Letzte Bearbeitung: 19.05.2001
Begleitschreiben
zur Buchsendung vom 13.02.2001
Die Braunschweiger Zeitung hat am 29.06.1996 eine Besprechung meines ersten
Buches veröffentlicht. Der Redakteur war auch an dem zweiten Buch stark
interessiert. Ich konnte davon ausgehen, daß er es zu besprechen gedachte,
sobald es erschienen ist. Gleich nach der Herausgabe des Buches durch den
Verlag Fallenstein bekam er und damit die Braunschweiger Zeitung als
erster das Buch mit einem Begleitschreiben.
Als ich nach 3 bis 4 Wochen nichts vom Buchempfänger hörte,
fragte ich telefonisch nach und erfuhr, daß das Buch zu privat sei und er aus diesem
Grunde keine Rezension schreiben und veröffentlichen werde.
Zurückschicken könne er es auch nicht, weil
es zu zerlesen sei. Geringe Zeit nach dem Gespräch tauchte bei mir die Frage auf,
warum das erste Buch nicht zu privat gewesen sei, obgleich es darin um die
selbe Thematik der Integration in die Gesellschaft ginge, in diesem Fall um unseren
Sohn und unsere Anstrengungen für einen Platz in der Gesellschaft am Beispiel
der Integration in einem Regelkindergarten.
Ich rief den Redaktuer am nächsten Tag noch einmal an, um dies zu klären. Doch kam
es erst gar nicht dazu. er fiel mir mit leicht aggressiver Stimme ins Wort, ich möge
doch bitte nicht die gute Atmosphäre des gestrigen Gesprächs zerstören.
Er habe mir gestern keine Zusage gegeben und auch keine Absage erteilt, denn er
müsse erst mit dem für die Buchseite zuständigen Mitarbeiter reden, da er nicht
so einfach über diese Seite verfügen könne. Das Buch aber könne er nicht zurückschicken,
da es zu zerlesen sei. Die letzte Aussage war ein direkter Hinweis, daß es
keine Rezension in der Braunschweiger Zeitung geben wird.
Inzwischen hatte die Wolfenbütteler Lokalausgabe eine Besprechung des Buches
veröffentlicht. Als kurz danach einer der beiden Geschäftsführer der
Braunschweiger Zeitung zum Vorsitzenden des Verbandes der Nordwestdeutschen
Zeitungsverleger gewählt wurde, nahmen wir dies zum Anlaß, ihn zu seiner neuen Funktion zu
gratulieren
und verbanden dies mit einer Frage, um die wahren
Hintergründe zu erfahren, die entscheidend dafür waren, keine Rezension zu schreiben.
Unmittelbar danach bekamen wir vom geschäftsführenden Chefredaktuer eine
Antwort
, die uns suggerierte, es liege im Bereich des Möglichen, daß
die Braunschweiger Zeitung in ihrer Hauptausgabe eine Rezension veröffentlichen werde.
Ich griff mit meinem
Schreiben vom 31.03.2001
diesen Faden auf und gab auch meinem
Erstaunen Ausdruck, daß das Ergebnis seiner Rücksprache in den zuständigen Redaktionen
negativ war. Ich ging davon aus, daß der Redakteur, der vor Jahren um das Buch bat,
sobald es erschienen sei, Mitarbeiter in einer dafür zuständigen Redaktion war.
Ich hatte keinen Grund für die Annahme, er gehöre keiner dafür zuständigen Redaktion an.
Diese Art der Unaufrichtigkeit war ebenfalls nicht zu ahnen; warum hatte er mir
nicht mitgeteilt, er sei aus redaktionellen Gründen für eine Rezension dieses
Buches nicht zuständig? Die einzige Erklärung dafür finde ich in der Annahme,
daß mögliche persönliche Verpflechtungen in- oder außerhalb der Zeitung ihm
nahelegten, ein Bekanntwerden des Buches zumindest durch die Braunschweiger Zeitung
zu verhindern. Daß es sich dabei um einen Personenkreis handeln muß, der aus
Überzeugung oder aus Prinzip, vielleicht auch beides, gegen die Integration von
geistig Behinderten das Wort redet, liegt nahe, da ich hier persönliche auf mich bezogene
Gegner ausschließe; außer sie rekrutieren sich durch das Nichtverstehen(wollen) meiner
Leserbriefe, die sich ausschließlich auf das Thema der Behinderten beziehen.
