im Verlag Fallenstein ISBN 978-3-8311-0647-9 Preis 15,24€ Erhältlich im Buchhandel |
"»Weiß nicht« - Das Ende einer Kindheit" Erschienen im Verlag Fallenstein ISBN 978-3-00-015379-2 Preis 12,00€ Erhältlich im Buchhandel |
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"Sackgasse Arbeitsamt"
Erschienen im Verlag Fallenstein ISBN 978-3-0002133-0-4 Preis 13,80€ Erhältlich im Buchhandel |
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Leider finden meine Veröffentlichungen nicht die ihnen gebührende Verbreitung.
Das liegt sowohl an der mangelhaften Werbung, die ich aus Kostengründen nicht
weiter intensivieren kann, aber auch an dem mangelnden Interesse der vor allem
nicht betroffenen Bevölkerungsteile. Mir geht es dabei nicht um das Geld, daß
ich mit dem Verkauf meiner Büchern einnehme, sondern um ein Aufmerksammachen
der Gesellschaft auf dieses Thema. Zum Geld ist noch anzufügen, das vom
Verkaufspreis der Hauptanteil für die Herstellung benötigt wird und nur ein
sehr geringer Teil zur auszahlung kommt.
Der Spruch: »Der Mensch ist des Menschen größter Feind« findet auch hier eine Art Bestätigung, wenn auch nicht in dem Maß der körperlichen Vernichtung, wenn der geistig behinderte Mensch es bis zur Geburt gebracht hat und es ihm gestattet wird, diese Welt mit ihren vielen Ungereimtheiten zu betreten. Seiner Vernichtung kann er aber nicht entgehen, wenn vorgeburtlich diese Unausweislichkeit in der Regel durch 'medizinische Manipulation' gründlichst vorbereitet wird. Mit welchem Recht sich einige unserer Mitmenschen erdreisten, darüber zu bestimmen, wer zu ihrem bzw. unserem Leben gehört, d.h. gehören darf und wer nicht, bleibt uns Menschen verborgen. Die Verbreitung von Angst gehört ebenso dazu wie der Hinweis, daß es zu viele Kosten verursacht. Das führt mich zu der Frage, was ist ein Mensch wert. Einige, z.B. die geistig behinderten Menschen, besitzen anscheinend nicht den Wert, dazuzugehören, wobei sich dieser Wert auf das bezieht, was schon länger als kommerziell ausbeutbar bezeichnet wurde, selbstverständlich in einer etwas nicht so direkten Ausdrucksweise. Wie uns das Arbeitsamt Braunschweig bestätigte, ist z.B. unser Sohn wirtschaftlich nicht so verwertbar, als daß dieses Amt es für angeraten hält, ihn in die Wirtschaft zu vermitteln. Das setzt unsere Verfassungsvorgabe: »Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden« (Art.3 Abs.3 Satz 2 GG) außer Kraft, es bleibt unbeachtet und wird mißachtet unter Duldung höher gestellter staatlicher Stellen, vermutlich wenn es um das geht, was jeder gern ausreichend hätte, nämlich ums Geld. Das eigentliche Entscheidungsmoment ist also nicht der Mensch, sondern das Geld, das er prognostiziert kosten wird. Und das in einem Staat, der sich als christlich versteht, ja sogar als so christlich, daß er eine fest definierte Menschgruppe angeblich schutzbietend in das Grundgesetz aufnimmt. Auf diese Weise wird jeder Amtseid, den auch ranghöchste Personen mit Bezug auf Gott und unser Grundgesetz zu leisten haben, zu einem Meineid, denn es ist absolut nicht christlich und mit unserem Grundgesetz unvereinbar, eine fest definierte Personengruppe keinen Einlaß in unsere Gesellschaft zu gewähren. |
Als im Jahre 1987 Till-Philipp zu uns stieß, ahnten wir nicht, was im Verlauf
seines Lebens auf uns zukommen wird. Till-Philipp zeichnet sich durch zwei
Hauptkriterien aus. Er ist ein Wunschkind und er ist infolge einer
Trisomie 21
geistig behindert, was das erste Kriterium nicht außer Kraft setzt und
in keiner Weise mindert.
Seine Behinderung war der Anlaß für vielerlei Auseinandersetzungen sowohl im privaten Bereich als auch in der Öffentlichkeit und schließlich auch mit diversen staatlichen Behörden.
Im privaten Bereich verursachte es eine Spaltung innerhalb der Verwandtschaft, aber auch der Bekanntenkreis blieb nicht verschont. In der Verwandtschaft bildete diese Spaltung knapp 18 Jahre nach seiner Geburt einen absoluten Bruch aus. Während meine Nichte zwei Kinder zur Welt brachte, die verbal aus dem Munde der Mutter meiner Nichte zu Wunderkindern mutierten, wurde stets mit Sorgfalt darauf geachtet, daß Till-Philipp diesen Kindern nicht zu nahe kam. Im Verlauf einer Familienfeier im Elternhaus meiner Nichte verwickelte mich ihr Mann in ein Gespräch über Till-Philipp allgemein und im Speziellen, ohne zu benennen, welche Botschaft er mir mit diesem Gespräch übermitteln wollte. Ein halbes Jahr später gipfelte das schließlich in dem als Anordnung formulierten Wunsch der Eltern meiner Nichte, Till-Philipp möge bitte nicht die Gäste einer anstehenden Familienfeier umarmen und mit einem Wangen- oder Handkuß begrüßen, und er dürfe meine Nichte nicht berühren, da sie ihren jüngsten Nachwuch noch stillt. Die damit aufgestellte Mauer ließ keinem Durchlaß Raum. Der Kontakt war eingestellt. Auf meine Briefe, die ein Gespräch vorbereiten sollten, erhielt ich keine Antworten.
