Diese Seite wurde durch die neue politische Situation in Niedersachsen geändert und heißt nun
Die CDU-Landesregierung in Niedersachsen und die Behinderten
statt Ein Schriftwechsel in 1995 mit dem Chef der Niedersachsen-CDU

Letzte Bearbeitung: 29.03.2003

Wer sich nicht nur in Niedersachsen mit dem Komplex (geistig) Behinderte und Schulbildung beschäftigt, oder sich als verantwortliche Eltern mit der Kombination beider Themen sich zu beschäftigen gezwungen sieht oder gezwungen wird, muß auch den Stellenwert des besagten Personenkreises in der Gesellschaft mit in seine Überlegungen einbeziehen. Im Rahmen der Erfüllung unserer elterlichen Pflicht habe wir sofort erkannt, daß sich da nicht nur Bundesrecht und Landesrecht kreuzen, sondern daß auch das Persönlichkeitsrecht dieser Behinderten mit hineinspielt. Man muß sich dabei immer bewußt sein, daß nicht alle geistig Behinderten das volle Bürgerrecht erhalten. Sie erhalten weder das Wahlrecht noch werden sie geschäftsfähig. Den Wahlausschluß regelt §13 Bundeswahlgesetz bzw. entsprechende Gesetze im Landes- und Kommunalrecht. Dies bedingt, daß Politiker bzw. politische Parteien kein Mandat haben, in deren Namen und für sie Gesetze, Erlasse, Verordnungen o.ä. zu erlassen.

Ihr Leben bleibt im wahrsten Sinne des Wortes fremdbestimmt. Im heutigen Demokratieverständnis ist das bis zu einem bestimmten Maße jeder von uns, Gesetze bestimmen unser Leben, ob uns diese Gesetze gefallen oder nicht. Auch der Behinderte muß sich Anweisungen, in der Regel seines Betreuers, fügen, er hat keine Chance des Ausweichens, wenn der Betreuer es nicht zuläßt.

Das Schulrecht ist Landesrecht. Nach einer Landtagswahl steht oft auch das bestehende Schulgesetz vor einer Veränderung. Das scheint offensichtlich damit zusammen zu hängen, daß die jeweils regierende Partei den Nachwuchs nach ihren Vorstellungen formen möchte. Der nun Macht habenden Partei ist es wichtig, aus den jungen Menschen Leistungsträger zu machen. Zwangsläufig muß da die soziale, um nicht zu sagen menschliche, Rücksichtnahme auf der Strecke bleiben. Das hat aber auch zur Konsequenz, daß kaum eine Generation kontinuierlich beschult werden kann.

Nach der letzten Landtagswahl soll eine begabungsgerechte Beschulung Bestandteil des Schulgesetzes werden, um auf diese Weise dem Ziel künftiger Leistungsträger näher zu kommen. In den Ankündigungen wird der Begriff der begabungsgerechten Beschulung nicht erläutert. Es wird auch keine Ausnahme gemacht, sie gilt demnach für alle schulpflichtigen Kinder. Doch nicht für alle Kinder besteht die Möglichkeit, eine ihren Neigungen respektive Begabungen entsprechende Schule nach Abschluß der vierten Klasse zu besuchen. Für diese Kinder ist der Sonderweg, die Sonderschule oder die Sonderbehandlung die Regel. Ein Verlassen dieses Bildungsweges ist, wenn überhaupt, absolut selten möglich. Ausnahmen bilden da jene Kinder, deren Eltern es geschafft haben, von Anfang an ihren Kindern diesen Sonderweg zu ersparen, sie besuchen eine Integrationsklasse in der Regelschule. Für uns war es wichtig zu erfahren, welche Politik die neue Landesregierung auf diesem Gebiet verfolgen will. Die christliche und demokratische Verschwiegenheit macht sich nicht nur in öffentlichen Verlautbarungen bemerkbar, sondern auch bei gezielten persönlichen Anfragen an die neuen Machthaber.

Eine erste Sichtung der Änderungsvorlage für eine neues Schulgesetz ergab, daß der Integrationsparagraph 4 im Wortlaut unangetastet bestehen bleibt. Es ist aber zu erwarten, daß die künftigen Konsequenzen aus dem sonderpädagogischen Förderbedarf unter einem noch stärkeren Finanzierungsvorbehalt stehen werden. Hinzu wird noch eine verstärkte 'ideologische' Abwägung kommen, die eine Integrationsbeschulung bzw. Integrationsklassen unwahrscheinlich werden läßt. Eine Integration geistig behinderter Kinder paßt einfach nicht in eine nun auf Leistung bezogene Regelbeschulung. Dies wird man natürlich nicht in dieser Klarheit von den nun Verantwortlichen formuliert hören.

Die Behinderten, die Rede ist von geistig behinderten Menschen, sind in unserem Land dem Gemeinwesen und vor allem ihrer staatlichen Regularbehörden völlig ausgeliefert. In der Regel sind es zunächst die Eltern, die das staatliche Regelwerk filtern, um ihren Kindern ein Maß eines in ihrem Sinne erträglichen Lebens zu sichern. Ich vermag keine Interessenvertretung zu nennen, die die elterliche Absicht vorbehaltlos und uneigennützig übernimmt und unterstützt, ihren Kindern ein größtmögliches Maß an gesellschaftlicher Telhabe zu sichern, um nicht zu sagen, ihren Kindern die völlige Hereinnahme in die Gesellschaft sicher zu stellen. Demzufolge muß jeder, der für sich dieses Problem erkannt hat, für sich klären, wie es der Staat mit den Behinderten halten wird. Vor der Landtagswahl in 1998 wollte ich mir Klarheit darüber verschaffen, wie der damalige und noch heute amtierenden Vorsitzenden der Christlichen Demokratischen Union Deutschlands in seinem niedersächsischen Unionsteil darüber denkt. Ich fragte schriftlich an, wie er es unter seiner eventuellen künftigen Regierung mit den behinderten Kindern in schulischer Hinsicht halten will. Diese Korrespondenz blieb offen, weil sich der Herr Vorsitzende nicht in der Lage sah, seine schriftliche erste Antwort zu präzisieren, aus welchen Gründen auch immer. Der Schriftwechsel besteht aus
meinem ersten Anschreiben an den Vorsitzenden der Landespartei vom 13.03.1995,
seinem Antwortschreiben vom 24.03.1995 und
meinem zweiten Schreiben an den Vorsitzenden der Landes-CDU vom 13.04.1995