In seiner abschließenden
Mitteilung fand der geschäftsführende Chefredaktuer Formulierungen
und Wortstellungen, die ich noch nicht einmal zu denken gewagt hatte als mögliche
Antwort von ihm. Ich ging vom Gegenteil dessen aus, was er uns mitzuteilen sich
gezwungen sah.
Wir sind uns nie persönlich begegnet und persönlich kennen wir uns nicht. In seiner
ersten
Antwort vom 29.03.2001
bezeichnete er
die Buchbesprechung in der Wolfenbütteler Lokalausgabe seiner Zeitung
als sehr gelungen. Gemessen an diesen Fakten bekam
seine letzte
Antwort für uns die Wertigkeit
einer verbalen Gewalt gegen Behinderte und ihrer Familien.
Was veranlaßte diesen Menschen, uns einen solchen Brief zu schreiben? Uns bleiben da nur
Vermutungen, von denen uns aber keine so recht nachvollziehbar erscheinen will.
Aber, diese Antwort ist geschrieben und an uns abgeschickt worden und trägt
seine Unterschrift. Zusammen
mit dem 'zerlesenen Buch' und einem Kalender mit Zeichnungen unseres Sohnes, den wir
unserem Schreiben an den geschäftsführenden Chefredakteur beigelegt hatten, kam diese
als 'Waffe' ausgestaltete Antwort als postalisches Übergabeeinschreiben bei uns an.
Unsere Erklärungsversuche gingen in verschiedene Richtungen: Persönliche Gründe
waren auszuschließen, weil wir uns, wie schon erwähnt, nicht persönlich bekannt sind.
Brach sich hier seine persönliche Meinung über die Behinderten Bahn, wenn deren
Angehörige ihren Anspruch auf gesellschaftliche Teilhabe ihres behindetrten Kindes
ernsthaft zu realisieren versuchen? Oder war es nicht seine Überzeugung, sondern
die Überzeugung eines (oder meherer) anderen, der bzw. die die Möglichekeit besitzt,
diesen Stil und
Wortlaut zu erzwingen? Oder ist es gar der neue Trend in der Gesellschaft, auf
dessen erster Welle mitzureiten nicht versäumt werden soll.
Die Botschaft seiner ersten
Antwort vom 29.03.2001 ließ eine positive Einstellung zu meinem Buch
erkennen.
Gut dreieinhalb Wochen wurden benötigt für eine "Art Gehirnwäsche" mit dem Ziel der
totalen Umkehr in der Meinungsäußerung. Offensichtlich ist die Stellung des
geschäftsführenden Chefredaktuers eine andere als die des hauptamlichen
Chefredaktuers, der es sich leisten kann, zu seiner Meinung zu stehen,
auch wenn bedeutende Kräfte dies mißbilligen. Wobei natürlich auch hier gelten wird,
daß der Krug solange zu Wasser geht, bis er bricht. Dies kann ich nur aus der
gefährlichen Differenz zwischen seinen beiden Antwortschreiben herauslesen.
Aber ich bezweifle, ob es sich bei seiner zweiten
Antwort
vom 23.04.2001 um seine innerste persönliche Meinung und Ansicht in diesem
Themabereich handelt.
Aus der Politik weiß man, daß die Disziplin eine höhere Priorität besitzt als eine
persönliche Meinung und das Solidarität auch erzwungen werden kann mit dem aufzeigen
von Konsequenzen im Falle der Nichteinhaltung. Liegt das hier auch vor? Ich vermute
es, weiß es aber nicht!
Wir wissen es nicht, wir wissen aber nun definitiv, daß es bei einem Versuch
der gesellschaftlichen Hereinnahme des eigenen geistig behinderten Kindes durch Integration
in der Schule hätte bleiben müssen, um die Akzeptanz der verantwortlichen
Zeitungsmacher zu bekommen. Das hätte dann wahrscheinlich kein Buch von mir zur
Folge gehabt, aber vermutlich eine Erfolgsmeldung in der Zeitung mit der
Schalgzeile: Integration in der Schule gescheitert, Eltern bedanken sich bei der
sonderschulpädagogischen Fachkraft!