Im Bekanntenkreis wurden mir von einem ehemaligen Mitschüler im Beisein meiner Frau zwei ähnliche Gespräche aufgezwungen, wie es der Mann meiner Nichte tat. In diese Gespräche verwickelter er mich, wenn wir bei ihm zu Gast waren. Beide Male platzte meiner Frau so der Kragen, daß sie weinend den Raum verließ. Nach dem zweiten Mal zog ich die Konsequenz und schrieb ihm einen langen ausführlichen Brief. In diesem schrieb ich mir alles von der Seele und dokumentierte meine Meinung zu seinem Verhalten. Unsere gemeinsame Vergangenheit beinhaltet schon Situationen, die ich als sehr dunkel empfand. Das war sein Mobbing während des Unterrichts, wir saßen nebeneinander und er, Sohn eines Arztes, bezeichnete mich, Sohn eines Areiters, stets als Proletensohn. Als solcher durfte ich ihn nie besuchen. Bis eines Tages sein Fahrrad gestohlen wurde und ich es fand. Als Dank erlaubten mir seine Eltern einen Besuch, zu dem er mir die Anweisung gab, seine Mutter mit "gnädige Frau" anzureden. Ich konnte mich nicht daran erinnern, daß seine Mutter mir gegenüber schon einmal gnädig war, ich redete sie deshalb mit ihrem Namen an. Nach diesem Brief stellte er den Kontakt mit uns ein, was wir für keinen Verlust hielten.
Ganz anders verliefen die Auseinandersetzungen mit Behörden und der Öffentlichkeit. Was die Öffentlichkeit betrifft, bleibt festzuhalten, daß derzeit kein Interesse besteht, die Thematik der geistigen Behinderung und der damit verbundenen Konsequenzen zu verfolgen. Das ergab sich aus meinen Kontakten mit der Presse und mit dem Resultat meiner Publikationen.
Bei den Behörden und Ämtern sieht das völlig anders aus. Die geistige Behinderung unseres Sohnes hat uns Abhängigkeiten aufgezeigt, die wir für nicht möglich gehalten haben. Jede Eltern haben ein vitales Interesse daran, ihre Kinder in die Gesellschaft zu bringen, was schon vor dem Kindergarten beginnt mit dem Zusammenwirken verschiedener Eltern bzw. Kinder in der Nachbarschaft, die miteinander spielen. Dieses Knüpfen sozialer Kontakte war uns nicht möglich, dazu wirkte die Behinderung auf den entsprechenden Personenkreis zu abstoßend. Dieses Recht, was wir als Grundrecht begreifen, wurde uns auch von den Behörden anfangs verwehrt, was wir, teilweise mit Erfolg, argumentativ verhindern konnten.
Deutlich demonstriert wurde uns das von einer jungen Frau im Nebenhaus, die ebenfalls Mutter wurde, als Till-Philipp geboren wurde. Diese junge Mutter fragte meine Frau, ob sie Till-Philipp in ein Heim gibt oder ihn etwa zuhause behält. Begonnen hatte aber die institutionelle Befremdlichkeit mit der Frage einer Mitarbeiterin in der Entbindungsklinik, von der sich meine Frau fragen lassen mußte, warum sie ihn (Till-Philipp) nicht hat wegmachen lassen, denn so etwas muß heute nicht mehr sein.
Seinen Fortgang nahm dies durch eine ehemalige Kollegin meiner Frau, als sich beide zufällig trafen. Als die Kollegin in den Kinderwagen schaute, entglitten ihr spontan die Worte, igitt, das hätte ich wegmachen lassen! Aber auch unsere Gänge in die Innenstadt Braunschweigs ließen für die Zukunft nichts gutes erahnen. Die Einwohner und/oder Gäste der Stadt verdrehten sich förmlich den Hals mit dem entsprechenden Gesichtsausdruck, um uns ihre Abscheu oder Verachtung kund zu tun.
Auch das Jugendamt der Stadt Braunschweig scheute sich nicht, sich in dieses Verhalten nahtlos einzufügen. Knapp vier Jahre vor Till-Philipps Geburt stellten wir bei der Stadt Braunschweig einen Antrag auf Adoptionsvermittlung. Das verpflichtete uns, in regelmäßigen Abstanden durch Erscheinen im Amt unser Interesse am Fortbestehen des Antrages zu bekunden. Als die Schwangerschaft meiner Frau für jeden sichtbar war, wurde vom Jugendamt der Antrag storniert. Nur wenn mit unserem Kind etwas sei, werde der Antrag vom Amt weiter verfolgt. Nach unserer Meinung galt die Wortstellung, wenn mit unserem Kind etwas sei, auch für eine Behinderung. Aus diesem Grunde sprachen wir drei im Amt nochmals vor, um den Antrag neu zu beleben. Statt eines Blickes in den Kinderwagen wurden wir mit der Aussage der weiblichen Amtsperson konfrontiert: »Man kann einer leiblichen Mutter nicht zumuten, daß sie ihr Kind in so eine Familie gibt.«
Diese Wortstellung ließ uns erahnen, was noch auf uns zu kommen wird. Die Aussage des Jugendamtes war für uns wie ein Fanal nach dem Motto: Wehret den Anfängen. Wir hatten Kindergarten und Schule noch vor uns. Uns ist damit aber auch sehr deutlich geworden, daß die Gesellschaft bis in ihre behördlichen Verästelungen sowohl den Anblick geistig behinderten Menschen nicht mehr gewohnt war als auch den Umgang mit diesem Personenkreis nicht mehr fähig war. Offensichtlich war die Angst, die jene befiel, zu groß, um normal reagieren zu können.
Wir waren gewillt, unseren Beitrag zu leisten, damit sich in dieser Beziehung viel ändert. Till-Philipp wurde in die Gesellschaft hineingeboren und es gab weder einen Grund noch ein Anlaß, ihn aus der Gesellschaft zu nehmen oder nehmen zu lassen. Zum Glück gab und gibt es kein Gesetz, das uns an unserer Handlungsweise hindern könnte.
Das nachbarschaftliche Erlebnis, die Erlebnisse in der Innenstadt und die jugendamtliche Reaktion auf die geistige Behinderung unseres Sohnes, die wir so nicht erwartet hatten, machten uns deutlich, dort nicht länger wohnen zu können. Die gesellschaftlichen Kräfte wirkten auf uns wie eine Fliehkraft, der wir uns nicht entziehen konnten und wollten. Dreieinhalb Jahre nach Till-Philipps Geburt verließen wir die Stadt Braunschweig.