Das Ausbleiben einer Antwort auf mein zweites Schreiben kann nicht daran gelegen haben, daß ich bei der Anrede das Wort 'Herr' vergessen hatte. Wollte sich der Herr Vorsitzende diesbezüglich nicht in die Karten gucken lassen, lehnte es ab, ins Detail zu gehen, war es die Arroganz einer eventuellen künftigen Macht, oder das Vakuum in der Etage seines Gedankengebäudes, das für diesen Personenkreis gedacht war, wenn es denn eine solche Etage gibt? Ich weiß es nicht. Ich weiß nur, daß er jetzt die Macht im Lande innehat und in seiner ersten Regierungserklärung das Wort 'behindert' in jeder Form vermieden hat wie das Thema überhaupt. Nach Sichtung des im Internet verfügbaren Materials der Nds.-CDU werde ich möglicherseise mehr darüber wissen und mein Wissen nachträglich einfügen.

Ich bedauere sehr, daß mit dieser Partei, die den Begriff 'christlich' im Namen führt, eine aufklärende Korrespondenz nicht möglich war; es ist uns auch nicht gelungen, mit ihr auf lokaler Ebene ins Gespräch zu kommen. Das hat in uns Zweifel hinterlassen, ob diese Partei wirklich so volksnah ist, wie sie es uns allen fortwährend glauben machen will, wenn sie von sich behauptet, eine große Volkspartei zu sein. Wenn sie denn eine ist, dann fühlen wir uns mit unserem geistig behinderten Sohn nicht dem deutschen Volk in Niedersachen zugehörig! Wir und viele andere wären dann "christlich und demokratisch ausgestoßen".

Im Vorgriff auf die Wahl in 2003 haben wir uns wiederum einen Überblick verschaffen wollen, wie es diese Partei vom allem im Hinblick auf die Beschulung geistig behinderter Kinder halten will. Wir wollten aber auch den Stellenwert der geistig Behinderten auf dem ersten Arbeitsmarkt aus Sicht dieser Partei erfahren, also was es der CDU wert ist zu leisten, damit die Behinderten anerkannte Mitglieder der Gesellschaft sind bzw. werden. Wir erledigten diese Anfrage mit einer e-MAIL an das Forum der CDU in ihrer Website.

Die Antwort traf per e-MAIL am 23.02.2003 ein und enthielt neben der Ankündigung auf eine schnellstmögliche Antwort den Verweis auf die Website, aus der ich erkannte, daß Veränderungen nur zum Nachteil der Behinderten in Bezug auf gesamtgesellschaftliche Teilhabe zu erwarten ist.

Noch vor der Landtagswahl, nämlich am 23.02.2003 schickte ich eine wortgleiche e-MAIL an

Lediglich der Generalsekretär hat es für erforderlich erachtet, mir eine Antwort zukommen zu lassen. Sie geht nicht auf die angesprochenen Fragen ein, enthält Polemik und will oder soll mit Zahlen Eindruck machen, kurz gesagt, das Schreiben gibt zu erkennen, daß die von mir angesprochene Problematik nicht verstanden worden ist oder nicht gesehen wird. Satte Zufriedenheit wird erkennbar mit der noch steigerungsfähigen Situation der Behinderten auf ihrem Sonderweg jenseits unserer Gesellschaft.

Nun hat die CDU in 2003 die Wahl gewonnen und ein neues Schulgesetz innerhalb kurzer Zeit angekündigt. Was im Internet über die künftigen Bestimmungen im Schulgesetz zu finden ist, weist nicht darauf hin, daß die Situation der vor allem geistig behinderten Kinder im Hinblick auf Integration verbessertt wird. Der Weg unserer behinderten Mitmenschen in die Gesellschaft ist somit im Sinne einer Gleichstellung de facto versperrt worden.

Für unseren Sohn Till-Philipp ist die Wahrscheinlichkeit, daß mit dem neuen Schulgesetz Integration abzubrechen ist, sehr gering. Da es aber bislang immer so war, daß zunächst bei den sozial Schwachen, und als solche werden auch die Behinderten in unserer Republik angesehen, gespart wird, erachten wir es als nicht gänzlich unwahrscheinlich, daß der erste Arbeitsmarkt für Till-Philipp unerreichbar werden könnte. Das Betreten des ersten Arbeitsmarktes ist verbunden mit einer staatlichen Förderung an den aufnehmenden Betrieb und mit dem Bereitstellen einer sozialpädagogischen Begleitung, zumindest in der Ausbildungszeit.

Der Brief des Generalsekretärs konnte von uns nicht unbeantwortet bleiben. Wir wollten es konkret wissen. Entweder hat die CDU über diese Problematik noch nicht (ausreichend) nachgedacht, oder sie lehnt Veränderungen bzw. Verbesserungen für die Behinderten auf ihren Weg in die Gesellschaft ab. Für durchaus denkbar halten wir auch das Vorhaben der neuen Landesregierung, die ja bekanntlich eine sogenannte liberale Komponente hat durch den Koalitionspartner der CDU, daß den Behinderten generell der Weg in die Gesellschaft versperrt beliben soll. Christlich und demokratisch zu sein sollte nach unserem Verständnis auch gegenüber den Behinderten gelten. Das setzt natürlich die Anerkenntnis voraus, daß die Behinderten mit aller Konsequenz Bestandteil der Gesellschaft sind und für sie ein wie auch immer begründeter und gearteter Sonderweg für absolut unnötig angesehen wird. Das sollte sich nicht nur in der Politik niederschlagen, sondern auch in den politischen Bekenntnissen.