So aber muß der geschäftsführende Chefredakteur
energisch auf uns einwirken, um unseren Erfolg trotz der widrigen Umstände
nicht gar so offenbar werden zu lassen vermittels der freudigen Verweigerung
einer Besprechung meines Buches in seiner Zeitung. Um ganz sicher zu gehen,
daß aus bzw. durch das Haus der Braunschweiger Zeitung eine solche Erfolgsmeldung
nicht in die Welt gelangt, wurde veranlaßt,
den Link von der Homepage der Zeitung zu unserer, also dieser Homepage,
heraus zu nehmen. Ein folgerichtiger Schritt, denn eine Link von einer, wie sich hier
zeigt, nicht allen
Behinderten wohlgesonnenen Honmepage zu einer den Behinderten gewidmeten Homepage
ist nicht nachvollziehbar. Vermutlich genierte oder schämte sich die Zeitung mit einer
solchen Meldung, die den Erfolg für ein geistig behindertes Kind enthält.
Diese Einsicht im Denken und Konsequenz im Handeln
der Verantwortlichen der lokalen Presse zeigt System, um Erfolge bei der Integration
Behinderter nicht (zu) publik werden zu lassen.
Ganz anders reagierten da Professoren, Univesitäten und Kultusministerien.
Ein Professor aus Zürich bemerkte zu dem Buch, daß es auch die Fachwissenschaft
interessieren sollte, die Universität Potsdam will es in die Lehrerausbildung mit
einbeziehen, eine Professorin stellte starke Erlebnisähnlichkeiten der Eltern ihrer
Pojektgruppe fest, das Hessische Kultusminietrium will es im Amtsblatt oder bei anderer
Gelegenheit vorstellen, andere Kultusministerien bestätigen die Wichtigkeit eines
solchen Buches und schickten mir teilweise Unterlagen über deren Anstrengungen,
integrationspädagogische Aspekte in die Lehrerausbildung mit einfließen zu lassen.
Doch die Braunschweiger Zeitung, die unabhängig und nicht parteigebunden zu sein
vorgibt, besteht darauf, "Angriffe, die sich gegen alles richten, was nicht Ihrer Meinung
und Ihren Vorstellungen entspricht, nicht zu veröffentlichen". Mein Buch enthält keine
Angriffe, ich habe es ohne Wut und ohne Rachegefühle geschrieben.
Die einzige Absicht, die ich mit dem Buch verfolge, ist Aufklärung, wie von
einer Fachkraft Integration (bewußt?) mißverstanden werden kann zum
Schaden, Nachteil und Ärger der Eltern des zu integrierenden Kindes
unter Aufbau und Beanspruchung einer Solidarität zwischen dieser
Fachkraft und den Eltern der nichtbehinderten Kindern in der Klasse.
Das Buch liefert eine verbale eins zu eins Abbildung eines Teils der Geschehnisse
während der vierjährigen Integrationsphase in der Grundschule [Ortschaft] von 1994
bis 1998.
Aus den bisherigen Reaktionen wissen wir, daß zuweilen Zweifel daran geäußert wird, was
in diesen vier Jahren geschehen ist, weil es zu unvorstellbar ist. Aber es ist
nun einmal geschehen. Wer weiterhin Zweifel hegt, dem kann ich nur empfehlen,
mit mir das Gespräch zu suchen und nicht gleich zur verbalen 'Vernichtungswaffe'
zu greifen wie der geschäftsführende Chefredaktuer der Braunschweiger Zeitung.
Ich habe starke Zweifel, ob sich hier die wahre Meinung und Absicht des
geschäftsführenden Chefredaktuers Bahn bricht. Es wird möglicherweise Menschen geben,
die der Zeitung so nahe stehen, daß deren Einfluß zwingenden Charakter erhält,
eventuell mit persönlichen Konsequenzen, wenn der zwingende Charakter nicht greift.
Ich sah keinen Grund, dem geschäftsführenden Chefredakteur vorzuenthalten, welchen
Eindruck sein letztes
Schreiben
vom 23.04.2001 bei uns hinterlassen hat. Mit Datum vom 15.05.2001 übermittelte ich ihm
per FAX diese
Eindrücke
zu und erläuterte dabei, wie die Begriffe 'Angriffe', 'Ihre
Meinungen' und 'Ihre Vorstellungen' in diesem Zusammenhang zu verstehen sind. Entweder war
er nicht in der Lage, diese Begriffe im richtigen Zusammenhang zu sehen, weil er das
Buch nicht gelesen hat, oder er sah keine Möglichkeit, diese Begriffe im richtigen
Zusammenhang zu sehen, weil er keine andere Wahl hatte.
