Letzte Bearbeitung: 24.04.2001
Der Verlag Fallenstein brachte zum Januar/Februar
mein Buch über die vier Grundschuljahre unseres Sohnes Till-Philipp heraus:
Gegen den Strom oder Ein Gesetz wird ernst genommen
Nach dem "christlichen Nein des kirchlichen Kindergarten" am Ort, Till-Philipp
aufzunehmen, war die Anmeldung in der Grundschule erfolgreich. Die im § 4 des
Niedersächsischen Schulgesetzes gemachten Auflagen konnte das damalige
Schulaufsichtsamt Wolfenbüttel erfüllen. Der Schulträger Gemeinde [Gemeinde] stimmte
der Einrichtung einer Integrationsklasse für Till-Philipp in der Grundschule
in [Ortschaft] zu.
Als Sonderschulpädagogin stellte sich, nach späterer Auskunft des damaligen
Schulamtsdirektors, nur eine Lehrkraft spontan zur Verfügung. Sie hatte gerade
ihre Ausbildung abgeschlossen und ging mit nur einjähriger Berufserfahrung in die
Integrationsklasse. Ob das Verhalten der Sonderschulpädagogin mit ihrer mangelnden
Berufserfahrung erklärt werden kann oder ob es Programm war, ist im Hinblick auf
das Ergebnis dieser vier Jahre nicht relevant. Der teilweise schon dramatisch
zu nennende Verlauf der vier Grundschuljahre kann mit beiden Verhaltensmustern
erklärt werden.
Der Autor und Vater des behinderten Kindes kommt zu dem Schluß, daß möglicherweise
die Absicht der Sonderschulpädagogin war, zu beweisen, daß eine solche Integration
nicht möglich ist. Die Verleumdung der Eltern des zu integrierenden Kindes als
Abschluß der vier Grundschuljahre durch die Sonderschulpädagogin wurde durch
die Schulbehörde und das Nds. Kultusministerium gedeckt.
Die Fortsetzung der integrativen Beschulung in einer Integrierten Gesamtschule
(IGS) in der Stadt Braunschweig wurde aber nicht nur dadurch unter erschwerten
Bedingungen erreicht. Zum Schulbezirk übergreifenden Besuch von Till-Philipp in
der IGS mußte auch der Schulträger Stadt Braunschweig überzeugt werden.
ISBN 3-8311-0647-9
Autor: Hans-Peter Spanier
Preis: DM 29,80