Momentan muß ich feststellen, daß die angeschriebenen Funktionäre der Partei der christlichen Demokraten im Bereich Behindertenpolitik nicht funktonieren. Das ist sehr bedauerlich.

Unter oben aufgeführten Umständen halten wir es für eine Beleidigung auch der persönlichen Art, von den die Regierung stellenden Parteien regiert zu werden.


Das Begleitschreiben:

Betr.: Bildungschancen für Geistigbehinderte über das Jahr 1998 hinaus

13.03.1995

Sehr geehrter Herr Wulff,

sehen Sie die Notwendigkeit, Sie persönlich anzuschreiben, darin, daß es mir nicht gelungen ist, auf der Kreisebene mit Ihrer Partei ins Gespräch zu kommen. Ich weiß nicht woran es liegt, die CDU im Landkreis Wolfenbüttel legt wohl keinen Wert auf Mitmenschen, in deren Familien geistig behinderte Kinder wohlbehütet auf ihre Zukunft vorbereitet werden. In unserem Fall erfolgt das nach den neuesten Erkenntnissen der Pädagogik und vor allem wegen unserer fortschrittlichen Meinung und Haltung, die besagt, daß auch die behinderten Mitmenschen Teile der Gesellschaft sind und schon deshalb in die Gesellschaft gehören und nicht an ihren Rand. Deshalb haben wir alles erdenkliche unternommen, um unseren Sohn in einen Regelkindergarten einzubringen. Wir sind leider gescheitert an der Uneinsichtigkeit von Ämtern und Personal auch von Einrichtungen.

Mit der Integration in der Schule vor Ort hatten wir mehr Glück. Das Niedersächsische Schulgesetz in seiner neusten Fassung hat das ebenso ermöglicht wie unser Anspruch auf schulische Integration, den wir einem anderen, verständnisbereiteren Personenkreis deutlich machen konnten, der wie wir die Notwendigkeit erkannte, gerade auch in der Beschulung von geistig behinderten Kindern einen anderen Weg als den der Segregation zu beschreiten. Wir wußten von Anbeginn um die finanzielle Abhängigkeit, und daß in der Grundschule vor Ort eine Integrationsklasse für unseren Sohn eingerichtet wurde trotz der angespannten finanziellen Situation, macht für uns deutlich, für wie dringlich diese Integration von den beteiligten Behörden und Institutionen angesehen wird.

Die besondere schulische Situation in unserer Region macht nun die Fortsetzung der Integration nach den vier Grundschuljahren in gewisser Weise kaum kalkulierbar. Aus schulpädagogischer Sicht ist ein Abbruch der integrativen Beschulung nach der Grundschule nicht vertretbar. Ein Besuch der Orientierungsstufe erscheint des sehr hohen Leistungsdruckes wegen nicht erstrebenswert und wird von allen, die in der Sache engagiert sind, auch nicht empfohlen. Die einzig zutreffende Schulform für unseren Sohn ist eine Integrierte Gesamtschule (IGS), die ihm einen ähnlich harmonischen Schulalltag bescheren würde wie die Grundschule.

Nun ist mit der Integration unseres Sohnes etwas Neues im hiesigen regionalen Schulbetrieb begonnen worden. Neben der Richtigkeit dieser Maßnahme steht die Unsicherheit der Fortführung nach Abschluß der vierten Grundschulklasse. Darüber machen wir uns schon jetzt Gedanken, da wir aus Erfahrung wissen, daß eine Wegbereitung im diesbezüglichen Schulbetrieb Zeit kostet. Immerhin hatten wir schon in 1991 begonnen mit den Vorbereitungen für die Einschulung in 1994! Wie sich zeigte, hätten wir nicht viel später beginnen dürfen.

Soweit zu unserer momentane Situation, und nun zum eigentlichen Thema dieses Briefes:

Dies alles hätte ich sehr gern auch mit der CDU im Landkreis besprochen, doch leider kommt, wie eingangs erwähnt, keine Diskussion zustande. Die CDU bestimmt im Landkreis und in der Stadt Wolfenbüttel die politische Geschehnisfolge. Darin ist auch mitbeinhaltet die Ablehnung einer IGS in Wolfenbüttel, obgleich den Zeitungsberichten zufolge eine genügende Anzahl von Eltern für diese Schulform sich ausgesprochen hat. Die Stadt Braunschweig läßt nur Kinder an ihre Schulen, die ihren Wohnsitz in Braunschweig haben. Aus Gründen, die zu erklären dieses Schreiben zu umfangreich werden lassen, sehen wir keine Möglichkeit, wieder in diese Stadt zu ziehen.

Bevor unser Sohn die Grundschule absolviert hat, finden in Niedersachsen Landtagswahlen statt. Um eine einigermaßen optimale Zukunftsplanung für unseren Sohn betreiben zu können, würden wir gerne wissen, ob im Fall einer Regierungsübernahme Ihrer Partei schulische Integration von geistig behinderten Kindern weiterhin möglich ist, und speziell in unserem Fall, ob sie weitergeführt wird in einer Regelschule wie z.B. der IGS.

Es wäre schön, wenn wir von Ihnen eine verbindliche Auskunft bekommen. Wir sind sehr gut unterrichtet über das Leistungsvermögen entsprechender Sonderschulen. Darüber aufzuklären ist nicht erforderlich, kommt es doch neben der Wissensvermittlung auch gerade auf gesellschaftliche Akzeptanz an, die wir erst nach der Einschulung unseres Sohnes zu Beginn des laufenden Schuljahres in der Grundschule vor Ort zu spüren bekommen haben. Die gesellschaftliche Ablehnung in den knapp sieben Jahren zuvor hat uns auch aus der Stadt Braunschweig getrieben!