Als wir aufs Land zogen, war Till-Philipp im Kindergartenalter. Unser Wunsch, ihn im dörflichen Kindergarten mit den anderen Kindern im Ort betreuen zu lassen, scheiterte, weil die Leitung des kirchlichen Kindergartens und der Kirchenvorstand es nicht wollten. Für solche Kinder gebe es die Lebenshilfe, wurde uns gesagt. Dieses christliche NEIN, wie es einmal eine Fernsehjournalistin ausdrückte, wirkte zunächst ernüchternd.
Wir orientierten uns an Einrichtungen in Nachbarschaftsorten, die dazu bereit waren. Die damals überregonal verantwortliche Instanz, die Bezirksregierung Braunschweig, ließ es scheitern, unter anderem weil es auch darum gehe, die nichtbehinderten Kinder vor dem behinderten Kind zu schützen. Ausschalggebend für das NEIN waren aber das Fehlen von personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen. Die Einrichtungen verfügten nicht über eine Heilerziehungspflegerin, die entsprechende Kindergruppe war zu groß, um sie zu teilen fehlte es an Räumlichkeit. Mit einem Wort, es fehlte das Geld, um die Voraussetzungen zu schaffen. Ob der Wille dazu ebenfalls fehlte, entzieht sich meiner Kenntnis.
In einer Einrichtung war das Personal der Meinung, es bedürfe nicht dieser Voraussetzungen, sie würden es auch so hinbekommen. Das zeigte sich bei einem Besuch dort. Es war gerade Frühstückszeit, alle Kinder versammelten sich um einen langen Tisch, und mittedrin war Till-Philipp, trank aus einer Tasse und hatte eine Scheibe Brot in der Hand. Das Ganze geschah ohne jegliche Einwirkung des Personals. Kompetenter kann sich eine Einrichtung nicht präsentieren. Aber das letzte entscheidende Wort hatte die Behörde. Das letzte Wort war NEIN!
Den Zuschlag erhielt eine private Einrichtung, um es einmal salopp zu
sagen. Diese erhielt eine finanzielle Zuwendung seitens der Behörde und
stellte ein Heilerziehungspflegerin ein. Nach einem halben Jahr mußten wir
Till-Philipp wieder aus dieser Einrichtung nehmen. Er bekam nachts Alpträume,
er weigerte sich, in den Kindergarten hineinzugehen, und die
Heilerziehungspflegerin wurde fristlos entlassen, weil sie gewagt hatte,
nach dem ausbleibenden Gehalt zu fragen. Damit war auch eine
Grundvoraussetzung nicht mehr gegeben.
Was zu seinen Alpträumen führte, die seinen Schlaf erheblich störten, und was zu seiner immer heftiger werdenden Abwehr führte, diese Einrichtung zu betreten, haben wir nie erfahren. Es zeigt aber sehr deutlich, daß es dort massive Schwierigkeiten gegeben haben muß, die zu beseitigen bzw. zu lösen, dem Personal nicht gelungen ist. Trotz der behördlich geforderten Rahmenbedingungen, die vor Eintritt Till-Philipps in die Einrichtung geschaffen wurde, ist es diesem Kindergarten nicht möglich gewesen, unseren Sohn in seiner geistigen Beschaffenheit zu akzeptieren und mit ihm adäquat umzugehen. Möglicherweise spielte da die Unerfahrenheit des sehr jungen Personals ein Rolle, die sich auch auf die zu betreuenden Kinder ausgewirkt haben wird. Solche Schwierigkeiten hätte es in der Einrichtung nicht gegeben, in der Till-Philipp anläßlich der Vorstellung unseres Sohnes von den Kindern zum Frühstückstisch eingeladen wurde.
Wir erkannten daraus, daß es nicht nur auf die Einhaltung von Rahmenbedinungen ankommt, daß man durchaus auf sie verzichten kann, wenn das Personal -ohne Nachweis- qualifiziert ist. Die zuständige Abteilung der Bezirksregierung hätte beim Vorstellen unseres Sohnes in den Einrichtungen einen kompetenten Vertreter zugegen sein lassen müssen, fall es ihn in dieser Behörde überhaupt gab. Stattdessen verdeutlichte man uns von einer jungen Mitarbeiterin, daß es auch darauf ankommt, die nicht behinderten Kinder vor dem behinderten Kind zu schützen. Was hatte eigentlich die Bezirksregierung für ein Menschenbild in Bezug auf behinderte Mitmenschen? Unser Sohn war und ist kein Monster, das Unheil verbreitet, wo er auftaucht!
Für die Einrichtung einer Integrationsklasse in der Grundschule vor Ort veranschlagten wir einen Zeitraum von zwei Jahren. In dieser Zeit ist es uns gelungen, nach vielen intensiven Gesprächen mit der Schulaufsichtsbehörde eine Integrationsklasse einrichten zu lassen. Einen nicht unbedeutenden Einfluß darauf hatte auch die Leiterin der Grundschule. Durch die vielen Gesprächen im Kollegenkreis fand sich eine Kollegin bereit, die Klasse zu übernehmen.
Diese Integration verlief einigermaßen erfolgreich, weil sie bis zum Ende der Grundschulzeit bestand. Als wir kurz vor dem Ende des zweiten Schuljahres den beiden Lehrerinnen mitteilten, daß wir uns schon um eine Weiterbeschulung außerhalb einer Sondereinrichtung bemühten, verkündete die Sonderschulpädagogin mit dem Ende der zweiten Klasse, sie werde ihren Unterricht mehr auf Lebenspraktisches konzentrieren und damit die Unterweisung in den Kulturtechniken vernachlässigen und tat dies dann auch.
Das veränderte unseren Sohn merklich. Nicht nur sein Ehrgeiz, mit dem er seine Schullaufbahn begann, verkümmerte, sondern er begann auch zu Stottern. Wir wußten, daß die Sonderschulpädagogin eine Zusatzausbildung zur Sprachtherapeutin hatte und demzufolge alle Schüler, bei denen es sich für notwendig erwies, sprachtherapeutisch zu wirken. Einzige Ausnahme war unser Sohn. Damit stand für uns fest, daß die Sonderschulpädagogin auf eine Überweisung in die damals noch Sonderschule für geistig behinderte Kinder genannte Einrichtung hinarbeitete. Das war eine Erkenntnis, die wir nicht alleine gewannen.Die Folge davon war, daß Till-Philipp sehr langsam liest. Er wird durch diese (Be)Handlungsweise der Sonderschulpädagogin, die in der Hauptschullehrerin, der sie als Unterstützung zugeordnet war, eine Befürworterin fand, sich noch mehr in sich zurückgezogen haben. Das war ein Prozeß, der sich langsam vollzog und von uns nicht in seinen Anfängen bemerkt wurde. Das machte sich darin bemerkbar, daß er inzwischen kaum für gemeinsame Unternehmungen zu motivieren ist. Gelingt uns aber eine Motivation, ist er mit Leib und Seele dabei.