Andere Zeitungen berichteten über das Buch. Die Braunschweiger Zeitung weigert
sich standhaft, mit einer schon fast selbtszerstörerischen Energie, und gibt dafür
Gründe an, die nachzuvollziehen jedem vernünftig denkenden Menschen kaum möglich sein
wird. Das ist eben auch Pressefreiheit, nämlich die Freiheit, auf einen Bericht oder
besser Buchbesprechung zu verzichten, vielleicht muß es aber verzichten zu müssen heißen,
im Stil der propagierten Unabhängigkeit.
Ich bedauere dies außerordentlich, weil hier eine Gelegenheit für die Behinderten
zumindest in der Region Braunschweig vertan wird, aufgezeigt zu bekommen, wie ein
Weg aus dem Tal der Tränen, die nicht fließen dürfen, aussehen kann!
13.02.2001
Betr.: Rezensionsexemplar "Gegen den Strom oder Ein Gesetz wird ernst genommen"
Sehr geehrter Herr MA-BZ1,
in der Anlage überreiche ich Ihnen ein Rezensionsexemplar des Buches ‚Gegen den Strom
oder Ein Gesetz wird ernst genommen' von Hans-Peter Spanier. Es behandelt vier Jahre
Integration eines Kindes mit Trisomie 21 in der Grundschule [Ortschaft]. Dabei auftretende
Konflikte waren grundlegender Natur und nicht in dem persönlichen Empfinden der Eltern des
Kindes begründet. Die Behandlung des Konflikts im Niedersächsischen Landtag belegt
eindeutig, daß es sich um Grundsätzliches gehandelt hat und nicht um einen persönlichen
Disput. Der Niedersächsische Landtag, das Niedersächsische Kultusministerium und die
Bezirksregierung Braunschweig haben den Konflikt dahingehend geregelt, daß künftig zur
Durchsetzung pädagogischer Aufgaben bzw. Ziele das Mittel der persönlichen Verleumdung
erlaubt und damit legitim ist.
Bei dem Kind mit Trisomie 21 handelt es sich um unseren Sohn Till-Philipp. Die Folge
dieser im Nachhinein erlaubten schulischen Vorgehensweise ist eine soziale Ächtung im
ganzen Dorf [Ortschaft]. Sollten Sie nach der Lektüre noch Fragen haben, auch in
Verbindung mit eventueller zusätzlicher Recherche, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Sollte es nach der Lektüre zu keiner Buchbesprechung in Ihrer Zeitung kommen,
erbitten ich das Rezensionsexemplar zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Das Schreiben an den Geschäftsführer:
25.03.2001
Betr.: Buchbesprechung
Anlage: Verlags-Info
Sehr geehrter Herr MA-BZ2,
zunächst beglückwünscht Sie der Verlag Fallenstein in [Ortschaft] zu Ihrer Funktion
als Vorsitzender des Verbandes Nordwestdeutscher Zeitungsverlage. Sicher ist jeder
Ihrer Tage mit wichtigen Arbeiten gefüllt. Dennoch aber erlauben wir uns, Sie in
einer Angelegenheit um Auskunft zu bitten, die unmittelbar mit der Braunschweiger
Zeitung zusammenhängt.
Für unseren Sohn Till-Philipp wurde 1994 wegen seiner Trisomie 21auf unseren Antrag
hin in Übereinstimmung mit §4 Nds. Schulgesetz eine Integrationsklasse in der
Grundschule [Ortschaft] eingerichtet. Den Verlauf der Integration bezogen auf
unseren Sohn möchte ich einmal als gelungen betrachten, obgleich dies einige
Situationen erziehungsspezifischer bzw. pädagogischer Art nicht unbedingt belegen.
Auf uns Eltern bezogen endeten die vier Jahre mit einem Eklat: Auf einem Elternabend
wurden wir von der Sonderschulpädagogin verleumdet mit einer sozialen Ächtung im Ort
als Folge. Die Verleumdung wurde nachträglich von der Schulbehörde, dem Nds.
Kultusministerium und Nds. Landtag gebilligt.