Wir sind der Meinung, daß nicht nur Leistungsträger ein Anspruchsrecht haben darauf, in die Gesellschaft zu gehören, sondern auch jene, die durch Pannen der angeblich modernen Technik in ihrem biologischen Aufbau so gestört sind, daß sie nicht an die menschliche Norm heranreichen. Im Fall unseres Sohnes ist dies eine Trisomie 21, die hätte vermieden werden können, wäre 1986 in Tschernobyl nicht das passiert, was sich jederzeit an anderen Orten wiederholen kann.

Mit freundlichen Grüßen

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Das Antwortschreiben des Vorsitzenden der Landes-CDU:

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Mein 2. Schreiben an den Vorsitzenden der Landes-CDU:

13.04.1995

Sehr geehrter Herr Wulff,

wir danken Ihnen für Ihr Schreiben vom 24.03.1995. Wir haben es sorgfältig gelesen und verglichen mit den Aussagen der Bundespartei, wie sie in den Leitlinien der Christlichen Demokratischen Union mit dem Titel " Menschen mit Behinderung - Teil unserer Gesellschaft, Integration statt Isolation" niedergelegt sind. Dort heißt es unter anderem:

III Bildung und Erziehung

21. Die gemeinsame Erziehung und die gemeinsame Freizeitgestaltung von behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen hat sich bewährt und ist deshalb weiterzufördern. Das Miteinander behinderter und nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher ist am ehesten geeignet, Vorurteile und Kontaktscheue gar nicht erst entstehen zu lassen.

22. Den bereits eingerichteten integrativen Kindergärten müssen weitere folgen.

23. Die gemeinsame Erziehung ist in der Schule fortzusetzen. Eine Aufnahme behinderter Kinder und Jugendlicher in eine Regelschule darf weder an baulichen noch an anderen Hindernissen scheitern. Lehrerinnen und Lehrer müssen schon während ihrer Ausbildung mit den Problemen einer gemeinsamen Unterrichtung behinderter und nichtbehinderter Kinder vertraut gemacht werden. Um die Integration behinderter Menschen voranzutreiben, müssen die Schulen behindertengerecht ausgestattet werden.

Trotz aller Bemühungen zur Integration werden Sonderschulen auch in Zukunft notwendig bleiben. Sie müssen so gefördert werden, daß auch in ihnen eine gemeinsame Erziehung von behinderten und nichtbehinderten Schülern möglich Ist, aber auch schwerst- und mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche eine Ihren Fähigkeiten entsprechende optimale Förderung erhalten. Die erforderlichen Erzieher müssen dafür ausgebildet und vermehrt eingestellt werden.

In den Leitlinien der Bundes-CDU ist also keine Bedingung als Filter vorgeschaltet, wie sie in Ihrem Schreiben anklingt: "Bemühungen um verstärkte Integration werden unterstützt, wenn die individuellen Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes unter den Rahmenbedingungen in anderen Regelschulen erfolgreicher als in der Sonderschule gefördert werden können."

Bei nichtbehinderten Kindern bestimmen letztendlich die Eltern den weiteren Schulbildungsweg des Kindes, mit oder ohne Berücksichtigung der individuellen Entwicklungsmöglichkeit des Kindes. Trifft dies auch bei behinderten Kindern zu, oder wird außerhalb des Elternhauses die individuelle Entwicklungsmöglichkeit des behinderten Kindes 'ermittelt' und als Grundlage seines weiteren Schulweges genommen? Die Rahmenbedingungen sind von oben aufgesetzte Richtlinien, die sich an den aktuellen Gegebenheiten orientieren sollten. Die Frage ist doch, ob sie das wirklich tun angesichts zunehmender Integrationsmaßnahmen im Schulbereich, oder ob die Weiterentwicklung sich messen lassen muß an den vergangenen Realitäten, die nicht mehr aktuell sind.

Schulische Integration auch geistig behinderter Kinder ist nach dem Verständnis aller fachlich Beteiligten in erster Linie keine Frage erhöhter Bildungschancen für das behinderte Kind, sondern ein Angebot an nichtbehinderte und behinderte Kinder, sich eine gemeinsame Zukunft zu erarbeiten, die keinen Raum läßt für Segregation jeglicher Art. Daran lassen auch die zitierten Leitlinien der Christlichen Demokratischen Union: Menschen mit Behinderung - Teil unserer Gesellschaft, Integration statt Isolation keine Zweifel. Ziel ist also die soziale Integration. Das heißt aber nicht, daß die integrierten behinderten Kinder ohne Leistungskontrolle die Schule absolvieren. Hier gilt für die behinderten Kinder das gleiche wie für jedes Kind, nämlich die Abhängigkeit der Lernbereitschaft von der Motivation, die dem Kind mit auf den Weg gegeben wird, die sich als überprüfbare Bildung niederschlägt.

Das gegliederte Schulwesen bietet mit der Sekundarstufe I den Schülern, Eltern und Lehrern die Möglichkeit, mit den in diesen zwei Jahren erbrachten Leistungen bzw. dem erwiesenen Leistungsvermögen sich zu orientieren, wie der weitere Schulweg des Kindes aussehen wird. Damit einher geht ein Leistungsdruck, der kaum noch Zeit läßt, soziale Kontakte aufzubauen oder bestehende soziale Kontakte zu pflegen bzw. zu erhalten, und das im Normalfall, d.h. ohne ein behindertes Kind in der Klasse zu haben. Da haben auch die Lehrer kaum noch Zeit und Gelegenheit, für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung einer in der Grundschule begonnenen Integration zu sorgen. In einer Integrierten Gesamtschule sieht das völlig anders aus, da hier keine auf eine Schulform ausgerichtete Leistungsorientierung stattfindet und damit Konkurrenzkämpfe um die besten Plätze entfallen und somit mehr Zeit für jeden bleibt (Lehrer und Schüler), eine aus der Grundschule übernommene Integration eines oder mehrerer behinderter Kinder aufrecht zu erhalten und zu vertiefen. Wenn aus dieser IGS möglicherweise nicht unbedingt die Leistungsträger der Nation hervorgehen, so doch aber mit Sicherheit gebildete Menschen, die ihre Mitmenschen schätzen, seien sie nun behindert oder nicht. Die behinderten Kinder können auf diese Weise vor der Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte (WfB) bewahrt werden. Auch hier möchte ich auf die schon zitierten Leitlinien verweisen, insbesondere auf den Abschnitt IV Berufliche Bildung und Arbeitsmarkt, und darin Punkt 29.