Als fundamentale Erkenntnis gewannen wir den Eindruck, daß die Solidarität zwischen den Kollegen einer Schule bedeutend wichtiger ist als das Kindeswohl. Dieser Solidaritätsgedanke wird in seiner Bedeutung von der vorgesetzten Behörde bis hinauf zum Kultusministerium und Landtag hinein voll unterstützt. Das mag beamtenrechtlich begründbar sein, nicht aber vor Ort, wenn es um den weiteren Lebensweg eines jungen Menschen geht.
Da wir unser Kind von Geburt an kannten, gaben wir den Lehrkräften Anregungen, die aber keine Berücksichtigung fanden. Wir nahmen das gelassen, die Snderschulpädagogin scheint sich aber von uns bevormundet gesehen zu haben, denn sie beschwor einen Konflikt herauf zwischen uns und ihr, der zum Schluß in einem Eklat mündete, den die Sonderschulpädagogin aus bisher nicht geklärter Motivation heraus verursachte. Es gab über diesen Konflikt keine Gespräche, die einer Beseitung des konfliktes hätten beitragen können, auch nicht mit Behördenvertretern. Hier galt der Grundsatz, Lehrerwohl geht vor Kindeswohl.
Ausführlicher Beitrag über dieses Thema
Während der Grundschulzeit erwirkten wir mit sehr großen Anstrengungen eine Fortsetzung der integrativen Beschulung in einer Integrierten Gesamschule (IGS) in Braunschweig. Da weder der Landkreis noch die Stadt Wolfenbüttel eine solche Einrichtung vorhält, mußten wir uns nach Braunschweig orientieren, was eine weitere Hürde bedeutete. Die Stadt Braunschweig läßt nur Kinder auf ihre Schulen, die ihren ersten Wohnsitz in der Stadt haben.Die Einrichtung dieser Integrationsklasse hatten wir also ebenfalls durch unsere Standhaftigkeit und überzeugenden Argumente erreicht. Das Niveau der Klassenführung hob sich anfangs in Bezug auf die Elternarbeit positiv von dem Niveau der Klassenführung in der Grundschule ab.
Doch auch in diesen sechs Jahren verlief nicht alles so, wie wir es uns vorgestellt hatten. Ob es nun die Feststellung der Lehrkräfte in einem pädagogischen Gespräch war, Till-Philipp sei kein richtiger Junge, weil er noch auf keinen Baum geklettert sei und noch an keinen solchen gepinkelt habe, oder ob es der Wunsch der Lehrkräfte war, wir sollten mit Till-Philipp keine Leseübungen betreiben, oder ob es das Begehren der Lehrkräfte war, wir sollten über Till-Philipp ein psychosomatisches Gutachten erstellen lassen, es zeigte uns, daß die Lehrkräfte nicht bereit waren, Till-Philipp in seiner Eigenheit als geistig behinderten Schüler zu akzeptieren. Wir vermuteten, daß versucht wurde, unseren Sohn zu normalisieren, das mußte Scheitern. Man kann eine geistige Behinderung weder wegthearpiern noch wegpädagogisieren. So wurde aus der anfänglichen Hereinnahme unseres Sohnes in den Klassenverband ein separates Verwahren, infolge dessen er zum Schluß kaum dem Klassenverband angehörte.
Schon während der letzten beiden Schuljahre begannen wir, uns nach einem Betrieb umzusehen, der bereit war, Till-Philipp eine Beschäftigung anzubieten. Das letzte Gespräch der Schulbehörde in der Bezirksregierung Braunschwig hatte zum Ergebnis, daß Till-Philipp mit einem Förderplan in das Berufsleben einsteigen sollte. Das hieß im Klartext, beginnend mir einigen Tagen in der Woche für drei bis vier Stunden sollte sein Erwerbsleben ausgedehnt werden bis zu den teriflichen Vorgaben.
Was arbeiten heißt, hatte er während zweier Schulpraktika kennengelernt. Er war zunächst für drei Wochen in einem Hotel tätig. Da die ihn betreuende Hotelfachkraft ihre eigentlichen Aufgaben nicht vernachlässigen durfte, mußte seine betriebliche Anwesenheit auf etwas mehr als drei Stunden pro Tag begrenzt werden.
Ein zweites Praktikum wurde ihm gewährt, weil er entgegen der ursprünglichen Absicht, sein Praktikum auf einem Bauernhof zu machen, durch die Operationen an seinen Augen nicht möglich war. Er wollte unbedingt etwas mit Tieren machen, was ja nun nicht möglich war, weil seine Augen jeglichem Staub, wie er in einem Kuhstall allgegenwärtig ist, nicht aussetzen durfte. Dieses zweite Praktikum absolvierte er im Zoo Hannover bei den Flußpferden und afrikanischen Großvögeln. Auch hier war die Zeit begrenzt auf den Vormittag, auch weil die Fahrzeiten von zwei Stunden je Richtung mit öffentlichen Verkehrsmitteln noch dazukamen.
Ausführlicher Bericht über dieses Thema
Die Bewerbungen hatten alle Absagen zur Folge. Benannt wurde nicht etwa seine Behinderung, sondern die schlechte wirtschaftliche Lage im Allgemeinen oder im Betrieb waren die Gründe.Wir fragten bei der Agentur für Arbeit fragen nach, ob und wenn ja in welcher Form seitens der Agentur ein Betrieb unterstützt wird bzw. werden kann, der einen jungen Mann mit einer geistigen Behinderung wie der Trisomie 21 in eine betrieliche Ausbildung nimmt oder ihn beschäftigt.