Über diese Integrationsklasse mochte die Braunschweiger Zeitung nicht berichten
mit der Begründung, es sei zu privat. Es handelt sich hier nicht um eine Privatschule,
sondern um eine öffentliche Schule. Ich habe über die vier Grundschuljahre unseres
Sohnes ein Buch geschrieben, was nach Auskunft von Herrn Professor Dr. Fatke von
der Uni Zürich auch die Fachwissenschaft interessieren sollte.
Der Beauftragte für die Belange der Behinderten in Niedersachsen wird das Buch
in seiner Internetseite aufnehmen. Das Fernsehen hat im Rahmen des bereits
dritten Fernsehbeitrags über unseren Sohn im Magazins DAS in N3 das Buch nicht
unerwähnt gelassen. Die "Wolfenbütteler Zeitung und Anzeiger" hat in der Ausgabe
vom 22.03.1995 über die Integrationsklasse berichtet und am 23.03.2001 über
die Integrationsklasse und mein Buch einen sehr gelungenen Bericht abgedruckt.
Damit sind leider nur die Leser im Landkreis Wolfenbüttel unterrichtet, nicht
aber die Leser im gesamten Verbreitungsgebiet der Braunschweiger Zeitung.
Uns interessieren nun die wahren Gründe für die Verweigerung einer Buchbesprechung.
Mein erstes Buch wurde in der Ausgabe vom 29.06.1996 rezensiert, es war nicht
zu privat! Das zweite Buch ist eine logische Fortsetzung des ersten! Mit Interesse
sehen wir Ihrer Antwort entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Verlag Fallenstein Buchautor
Christel Spanier Hans-Peter Spanier
Das Antwortschreiben des geschäftsführenden
Chefredakteurs:
Meine Antwort an den geschäftsführenden
Chefredakteur:
31.03.2001
Betr.: Besprechung des Buches "Gegen den Strom oder Ein Gesetz wird ernst genommen"
Anlage: Begleitschreiben an Herrn MA-BZ1 vom 13.02.2001 Sehr geehrter Herr MA-BZ4,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.03.2001. Wir sind ein wenig erstaunt, daß eine
Rücksprache in den zuständigen Redaktionen keine Informationen über mein Buch erbrachte.
Mein erstes Buch "Till-Philipp oder Das Recht auf Normalität" ist in Ihrer Zeitung
am 29.06.1995 von Herrn MA-BZ1 besprochen worden. Als feststand, daß es eine
Fortsetzung geben wird, teilten wir Herrn MA-BZ1 dies mit, der uns daraufhin bat, wir
mögen es ihm verfügbar machen, sobald es erschienen ist. Mit Datum vom 13.02.2001 war
Herr MA-BZ1 und damit Ihre Zeitung der erste Empfänger des gerade erschienen Buches.
In dem Schreiben bat ich um Rücksendung des Buches, falls es zu keiner Rezension kommt.
Am 28.02.2001 informierte ich Herrn MA-BZ3 im Büro Hannover über mein Buch und
verwies auf Herrn MA-BZ1 für den Fall, daß er es lesen möchte.
Nach drei bis vier Wochen rief ich Herrn MA-BZ1 an, der mir erklärte, daß er es
nicht in der Braunschweiger Zeitung besprechen werde, weil es zu privat sei.
Zurücksenden könne er es auch nicht, denn es sei zu zerlesen. Als ich ihn tags
darauf fragen wollte, warum das erste Buch nicht zu privat gewesen sei, erklärte er,
er habe keine feste Absage erteilt, sondern müsse sich mit dem Kollegen, der die
Buchseite unter sich habe, einigen. Er beendete das Gespräch mit dem Hinweis,
das Buch nicht zurückschicken zu können, da es zu zerlesen sei; also wird er das
Buch nicht rezensieren.
Wir möchten die gute Atmosphäre mit Ihrer Zeitung nicht gefährden und bedauern,
daß Sie offensichtlich Herrn MA-BZ1 und den für die Buchseite verantwortlichen
Mitarbeiter in Ihrer Rückfrage nicht eingeschlossen hatten. Gleichwohl läßt Ihr
Schreiben erkennen, daß eine Buchbesprechung im gesamten Verbreitungsgebiet
durchaus noch erfolgen kann. Sollte das Exemplar von Herrn MA-BZ1 wirklich zu zerlesen
sein, sind wir gern bereit, Ihnen für eine Rezension ein weiteres Exemplar verfügbar
zu machen.