Wir haben in Ihrem Schreiben einige Worte vermißt, die Aufschluß darüber geben könnten, warum die Lokal-CDU keine Möglichkeit sieht, unserem Wunsch nach Kontakt und Gespräch zu entsprechen. Die CDU im Bezirk Wolfenbüttel wird doch keine Schwierigkeiten im Umgang mit Familien haben, in deren Mitte ein Kind mit Trisomie 21 auf seine Zukunft und sein Leben in der Gesellschaft vorbereitet wird? Dürfen wir das Schweigen als Indiz werten für eine Absage einer Weiterführung der hier mit unserem Sohn begonnenen Integration nach der Grundschule, oder versteht sich die CDU im Landkreis Wolfenbüttel im Gegensatz zur Bundespartei nur als Ansprechpartner für Leistungsträger in der Gesellschaft, zu der Menschen mit einer Trisomie 21 und deren Angehörige offensichtlich nicht gehören?. Wie immer wir es auch betrachten, einen christlichen Aspekt können wir nicht entdecken, obgleich er Bestandteil im Namen Ihrer Partei ist.

Was wir bisher mit unserem Sohn in der Gesellschaft haben erleben dürfen, war so negativ, daß mit dieser Begründung viele Verlage es abgelehnt haben, mein Buch "Till-Philipp oder das Recht auf Normalität, Protokoll einer Emanzipation" herauszubringen. Dies Verlagsverhalten ist eine Erkenntnis, die mehr über unsere Gesellschaft aussagt als der Inhalt meines Buches. Dennoch aber hat sich ein Verlag gefunden, der nach Abschluß einer zweiten wissenschaftlichen Überprüfung es aller Wahrscheinlichkeit nach veröffentlichen wird. Ich habe mich in dem Buch bemüht, das auszusprechen, was viele andere auch erleben, es aber selbst nicht wahrhaben wollen, weil es eben an positiven Ereignissen mangelt. Mit freundlichen Grüßen

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e-MAIL an das Internetforum:

29.01.2003

Sehr geehrte Verantwortliche für das Regierungsprogramm der CDU für Niedersachsen.

Sie haben leider unterbunden, daß das als pdf-Datei ausgeführte Regierungsprogramm weder lokal gespeichert werden kann noch über die Zwischenablage in eine Word-Datei überführt werden kann. Dadurch war es mir in der Kürze der mir zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich festzustellen, ob in Ihrem Regierungsprogramm auch etwas vermerkt ist, das für Behinderte von Bedeutung ist, insbesondere für geistig Behinderte, z.B. infolge einer Trisomie 21. Für uns ist es wichtig zu erfahren, wie die CDU bzw. die Verantwortlichen dieser Partei in Niedersachsen die Integration des oben angesprochenen Personenkreises weiterentwickeln wollen. Das betrifft sowohl in Kindergarten als auch Schule, erster Arbeitsmarkt als auch in der Gesellschaft. Wie wollen Sie mit der derzeitigen Ghettoissierung (Sonderkindergärten, Sonderschulen, gesonderte Arbeitsstätten, sogenannte WfB's, Wohnheime für Behinderte) umgehen. Sind Sie in der Lage, glaubhaft zu versichern, daß Sie diese Barrieren abreißen wollen oder stehen Sie für das Weiterbestehen der Segregation der Behinderten in unserem Bundesland.

Für unsere Stimmabgabe ist es unerläßlich, darüber etwas auch von der Landes-CDU zu erfahren.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Spanier

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e-MAIL vom Internetforum:

Von: CDU Niedersachsen [info@cdu-niedersachsen.de]
Gesendet: Sonntag, 23. Februar 2003 22:49
An: Hans-Peter.Spanier@t-online.de
Betreff: Ihre Anfrage

Herzlichen Dank für Ihre Mail. Wir werden sie schnellstmöglich beantworten. Bitte beachten Sie auch die Informations-Angebote auf unserer Website. Unser Regierungsprogramm finden Sie unter http://www.cdu-niedersachsen.de/hmsc/start_regierungsprogramm.htm Die Mitglieder des Zukunftsteams Niedersachsen stellen wir Ihnen unter dieser Adresse vor: http://www.cdu-niedersachsen.de/hmsc/wahl2003/zukunftsteam.htm Ein guter Ort für Online-Diskussionen ist übrigens auch unser Forum unter http://www.cdu-niedersachsen.de/forum. Dort können Sie nicht nur Fragen an uns stellen, sondern auch mit allen anderen Besuchern unserer Website diskutieren.

Beste Grüße
Ihre
CDU in Niedersachsen
Internet-Redaktion

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e-MAIL an vier CDU-Adresse:

23.02.2003

Sehr verehrte Christen,
sehr verehrte Demokraten!

Wir möchten Ihnen eine Situation vortragen, in deren Mittelpunkt die geistig Behinderten in unserem Land stehen. Unser Interesse an dieser Thematik ist durch unseren Sohn begründet, der, mit großer Wahrscheinlichkeit durch die Geschehnisse in Tschernobyl, sein Leben mit einer Trisomie 21 absolvieren muß. Er scheint noch im Mutterleib von einer Energiegewinnungsform geschädigt worden zu sein, die Sie favorisieren.