Wir ahnten nicht, daß wir damit eine Lawine lostraten, die uns unter sich zu begraben anschickte. Um eine solche Auskunft geben zu können, müsse ein Gutachten über Till-Philipp erstellt werden. Ohne die Gesetzeslage zu kennen, stimmten wir einer Begutachtung zu. Damit kam die Lawine ins Rollen.
Eine Untersuchung bzw. Begutachtung muß sich ein Bürger erst dann unterziehen, wenn er arbeitslos ist und Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe erhebt. So sagt es das Bundessozialgesetzbuch in §309 SGB III aus. Im Amtsdeutsch heißt das Meldepflicht. In dem Einladungsschreiben wurde in den Hinweisen und Rechtsfolgenbelehrungen in dem Punkt Mitwirkungspflicht auf die §§ 60 ff SGB I Bezug genommen. Darin heißt es, die Mitwirkungspflicht gelte für den, der Sozialleistungen beantragt oder erhält. Beides war nicht der Fall, wir wollten lediglich wissen, welcher Art die Hilfe sei, die ein Betrieb erhält, der unseren Sohn beschäftigt. Till-Philipp war zu diesem Zeitpunkt noch Schüler.
Aus der einen Begutachtung wurden drei Begutachtungen, die laut Gesetz von Sachverständigen durchgeführt werden. In das amtsärztliche als das ausschlaggebende Gutachten flossen Fehler ein, die uns unerklärlich waren. Einen einzigen Fehler konnten wir per Aktennotiz herausnehmen lassen, ohne den Wortlaut im Gutachten geändert zu sehen. Die Korrektur bestand in einer entsprechenden Aktennotiz.
Die Sachverständigen erwiesen sich nicht unbedingt wertneutral. Der frei praktizierende Nervenarzt und Psychiater, der unter anderem den Grad der geistigen Behinderung abzuschätzen hatte und die Frage zu klären hatte, ob gegebenenfalls Fördermöglichkeiten erfolgversprechend wären, veranlaßte zunächst in seiner Praxis die Anfertigung eines EEGs. Da die Verkabelung seines Kopfes unserem Sohn große Angst bereitet, wehrte er sich gegen das Anlegen weiterer Kabel, ein EEG war damit nicht durchführbar. Wir haben nie erfahren, welche Erkenntnis und Aussage durch eine EEG getroffen werden sollte.
Dieser Sachverständige wußte mit dem Begriff Integrationsklasse nichts anzufangen, er fragte uns, was das sei. Sein ständiges Wiederholen seiner Meinung, Till-Philipp gehöre in eine Werkstatt der Lebenshilfe, offenbarte ihn als so voreingenommen, daß ein neutrales Gutachten nicht zu erwarten war.
Für die Amtsärztin hatte Till-Philipp eine Echolalie, obgleich wir erläuterten, daß er stottert und warum er stottert, floß nicht der Begriff Stottern in ihr Gutachten, sondern der Begriff Echolalie, der mit Stottern überhaupt nichts gemein hat.
Am aufrichtigsten empfanden wir das Personal des Psychologischen Dienstes. Sie waren ernsthaft bemüht, einen echten Iststand von Till-Philipp zu erkennen. Sie unterhielten sich mit uns sehr intensiv und vorbehaltlos, während Till-Philipp unter Aufsicht einen Test absolvierte, bei dem er gar nicht mal so schlecht abschnitt.
Die Präsentation der Gutachten erfolgt in der Regel durch das Verlesen derselben in einer Besprechung mit den Betroffenen. In unserem Fall wurde auf das Verlesen verzichtet und statt dessen vom Fachberater für Behinderte und Rehabilitanden konstatiert, da Till-Philipp nur bis zu drei Stunden täglich beruflich belastbar ist, entfalle eine Förderung seitens seiner Behörde und damit seien auch die Mitarbeiter des Psychologischen Dienstes aus der Besprechung entlassen.
Aber gerade das Gutachten des Psychologischen Dienstes räumte unserem Sohn mehr Fähigkeiten zu, als es der Fachberater vortrug. Mit der Entlassung aus der Besprechung konnten die Mitarbeiter des Psychologischen Dienstes ihm nicht mehr widersprechen.
Uns wurde keine Begründung genannt, welche Umstände eine Begrenzung der täglichen Arbeitsbelastbarkeit auf höchstens drei Stunden erzwangen. Gezielte Nachfragen in der Zentrale der Agentur für Arbeit in Nürnberg und im Bundesministerium für Arbeit uns Soziales erbrachten darüber keine Klärung.
Der Weg zur Agentur für Arbeit erwies als Sackgasse. Im Ergebnis besaß unser Sohn Till-Philipp nicht den Wert, von der Bundesrepublik Deutschland für seinen beruflichen Einstieg irgendeine Hilfe oder Unterstützung zu erhalten. Es sei sogar fraglich, ob er für eine Werkstatt für behinderte Menschen die erforderliche Qualifikation mitbringt. Nach Aussage des Fachberaters für Behinderte und Rehabilitanden erfahren in einer solchen Einrichtung die behinderten Menschen aber keine berufliche Ausbildung unterschiedlicher Ausprägung in Abhängigkeit ihres Behinderungsgrades oder gar Berufs- bzw. Beschäftigungswunsches, sondern sie werden einem längerem Training unterzogen. Damit sind sie für verschiedene Tätigkeiten einzusetzen. In wieweit da ihre beruflichen Neigungen berücksichtigt werden, nannte er nicht.
Für die in diesen Einrichtungen anfallenden Arbeiten benötigen die dort Beschäftigten also keine berufliche Qualifikation. Häufig werden dort Industrieaufträge abgearbeitet, für die es offensichtlich in dem vergebendem Betrieb keine Mitarbeiter gibt, die sich für die Erledigung dieser Arbeiten bereit erklären. Die Aufträge der Betriebe werden mit den Ausgleichszahlungen verrechnet, die zu leisten sind, wenn die Quote an behinderten Beschäftigten nicht erfüllt.
Wir wollten das nicht auf sich beruhen lassen und reichten im Deutschen Bundestag eine Petition ein, um herauszufinden, ob die Sozialgesetzgebung, die in bisher zwölf Büchern ihren Niederschlag gefunden hat, von den Abgeordneten so gemeint war, besser gesagt, ein solches Ziel vor Augen hatten, als diese Gesetze beschlossen wurden. Der Petitionsausschuß holte eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung ein. Diese wurde uns zugesandt mit der Bitte um Kenntnisnahme. Sollten wir mit der Stellungnahme uns zufrieden geben, sei das Verfahren abgeschlossen.