Selbstverständlich stehen wir wie im Fall der Wolfenbütteler Lokalausgabe für ein
persönliches Gespräch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Abschließende Mitteilung des geschäftsführenden
Chefredakteurs:
Schlußwort an den geschäftsführenden Chefredakteur:
15.05.2001
Betr.: Lokale Presse und die Integration von Behinderten
Sehr geehrter Herr MA-BZ4,
wir haben Ihr Verdammnis (Ihr Schreiben vom 23.04.2001) erhalten. Es ist ein sehr
demonstratives und anschauliches Beispiel, wie die Braunschweiger Zeitung die Begriffe
‚unabhängig' und ‚nicht parteigebunden' verstanden haben will.
Der Vergleich mit Ihrem Schreiben vom 29.03.2001 führt zwangsläufig zu der Erkenntnis,
daß es gut 3 Wochen brauchte, um Sie dazu zu bringen, für uns das Schreiben vom
23.04.2001 abzufassen und uns verfügbar zu machen. Es steht außer Frage, wer Sie ins
Gebet genommen haben wird, und es steht für uns ebenfalls außer Frage, daß das in
dem Schreiben vom 23.04.2001 Ausgesagte nicht Ihrer Grundüberzeugung entspricht.
Warum Sie sich dazu hergegeben haben, ist für uns nicht relevant, Sie haben bei uns
nicht den Stellenwert, der es rechtfertigen könnte, dieser Frage ernsthaft nachzugehen.
Die Kernaussage in Ihrem Schreiben vom 23.04.2001 und deren Auswirkungen verdienen,
beachtet zu werden: » ...dass unsere Zeitung Angriffe, die sich gegen alles richten,
was nicht Ihrer Meinung und Ihren Vorstellungen entspricht, nicht veröffentlichen
werden.« Da muß zunächst geklärt werden, was ein Angriff ist, was nicht unserer Meinung
ist und was nicht unseren Vorstellungen entspricht. Ihre Kenntnis darüber können Sie nur
aus meinem Buch "Gegen den Strom oder Ein Gesetz wird ernst genommen" gewonnen haben.
Daß Sie nicht authentischen Einflüssen unterlegen gewesen sind, mag sein, spielt hier
aber keiner Rolle.
Erste Erfahrungen, die wir auf Grund der geistigen Behinderung unseres Sohnes in
der Gesellschaft gemacht haben, führten uns ins Exil nach [Ortschaft], so habe ich es
in meinem ersten Buch "Till-Philipp oder Das Recht auf Normalität" formuliert (Seite 66),
was Herr MA-BZ1 am 29.06.1996 halbseitig rezensiert hatte, obgleich er, wie Sie
uns deutlich gemacht haben, dafür gar nicht zuständig ist!!! Daß sich diese
Erfahrungen im Exil in weit höherem Ausmaß bestätigen würden, war nach unserem Umzug
nicht absehbar.
Die Integration in der hiesigen Grundschule hat nach unserer Erkenntnis dazu
mißbraucht werden sollen, diese Integration zum Abbruch zu bringen oder zumindest
in einer weiterführenden Schule nicht fortsetzen zu lassen. In den Gesprächen mit
der Schulleitung, die sich zwangsläufig ergaben zur gütlichen Regelung des Konfliktes,
der nach unserer Verleumdung durch die Sonderschulpädagogin ausbrach, gewannen
wir den Eindruck, daß die Schulleitung dies ähnlich gesehen haben muß. Für diesen
versuchten Mißbrauch trägt die für die Integration eingesetzte Sonderschulpädagogin
die Verantwortung, ob an eine Weisung gebunden oder nicht, spielt für die Absicht
keine Rolle. Demzufolge sind auch die Zeugnisse ausgefallen und vor allem der
Integrationsbericht, den Sie in Ihrem Schreiben erwähnen. Die Zeugnisse bescheinigen
unserem Sohn nur mäßige Fortschritte, besagter Integrationsbericht demontiert
unseren Sohn, enthält Unwahrheiten, kriminalisiert unseren Sohn und steht teilweise
im krassen Gegensatz zu den Zeugnissen. Das hat schließlich auch die Schulbehörde
Bezirksregierung Braunschweig erkannt und ihn nicht bewertet. Den vierten und
endgültigen Integrationsbericht hatte die Klassenlehrerin geschrieben, weil sich
die Schulbehörde Bezirksregierung Braunschweig nun doch darauf besann, diesen
Bericht den in dem entsprechenden Erlaß vorgegeben Vorschriften gemäß erstellen
zu lassen. Der von Ihnen zitierte Integrationsbericht war also illegal, weil
der Erlaß eindeutig vorgibt, daß dieser Bericht von der Klassenlehrerin zu
schreiben ist. Wie ebenfalls in meinem Buch ausgesagt wird, wurde unser Sohn
zieldifferent nach dem Lehrplan und Richtlinien der Schulen für geistig Behinderte
unterrichtet, zumindest war das die Vorgabe.