Als eine SPD-Regierung unter Beteiligung der Grünen vor 10 Jahren in Niedersachsen die Ver-antwortung übernahm, ging es ähnlich zügig in der Schulpolitik zur Sache, wie Sie es jetzt an-streben. Das entscheidende Ergebnis war damals der Paragraph 4 im Niedersächsischen Schulge-setz, der den geistig behinderten Kindern den Weg in die Gesellschaft ebnete durch die Integration in der Regelschule. Dieser Paragraph ist bewußt freigehalten worden von einer Begabungsab-hängigkeit, Sie nennen es Begabungsgerechtigkeit, die es in der ebensowenig geben kann wie Chancengleichheit für alle Kinder.

In unserer Korrespondenz in 1995 mit Ihrem Landesvorsitzenden aus Anlaß der vorletzten Landtagswahl hat uns dieser zu verstehen gegeben, daß es unter einer christlichen demokratischen Landesregierung eine Integration von behinderten Kindern in den Niedersächsischen Regelschulen nicht geben wird.

Vor der letzten Landtagswahl in diesem Jahr haben wir Ihrem im Internet angegebenen Fo-rum eine E-Mail geschickt mit der gleichen Fragestellung. Bis heute haben wir keine Antwort erhalten.

In Ihrer Schrift ‚Aufbruch für Niedersachsen' werden die Behinderten überhaupt nicht thema-tisiert. Ist dieser Personenkreis für Sie normaler Bestandteil der Gesellschaft, für die es keinerlei besondere Vorschriften bedarf, oder sind Sie nicht in der Lage, für diesen Personenkreis das Wort zu reden, soll heißen, für diesen Personenkreis Politik zu gestalten und zu machen. Liegt das even-tuell daran, daß die Christen und Demokraten von den geistig Behinderten nicht haben legiti-miert werden können, weil diesem Personenkreis das Wahlrecht vorenthalten wird?

In Ihrem Sofortprogramm, veröffentlicht unter anderem auch auf Ihrer Website www.cdu-niedersachsen.de, ist als einer der wichtigsten Punkte angegeben: "Ein neues begabungsgerech-tes Schulgesetz wird verabschiedet". Wie bei nichtbehinderten, den sogenannten genormten, also der Norm entsprechenden bzw. normalen, Kindern eine Begabung festgestellt werden kann, ist weder für Eltern noch für Schulpädagogen ein Problem. Anders sieht das bei geistig behinderten Kindern aus, die Sie in Ihren Vorstellungen nicht besonders hervorgehoben haben; dies bedeutet, daß jene sich der ‚Auslese' zu beugen haben wie alle Kinder. Da ein begabungsgerechtes Schul-gesetz nicht bei der Einschulung in die Grundschule greifen kann, bedeutet dies, daß jedes Kind zunächst in die Grundschule eingeschult wird, auch die geistig behinderten Kinder. Dies ist das nicht nur von uns lang herbeigesehnte Ende von Sonderschulen. Im Rahmen der Integration un-seres Sohnes hat der Leiter der zuständigen Sonderschule für geistig Behinderte uns wissen las-sen, daß sein Ziel die Auflösung der Schule sei, die er leitet. Kommt er und andere mit dem neuen begabungsgerechten Schulgesetz nun in absehbarer Zeit an sein Ziel?

Ziel der Integration unseres Sohnes in der Regelschule war, ihn nicht einer Segregation zu op-fern. Er ist in die Gesellschaft hinein geboren worden, und er soll auch in ihr bleiben. Keiner hat das Recht, ihn aus der Gesellschaft hinauszuwerfen, auch keine Christen und Demokraten. Wir werden für ihn nach seinem Schulabschluß am ersten Arbeitsmarkt anklopfen in der Hoffnung, daß ‚ihm Einlaß gewährt wird'. Die entscheidende Frage ist nun nicht, in welcher Branche oder welchem Betrieb er seinen Lebensunterhalt verdienen kann, auch um stolz darauf zu sein, daß er ohne staatliche und/oder private ‚Almosen' sich am Leben halten kann. Sondern die entscheiden-de Frage ist, ob Ihre künftige Landespolitik solche ‚Fälle' vorbehaltlos unterstützt, wir also damit rechnen können, ‚nicht im Regen stehen gelassen zu werden'.

Uns interessiert nun, wie die Christen und Demokraten in Niedersachsen, die in Niedersachsen die Regierungsverantwortung übernehmen werden, mit den geistig Behinderten umzugehen be-absichtigen. Das betrifft sowohl die Integration in den Regelschulen als auch die Integration in der Wirtschaft bzw. im ersten Arbeitsmarkt. Unser Interesse ist begründet durch unseren Sohn als auch durch die vielen Nachfragen, die an uns gerichtet werden, da wir durch unseren Internet-auftritt und wegen meiner Bücher für kompetent gehalten werden. Unser Internetseiten lauten: www.unser-chef.de und home.t-online.de/home/hans-peter.spanier.

Auf Ihrer Internetseite haben Sie folgendes veröffentlicht:
"Kriminalitätsentwicklung ist Folge verfehlter SPD-Politik
Schünemann: Kriminalitätsstatistik bestätigt Befürchtungen der CDU"

Wir gehen davon aus, daß Ihre diesbezüglichen Thesen reine Polemik ist, um die CDU als Heils-bringer darzustellen. Wir folgen bewußt nicht den Spuren dieser Logik. Dennoch wollen wir nicht verschweigen, daß Ihre Partei kein Heilsbringer für Behinderte ist. Behinderte bewußt in ein Ghetto abzuschieben, das in fast allen Fällen an den Rändern der Gemeinden angesiedelt ist als Zeichen dafür, daß sich in diesen Ghettos die Mitglieder einer Randgesellschaft befindet, eines Staates wie dem unsrigen unwürdig. Ich will damit nicht behaupten, daß diese Ghettos eine praktizierte Idee Ihrer Partei ist, aber sie aufzulösen, um die Insassen dorthin zu führen, wo sie hingehören, in die Gesellschaft, hat Ihre Partei bisher nicht in Erwägung gezogen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Spanier

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e-MAIL vom Generalsekretär:

Von: fliess [fliess@cdu-niedersachsen.de]
Gesendet: Donnerstag, 27. Februar 2003 22:49
An: Hans-Peter.Spanier@t-online.de
Betreff: Schreiben des Generalsekretärs der CDU in Niedersachsen

Herrn
Hans-Peter Spanier
- per E-Mail
- Hans-Peter.Spanier@t-online.de
Hannover, den 26.02.2003
Ihre E-Mail vom 23.02.2003

Sehr geehrter Herr Spanier,
für Ihr ausführliches Schreiben zum Thema Behinderte danke ich Ihnen.