Das Arbeitsamt nahm ausschließlich Gesetze zur Grundlage ihres Handelns, die in unserem Sohn in erster Linie einen behinderten arbeitslosen Menschen sahen, und erst in zweiter Linie einen Menschen, der eine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt anzutreten wünscht und brach-te deshalb die Gesetze §309 SGBIII und §60, §62 und §66 SGBI zur Anwendung. Daraus erwuchs im Arbeitsamt die Absicht, eine Rehabilitationsmaßnahme einzuleiten mit vorheriger Begutachtung unseres Sohnes hinsichtlich seiner Eignung für eine solche Maßnahme. Das Amt wollte sicher gehen, daß das gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einen Sinn macht und damit zuläs-sig ist.
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung sieht in erster Linie in unserem Sohn einen jungen Menschen, der seine Schulzeit beendet und eine Berufskarriere beginnen möchte. Wie viele andere Schüler auch, die aus ihrer Eigeninitiative keinen Ausbildungsbetrieb gefunden hatten, schließt sich der Gang zum Arbeitsamt an. Hier haben nach Ansicht des Ministeriums §30, §31 und §32 SGB III zu greifen, auch für unseren Sohn.
Da wir eine Stellungnahme über das Schreiben des Ministeriums dem Petitionsausschuß zugeleitet haben, ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Es ist jetzt natürlich mehr als doppelt so schwer, einen Betrieb für unseren Sohn zu finden, da eine staatliche Unterstützung versagt bleiben muß.
Seine Praktika in einem Hotel und einem Zoo haben bewiesen, daß er Arbeiten erledigen kann, mit denen er beauftragt wird. Damit einhergeht geht aber auch sein Verständnis für diese Arbeiten. Er beherbergt demnach ein Potential für eine berufliche Ausbildung. Dieses Potential ist kaum bei einer kurzfristigen Beguachtung zu erkennen, zumal diese stets ausgerichtet ist auf (junge) Menschen ohne geistige Behinderung. In seinem Fall waren die ihn begutachtenden Sachverständigen für die Werkstätten für behinderte Menschen voreingenommen. Es war für diese Sachverständige absolut nicht denkbar, daß ein Mensch mit einer Trsomie 21 in der freien Wirtschaft wird arbeiten können. Immerhin ist unsere Wirtschaft so frei, daß sie auf diese Menschen keine Rücksicht nehmen muß, wenn sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich davon freizukaufen.
Nun warten wir auf einen Betrieb, der positiv auf unsere Bewerbung reagiert. Wir halten unseren Sohn nicht für so unnütz, wie die Agentur für Arbeit ihn definiert hat. Er ist alles andere als unnütz. Wie bei nichtbehinderten Kindern auch, gilt dies für viele erst zu entdecken. Das ist nicht leicht!
Als Elternteil ist es mir nicht möglich, von meinem Sohn ein rein objektives Bild zu zeichnen. Egal, aus welcher Perspektive ich ihn beschreibe, ich werde mich nicht von einer subjektiven Betrachtungsweise trennen können. Das haben alle Eltern ihren Kindern gegenüber gemeinsam.
Wir betraten als Eltern in zweierlei Hinsicht absolutes Neuland. Zum einen wurden wir zum ersten Mal Eltern, zum anderen wurden wir Eltern eines Kindes, das sich vom gewohnten Bild eines Kindes deutlich unterschied. Seine Behinderung, die uns bis zur Geburt verborgen geblieben ist, machte Till-Philipp zu einem besonderen Kind. Hätte die die Schwangerschaft betreuende Gynäkologin aus ihrem Wissen um die Behinderung kein Geheimnis gemacht, hätten wir uns auf unsere neue Rolle als Eltern eines geistig behinderten Kindes sehr gut vorbereiten können. So wurden uns aber von einem Tag auf den anderen von der Natur diese Rolle übertragen.
Jeder, der diese Zeilen liest und zu der Erkenntnis gelangt, ich verleihe meiner Bitterkeit Worte, der irrt. Wir sind weder verbittert noch enttäuscht. Auch nicht über das, was in den Folgejahren nach seiner Geburt uns aufgebürdet wurde. Wir haben unseren Sohn in einem reifen Alter bekommen, der uns seine Trisomie 21 in keinem argen Licht erscheinen ließ, wie wir es von andere aus der Familie und Bekanntschaft haben registrieren müssen. Wir sind keine Eltern, die nicht zu dem stehen, was sie tun und machen, auch nicht in der Konsequenz ihres Handelns.
Zu Beginn seines irdischen Daseins unterschied er sich in nichts von anderen, nichtbehinderten, Säuglingen. Erst nach Abschluß seines ersten Lebensjahres machte sich anfänglich eine geringe Entwicklungsverzögerungen bemerkbar, die sich mit dem Älterwerden unseres Sohnes deutlicher wurde. Es dauerte etwas länger, bis er seinen Kopf unter Kontrolle hatte, seine sprachlichen Entwicklungen hinkte zunächst unmerklich hinter der Norm zurück. Till-Philipp konnte erst mit drei Jahren frei laufen.
Da er in der Nachbarschaft zunächst in Braunschweig, dann aber auch nach unserem Umzug in der Gemeinde [Gemeinde], keine Kontakte mit etwa gleichaltrigen Kindern knüpfen konnte, korrekter müßte es heißen: durfte, was natürlich nur mit unserer Hilfe hätte erfolgen können, muß er geahnt haben, daß sich das auf Dauer nicht viel ändern wird. Er begann, mit seinem Spielzeug intensiv zu spielen. Im Laufe der Zeit kristallisierte sich heraus, daß wir als Eltern ihm kein Ersatz waren für Spielkameraden in seinem Alter.
Obwohl für die vorgenannten behördlichen Auseinadersetzungen viel Zeit erforderlich war, waren wir bemüht, unseren Sohn das nicht in der Weise spüren zu lassen, indem wir ihm diese Zeit an Gemeinsamkeit entzogen, was uns auch recht gut gelang.