Daraus ergibt sich, daß wir uns gegen die Aussonderung unseres Sohnes gewehrt haben.
Bis heute hat uns niemand nachvollziehbar erklären können, warum unser Sohn einer
Sonderbehandlung unterzogen werden muß, nur weil er in seiner biologischen
Beschaffenheit nicht der Norm menschlichen Seins entspricht. Wenn das dem Europarat
ausreicht, auch ihn in dem ehemals Bioethik-Konvention genannten europäischen
Regelwerk der medizinischen und pharmazeutischen Industrie als Freiwild anzubieten,
dann ist das schon schlimm genug. Also sind wir auch dagegen, unseren Sohn für
fremdnützige Versuche an Menschen zur Verfügung zu stellen. Auch das ist in unserem
Buch vermerkt (Seite 97).
Mit der Korrektur bezüglich des Integrationsberichtes war für uns die Angelegenheit
bereinigt, nachdem der vorschriftlich abgefaßte Integrationsbericht vorlag. Was auch
immer im Kopf der Sonderschulpädagogin vorgegangen sein mag, sie hat sich dazu hinreißen
lassen, uns in der Klassenelternöffentlichkeit so zu verleumden, daß es für eine
Zivilklage auf jeden Fall gereicht hätte, wie uns unser Rechtsbeistand versicherte.
Wir haben zunächst darauf verzichtet, weil wir eine gütliche einvernehmliche Regelung
vorgezogen hatten. Sie war bedingt durch das Verhalten der Sonderschulpädagogin nicht
erzielbar, was uns dazu verleitet hatte, diese Verleumdung schulbehördlich regeln
zulassen. Es können nur ‚unsachliche' Einflüsse gewesen sein, die eine behördliche
Regelung nicht zugelassen haben.
Daraus ergibt sich, daß wir gegen eine vor Zeugen verübte Verleumdung durch
jeden sind, was auch sonderschulpädagogische Lehrkräfte einschließt. Wir sind
ebenfalls gegen eine nicht übliche Solidarisierung von Lehrkraft und Eltern,
die sich gegen einzelne Eltern richtet. Nach unseren Vorstellungen sollte auch
in der Schule das Gesetz so beachtet werden, daß es keinem ermöglicht wird,
persönliche gesetzwidrige Pläne erfolgreich zu verfolgen. Wir haben demnach
nicht angegriffen, sondern einen sonderschulpädagogischen Angriff abgewehrt.
Wenn §4 Nds. Schulgesetz eine Integration zuläßt, genehmigt und durchgeführt
wird, dann sollten nach unseren Vorstellungen alle bemüht sein, diese Integration
so erfolgreich durchzuführen, wie es irgend möglich ist. Daß dies keine Utopie
sein muß, beweist die Schule, in der die Integration unseres Sohnes fortgesetzt
wird. Diese Schule und vor allem die beteiligten Lehr- und Fachkräfte verdienen
unsere vollste und größte Hochachtung. Im übrigen geht aus der fachlichen Literatur
eindeutig hervor, daß jedes Kind integrationsfähig ist und die Integrationsfähigkeit
der Schulen, und damit der Lehrkräfte, zur Disposition steht.
Daß Sie, Herr MA-BZ4, darüber in ‚Ihrer' Zeitung nicht berichten wollen,
wirft ein bezeichnendes Licht auf Ihre Person und auf die Personen, denen Sie
verpflichtet sind, aber auch möglicherweise auf die Besitzverhältnisse, d.h. auf
die Eigentümer der Braunschweiger Zeitung. Es zeigt zusätzlich, daß Sie entweder
mein Buch nicht gelesen oder nicht verstanden haben.
Mit einer Ausnahme haben alle Zeitungen, von denen ich weiß, daß sie über mein
Buch berichtet haben, das persönliche Gespräch mit uns gesucht und auch gefunden.