Die CDU hat sich immer für die Belange von behinderten Menschen eingesetzt. Die Koalitions-partner von CDU und FDP haben sich in ihren Koalitionsvereinbarungen das Ziel gesetzt, sich für eine bessere gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung einzusetzen und ihr Recht auf Selbstbestimmung zu fördern. Insbesondere bei der Vermittlung von Beschäftigung sollen Behinderte künftig mehr Unterstützung erhalten.

Wir waren und sind zudem der Auffassung, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädago-gischem Förderbedarf Anspruch auf eine angemessene Beschulung und Förderung haben, die ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen gerecht wird. Maßstab aller Entscheidungen soll dabei immer das Kindeswohl sein. Bei jedem Kind muss über die Feststellung sonderpädagogischen Förderbe-darfs geprüft werden, wie ihm am besten geholfen werden kann - durch den Besuch einer Grundschule mit sonderpädagogischer Zusatzförderung, einer Sonderschule oder einer Integrationsklasse.

Besonders die Sonderschulen sind in den letzten Jahren unter der SPD-Landesregierung gezielt vernachlässigt worden. Seit 1989 haben sie 17% der Unterrichtsstunden pro Schüler eingebüßt, verfügen zudem über die schlechteste prozentuale Unterrichtsversorgung aller Schulformen und leiden unter einem gravierenden Fachlehrermangel. Wir werden dafür sorgen, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht weiter an den Rand der Gesellschaft gedrückt werden, sondern wir werden sie in unsere Mitte zurückholen.

Mit freundlichen Grüßen
David McAllister MdL
Generalsekretär der CDU in Niedersachsen

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e-MAIL an den Generalsekretär:

03.03.2003

Sehr geehrter Herr McAllister,
ich habe Ihr Schreiben vom 26.02.2003 erhalten und bin, ich muß schon sagen, entsetzt.

Ich bin mir nun nicht sicher, ob Sie mein Schreiben und die darin enthaltenen Fragen in seiner Tiefe erfaßt haben. Die von mir aufgeworfenen Fragen dienten nicht der Vergrößerung des Volumens meines Schreiben vom 23.03.2002, sondern dahinter verbergen sich durchaus ernst zu nehmende Unsicherheiten für die Zukunft unseres Sohnes vor dem Hintergrund einer künftigen Landesregierung unter einer christlichen und demokratischen Dominanz. Betroffen sind davon alle, die den Weg gehen, den wir beschreiten.

Außer der Ignoranz dieser für unseren Sohn und allen geistig Behinderten in Niedersachsen lebenswichtigen Problematiken enthält Ihr Schreiben vom 26.02.2003 auch eine Polemik, deren Sinn und Zweck ich nur erkennen kann als ein undemokratisches Verhalten Ihrer Partei mit dem Ziel der Diffamierung. Damit vollziehen Sie bewußt eine Umkehrung der Ziele Ihrer Partei, wie sie aus dem Namen Ihrer Partei erkennbar werden soll.

Die Sonderschulen sind in den letzten Jahren nicht unter der SPD-Landesregierung gezielt vernachlässigt worden, deren Situation ist das Ergebnis der aktiven, wenn auch nicht immer zufriedenstellenden, Integration dieses Personenkreises in unsere Gesellschaft. Das Zitieren von Zahlenwerten sagt nichts aus über die Qualität niedersächsischer Sonderschullehrkräfte. Oder wollen Sie ernsthaft behaupten, die nach Ihrer Ansicht 17% weniger Unterrichtsstunden pro Schüler ist ein erfolgreicher Aufruf der SPD-Landesregierung an die Sonderschulkräfte gewesen, den behinderten Kinder weniger menschlich zu begegnen. Zahlen sagen nichts aus über die Qualität der täglichen Begegnung zwischen dem Personal der Sonderschulen und den von ihnen unterrichteten behinderten Kindern.

Wenn Ihre Partei die Behinderten in die Mitte der Gesellschaft zurückholen will, kann das nur Geschehen durch völligen Abbau von Sondereinrichtungen wie Werkstätten für Behinderte, Schließung der Sonderschulen, Verändern der arbeitsmarktpolitischen Geisteshaltung der Unternehmer und dem Befolgen der Leitlinien der "Christlichen Demokratischen Union -Menschen mit Behinderung - Teil unserer Gesellschaft - Integration statt Isolation". In denen heißt es unter

"III Bildung und Erziehung 23. Die gemeinsame Erziehung ist in der Schule fortzusetzen (Bezug auf Punkt 22 Kindergarten). Eine Aufnahme behinderter Kinder und Jugendlicher in eine Regelschule darf weder an baulichen noch an anderen Hindernissen scheitern. Lehrerinnen und Lehrer müssen schon während ihrer Ausbildung mit den Problemen einer gemeinsamen Unterrichtung behinderter und nichtbehinderter Kinder vertraut gemacht werden. Um die Integration behinderter Menschen voranzutreiben. müssen die Schulen behindertengerecht ausgestaltet werden.