Weder mit seinem halbjährigen Verbleib in einem Kindergarten in privater Trägerschaft noch sein Schulbesuch waren ihm in diesem Punkt eine Hilfe. Die Ausnahme war ein engerer Kontakt mit einem Mitschüler in der integrierten Gesamtschule. Er wurde zwar akzeptiert, mehr aber nicht. Die vielgepriesene Aufgeschlossenheit und Unvoreingenommenheit von Kindern gegenüber behinderten Kindern scheint mir sehr stark abhängig zu sein von den betreuenden Erwachsenen, seien es nun Eltern oder Personal von Einrichtungen wie Kindergarten und Schule.
In der Grundschule schlugen sich im Verlauf des entstehenden Konfliktes mit der Sonderschulpädagogin mit einer Ausnahme die gesamte Elternschaft der Klasse auf die Seite der Sonderschulpädagogin. Dabei kannten die Eltern überhaupt nicht den Konflikthintergrund. Sie werden sich, wie das so üblich zu sein scheint, auf die Seite des vermeintlich Stärkeren gestellt haben. Ausschlaggebend mag auch gewesen sein, daß ein Großteil der Eltern ebenfalls den Lehrerberuf ausübte. Die Folge war eine absolute Isolierung im Dorf. In der IGS hatten wir mehr mit den Lehrkräften unsere Schwierigkeiten als mit den Eltern. Im vorstehenden Text bin ich näher darauf eingegangen.
Wenn Till-Philipp Besuch erhielt von einem Teil seiner Mitschüler der Grundschule, dann brachten sie Videobänder mit, auf denen Gewaltvideos aufgezeichnet waren. Sie wollten dann Till-Philipp dafür benutzen, das häusliche Verbot des Anschauens so zu umgehen. Wir ließen das aber ebenfalls nicht zu und legten statt dessen eine Aufzeichnung der Augsburger Puppenkiste ein. Die Begeisterung seiner Besucher war unübersehbar. Was führte diese Kinder zu dem Begehren, sich Gewaltvideos anzuschauen. Mit Sicherheit waren da auch Mitschüler darunter, deren Eltern Lehrer waren.
Till-Philipp wurde unter unserer Obhut ein junger Mann, den seine Kindheit einfach nicht verlassen will. Seine langanhaltende Pubertät und Adoleszenz begünstigt momentan noch sein Verbleiben im kindlichen Gemüt mit all seinen Eigenschaften, z.B. ein gewisses Maß an Trotz bzw. Gegenwehr für banale Dinge. Hingegen ist er sehr aufmerksam für Dinge im täglichen Ablauf, die wir ständig vergessen. Als Beispiel sei hier das Lichtausschalten genannt, wenn wir aus dem Keller kommen. Er vergißt es nie, steht aber, wenn er in der Nähe ist, bereit, es für uns zu tun.
Sein Gedächtnis ist sehr gut ausgeprägt für Dinge, die sein Interesse haben. Er weiß genau, was er an Spielzeug hat, und das ist nicht wenig. Im Verlauf seines Spielens kommt ihm die Idee, etwas zu brauchen, von dem er genau weiß, daß er es hat. Sein Gedächtnis erweist sich dann als lückenhaft, wenn er ein Teil sucht, von dem er weiß, daß er es besitzt. Er weiß dann selten, wo er es abgelegt hat. In solchen Fällen sucht dann mit Erfolg die gesamte Familie.
Seine Behinderung bedingt auch eine ruhige Ansprache. Nur so ist er für etwas zu überreden, wonach ihm momentan nicht der Sinn steht. Die Konflikte in der IGS mit den Lehrkräften führen wir darauf zurück, daß diese einen absoluten Gehorsam verlangten und erwarteten, den Till-Philipp behinderungsbedingt nicht immer in gebotener Weise leisten konnte.
Sein Spielen mit seiner üppigen Ausrüstung an Material von Playmobil regt ihn zu den sonderbarsten Konstruktionen an, die er ohne unsere Hilfe vollbringt. Wenn wir auch nicht immer einen Sinn in seinen 'Produkten' erkennen, so zeigen seine Gebilde eine ausgeprägte Phantasie, in die wir uns nicht immer hinein versetzen, wohl aber nachvollziehen können, wenn er uns erklärt, was er da gerade gebaut hat.
Seit etwa seinem elften Lebensjahr hat Till-Philipp einen Kater, den er natürlich auf den Namen Mikesch getauft hat, frei nach der Augsburger Puppenkiste. Er hat gelernt, für seinen Kater zu sorgen. Nun ist Mikesch kein Schmusekater und in seinem Verhalten recht eigenwillig. Aber Till-Philipp hat sehr schnell gelernt, mit ihm in angemessener Weise umzugehen. Die seltener werdenden Kratzer auf einen Handflächen, Handrücken und Armen zeigen, daß sich Till-Philipp durchzusetzen bemüht war.
Im europäischen Sinne sind die Menschen mit einer Trisomie 21
zustimmungsunfähig, nach Deutschem Recht
nicht geschäftsfähig. Das Entwicklungspotential von Menschen mit einer
Trisomie 21 ist nach unserer Meinung noch nicht voll erkannt und ausgeschöpft
worden. Uns scheint, es ist einfacher und kostengünstiger, sie zu selektieren
und einer Sonderbehandlung zu unterwerfen. Das Ziel der Sonderschule ist
in der Regel die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen
(WfbM). Ein solcher Arbeitsplatz hat einen Antrag auf Sozialhilfe zur Bedingung.
Er wird gewährt, wenn die Eltern Einblick in ihr gesamtes Vermögen
gewährt haben. Nach deren Ableben erhält der Sozialhilfeträger
den Nachlaß mit Ausnahme eines kleinen Restes. Auf diese Weise muß
der Behinderte seinen Arbeitsplatz selbst finanzieren. Der monatliche Lohn
in einer WfbM beträgt im Schnitt Euro 150,00. Wer möchte freiwillig unter
solchen Bedingungen arbeiten? Die sogenannten geistig Behinderten müssen es.
Ihr Leben ist fremdbestimmt. Diesem Umstand kann nur durch konsequente
Integration abgeholfen werden, um dann die Gesetz gebende Versammlung zu
veranlassen, der neuen Realität Rechnung zu tragen!