Alle fanden an unserer Anschaungstoleranz nichts, was negativ zu vermerken wäre.
Die Universitäten Deutschlands, die inzwischen mein Buch kennen, signalisierten
Verständnis für uns und unsere Reaktionen, wollen das Buch in die Lehrerausbildung
mit einbeziehen und werden teilweise an Erzählungen anderer betroffener Eltern
erinnert. Ein Professor der Universität Zürich erklärte uns, das Buch sollte vor
allem die Fachwissenschaft, und da besonders die Sonderpädagogik, interessieren.
Die Braunschweiger Zeitung jedoch unter Ihrer redaktionellen Geschäftsführung
sieht das völlig anders, sieht in unserer Familie einen Personenkreis, der es
nicht verdient, gehört zu werden. Dies wiederum erinnert mich sehr an die vier
Jahre Integration in der Grundschule, wo wir auch kaum eine Gelegenheit hatten,
angehört zu werden. Wenn wir vom Klassenpersonal angehört wurden, dann nur,
um uns ‚einen Strick zu drehen', der aber offensichtlich nicht gehalten hat.
Diese Ähnlichkeit des ‚Anhörens' sagt uns, wer hinter den von Ihnen artikulierten
Ansichten zu vermuten ist.
Es sind nicht nur Ihre Worte, die es an Deutlichkeit nicht mangeln lassen,
sondern auch Ihre Taten. Der durch die biologischen Andersartigkeit unseres
Sohnes bedingte Ekel vor unserer Familie zeichnet Sie da in zusätzlich besonderer
Weise aus. Er ist belegt durch Ihr Reinigungszeremoniell, das Ihre Zeitung über
sich hat ergehen lassen. Es war nur von der Rückgabe des Buches die Rede für
den Fall, daß keine Besprechung in der Braunschweiger Zeitung erfolgt. Der
Kalender war als Geste des Guten Willens gedacht, er sollte Sie nicht beleidigen.
Sie sind der erste von sehr zahlreichen Empfängern des Kalenders, der ihn als
Zeichen der Abscheu zurückgegeben hat. Sie tun uns fast schon Leid in Ihrer Isoliertheit.
Recherche als Prozeß der Wahrheitsfindung ist eine Sache, Polemik eine völlig
andere. Beide Begriffe stehen zueinander wie Feuer und Wasser. Ihr letztes
Schreiben sagt Bedeutendes über die Art von Recherche aus, wie Sie sie verstehen
und wie sie von Ihnen betrieben wird. Das ist uns Anlaß genug, die Braunschweiger
Zeitung künftig vor diesem Hintergrund zu lesen.
Ich beende hiermit die Auseinandersetzung in dieser Angelegenheit mit der
Braunschweiger Zeitung. Die destruktiven Signale aus Ihrem Hause und die
Widersprüchlichkeit Ihrer Briefe empfiehlt uns, die Korrespondenz mit Ihnen
auszusetzen. Es ist unserem Sohn und damit unserem Ziel dienlicher, wenn wir
unsere Kräfte auf diejenigen konzentrieren, die in der biologischen Beschaffenheit
unseres Sohnes keinen Grund sehen, ihn aus der Gesellschaft zu nehmen. Wir lassen
keine soziale Entsorgung unseres Sohnes zu, von wem auch immer!!!.
Mit freundlichen Grüßen
Ich gebe hier einen kurzen
Schriftwechsel mit der Braunschweiger Zeitung wieder, der einige Vorbemerkungen bedingt.
Diese Tageszeitung versichert auf der Titelseite, unabhängig und nicht parteigebunden zu sein.
Es handelt sich um folgende 5 Schriftstücke:
Gratulation an den
Geschäftsführer der Braunschweiger Zeitung vom 25.03.2001
Antwort des geschäftsführenden
Chefredakteurs vom 29.03.2001
Mein Schreiben an den
geschäftsführenden Chefredakteurs vom 31.03.2001
Antwort des geschäftsführenden
Chefredakteurs vom 23.04.2001
Schlußwort an den
geschäftsführenden Chefredakteur vom 15.05.2001
Wandkalender 2001 mit Zeichnungen unseres Sohnes.
Ihr Zeichen: hey-ne
Hans-Peter Spanier
Im Auftag des Verlags Fallenstein