Trotz aller Bemühungen zur Integration werden Sonderschulen auch in Zukunft notwendig bleiben. Sie müssen so gefördert werden. daß auch in ihnen eine gemeinsame Erziehung von behinderten und nichtbehindertern Schülern möglich ist. aber auch schwerst- und mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche eine ihren Fähigkeiten entsprechende optimale Förderung erhalten. Die erforderlichen Erzieher müssen dafür ausgebildet und vermehrt eingestellt werden."

Das Verhalten der Frauenunion von Wolfenbüttel z.B. bewirkt z.Z. noch das völlige Gegenteil von dessen, was Sie ankündigen: Öffentlich zu Weihnachten Kekse backen und verkaufen, um den Erlös den Organisationen zu übereignen, die sich mit Behinderten befassen wie z.B. die Lebenshilfe oder Sonderschulen, degradiert die Behinderten zu Almosenempfängern und ist ein jämmerlicher Versuch, den Staat von seiner Pflicht zu entbinden, die er auch seinen behinderten Bürgern gegenüber hat.

Wir bezweifeln, ob es Sinn macht, Leistungsträger zu züchten, um den Deutschen Staat (in seiner Gesamtheit) an die Weltspitze zu führen (Pisa). Dies im Hintergrund ist ein Scheitern im Hinblick auf die schulische Bildung absehbar, weil eine dafür erforderliche Einheitlichkeit nicht gegeben ist. Es ist zwar wahr, daß viele Wege nach Rom führen, wahr ist aber auch, daß viele Köche den Brei versalzen. Das soll natürlich nicht heißen, daß wir gegen eine vernünftige Bildung sind. Wer aber das, was in einem Menschen steckt, herausholen will, der, folgt man diese Logik, schreckt auch vor der Manipulation menschlicher Gene nicht zurück, um das Beste ‚zum Wohle des Volkes' herauszuholen.

Sie wollen eine begabungsgerechte Schulausbildung. Was ist Gerechtigkeit in der Begabung eines jeden einzelnen (in Bezug auf die Gesamtheit). Verstehe ich das richtig, daß dann die Begabung die Schulform diktiert, ob das betreffende Kind bzw. seine Eltern das wollen, bleibt da völlig unbeachtet; entscheidend wäre dann der Staatswille. Der Elternwille richtet sich nicht nur nach der Begabung des Kindes, sondern auch nach deren materiellen Möglichkeiten. Was nützt dem Kind seine hohe Begabung, wenn (das zu geringe) Einkommen der Eltern einen weiterführenden höheren Schulabschluß nicht zuläßt oder das soziale Umfeld es von vornherein ausschließt. Ich darf hier darauf hinweisen, daß ich aus den Erfahrungen meiner Vergangenheit schöpfe, die heute noch von vielen als völlig normal bezeichnet wird.

Unklar bleibt in den Aussagen Ihrer Partei, ob auch die geistig behinderten Kinder der Begabungsgerechtigkeit unterliegen. Welche Schulformen bieten sich den behinderten Kindern im gegliederte Schulsystem an? In der Praxis folgt für geistig Behinderten der Sonderschule die Werkstatt für Behinderte (WfB), unabhängig davon, welche Begabungen sie haben. Auf die Besonderheit, die dabei die Eltern betreffen, vor allem im sozialen Umfeld allein schon aus der Tatsache heraus, ein behindertes Kind zu haben, sind sehr beschämend. Da dies ein eigenes Kapitel ist, möchte ich hier nicht darauf eingehen, statt dessen aber auf meine bisher zwei Veröffentlichungen verweisen:

"Till-Philipp oder das Recht auf Normalität", 277 Seiten, Universitätsverlag Winter GmbH Heidelberg ISBN 3-8253-8229-X
"Gegen den Strom oder Ein Gesetz wird ernst genommen", 231 Seiten ISBN 3-8311-0647-9 Verlag Fallenstein.

Die Sonderschule beansprucht die Kinder den gesamten Tag von früh morgens bis in den (sehr) späten Nachmittag. Im Falle einer Integration sind die Unterrichtszeiten für die behinderten Kinder eher geringer als für die normalen, also der Norm entsprechenden, Kinder. Wozu die längere Schulzeit in der Sonderschule? Die Behinderung kann weder wegtherapiert noch wegpädagogisiert werden, die Lernfähigkeit ist gerade durch die Behinderung nicht nur herabgesetzt, sondern erfordert längere Phasen der Erholung, um wieder voll aktiv zu sein. Das Ergebnis der Sonderbeschulung ist eine gesellschaftliche und soziale Ausgrenzung. Das Ergebnis der Integration ist ein ausgeglichenes Kind, das fest in der Gesellschaft und in seiner Familie verankert ist.

Wir haben uns mehrmals in den neunziger Jahren bemüht, mit Ihrer Partei auf lokaler Ebene Kontakt aufzunehmen. Es war vergebens, u.a. ist ein verabredeter Termin verschoben und dann nie wieder erwähnt worden. Ein einziges Mitglied Ihrer Partei in unserer mittelbaren Nähe war davon ebenso wenig begeistert wie machtlos. Das unterscheidet Ihre Partei von allen anderen. Zumindest in Wolfenbüttel muß das Motto Ihrer Partei sein: Kontakt mit Familien mit geistig behinderten Mitgliedern nein Danke. Sie zu Almosenempfängern degradieren z.B. per Kekse Backen (aber nur zu Weihnachten!!) ja gerne. Wenn sich das Christseins in Ihrer Partei auf diese Weise artikuliert, dann graut mir vor Gott, dem ich unter diesen Umständen noch nicht einmal unseren Sohn anvertrauen würde.

Entschuldigen Sie bitte meine etwas umfangreiche Ausführung, aber Angst für das eigene Kind unter den derzeitigen politischen Vorzeichen zu artikulieren ist nicht so einfach, wie ich es mir vorgestellt habe. Mit freundlichen Grüßen

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