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Das Buch: "Till-Philipp oder Das Recht auf Normalität", ist im Programm 'Edition Schindele' im Universitätsverlag C. Winter in Heidelberg erschienen mit der ISBN 3-8253-8229-X. Es beschreibt seine ersten sechs Lebensjahre unter dem Aspekt Behinderung-Gesellschaft-Behörde, also den Versuch, einen Platz in einem Regelkindergarten zu finden. Zwei Umfragen in den Kultusministerien der alten Bundesländer runden das Buch ab. Mit diese Umfragen brachte ich in Erfahrung, wie es die Länder mit ihren behinderten schulpflichtigen Kindern halten, ob es Möglichkeiten der schulischen Integration wie in Niedersachsen gibt oder nicht.
Mein zweites Buch über vier Jahre Integration in der Grundschule ist im Februar 2001 erschienen: "Gegen den Strom oder Ein Gesetz wird ernst genommen", Verlag Fallenstein, ISBN 3-8311-0647-9. Es beschreibt die Entstehung eines Konflikts zwischen der Sonderschulpädagogin und uns Eltern. Er gipfelte in einem Bündnis der Sonderschulpädagogin mit den anderen Eltern der Klasse einschließlich einer Verleumdung gegen uns. Diese Geschehnisfolge fand die Billigung der Bezirksregierung, des Niedersächsischen Kultusministeriums (MK) und der Volksvertretung, also des Niedersächsischen Landtags. Nach Ansicht des MK war es ohne Bedeutung, daß es sich bei der Sonderschulpädagogin um die Tochter des Oberstadtdirektors von Braunschweig handelt. Das Büro des Landesbehindertenbeauftragten erkannte keine Notwendigkeit, regulierend oder stützend einzugreifen. Es wird als legitim angesehen, daß parallel zum Erfolg der Integration in der Grundschule [Ortschaft], Gemeinde [Gemeinde], Landkreis Wolfenbüttel, eine Verachtung im Dorf durch das Wirken der Sonderschulpädagogin erreicht wurde.
Nach seiner Schulentlassung im Sommer 2004, er hat die Regelschule 10 Jahre
lang in Integrationsklasse besucht, in denen er nach den Rahmenrichtlinien
der zuständigen Schule für geistig behinderte Kinder unterrichtet wurde, war
ein drittes Buch unumgänglich. Wenn wir auch mit diesem Schulbesuch im Großen
und Ganzen zufrieden waren, so ereigneten sich doch wenige Besonderheiten,
die ich im Hinblick auf eine schulische Integration für zu bedeutend halte,
um sie versinken zu lassen. Das Buch mit dem Titel ""»Weiß nicht« Das Ende einer Kindheit" ist im Januar
ebenfalls im Verlag Fallenstein erscheinen unter der ISBN 3-00-015379-9.
Es enthält neben der sechs Jahre Sekundarstufe I auf einer Integrierten
Gesamtschule auf den Versuch, den Staat um Unterstützung zu ersuchen,
Till-Philipp auf dem ersten Arbeitsmarkt auch ausbildungsmäßig unterzubringen.
Der Versuch scheiterte kläglich an der Unzulänglichkeit des
Arbeitsamtes. Der Uneinsichtigkeit, unseren Sohn auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt unterzubringen wird in dem Gesamtgutachten deutlich.
Ich habe die drei Bücher »Till-Philipp oder Das Recht auf Normalität«, »Gegen den Strom oder Ein Gesetz wird ernst genommen« und »"Weiß nicht" Das Ende einer Kindheit« in einer 'Trilogie der Einsamkeit' zusammengefaßt. Damit verleihe ich 17 Jahren persönlichen Einsatz für unseren Sohn Ausdruck. 17 Jahre Einsatz für unseren Sohn bedeutet auch, anderen vorgelebt zu haben, daß es durchaus Sinn macht, nicht nur für geistig behinderte Kinder. Ich habe nie den Anspruch gehabt, mich ausschließlich für unseren Sohn eingesetzt zu haben. Da ich aber kein Mandat für andere in gleicher oder ähnlicher persönlicher Lage habe, mußte ich mich in meinen Briefen darauf beschränken, gelegentlich darauf hinzuweisen, es anderen vorzuleben.
Nach unseren reichhaltigen und nicht unbedingt positiven Erfahrungen mit
der Agentur für Arbeit wurde ein viertes Buch unumgänglich. Es ist mit
dem Titel "Sackgasse Arbeitsamt" ebenfalls im
Verlag Fallenstein unter der ISBN 978-3-0002133-0-4 erscheinen. Die mit diesem
Buch dokumentierte Schwelle ins Leben der Erwachsenen zeigt deutliche
Züge unterschiedlicher Anwendungsmöglichkeiten der Sozialgesetzgebung, um
behinderte Menschen am Erwerbsleben teilhaben zu lassen oder nicht. Da
hilft kein guter Wille der obersten Instanz, wenn die untere Behörde
Möglichkeiten wahr zu nehmen gedenkt, um finanzielle Mittel einzusparen.
Dies zumindest ist ein Eindruck, der sich uns gewissermaßen aufgedrängt
hat.
Zurück.
Einher ging etwa seit dem Kindergartenalter Till-Philipps ein Niedergang meines Rufes, den als sehr schlecht zu bezeichnen der Gemeindebürgermeister in einem persönlichen Gespräch nicht umhin kam. Mag sein, daß hier sich der Neid der Gemeindebevölkerung Bahn bricht, mag auch sein, daß die Gemeindbevölkerung der Meinung ist, es stünde mir in meiner bis dahin bestehenden Unbekanntheit nicht zu, so teilweise massiv an die Öffentlichkeit zu gehen. Meine Leserbriefe haben also auch zu meinem schlechten Ruf beigetragen, und wenn ich den Gemeindebürgermeister richtig verstanden habe, bestätigte die in dem persönlichen Gespräch.
Über die vom seinerzeitigen
Schulaufsichtsamt Wolfenbüttel veranlaßte Integration in der Grundschule,
die nach zwei Jahren von der Bezirksregierung betreut wurde, läßt sich
Nachfolgendes feststellen.