Letzte Bearbeitung: 29.03.2003
Wer sich nicht nur in Niedersachsen mit dem Komplex (geistig) Behinderte
und Schulbildung beschäftigt, oder sich als verantwortliche Eltern mit der
Kombination beider Themen sich zu beschäftigen gezwungen sieht oder
gezwungen wird, muß auch den Stellenwert des besagten Personenkreises
in der Gesellschaft mit in seine Überlegungen einbeziehen.
Im Rahmen der Erfüllung unserer elterlichen Pflicht habe wir sofort
erkannt, daß sich da nicht nur Bundesrecht und Landesrecht kreuzen,
sondern daß auch das
Persönlichkeitsrecht dieser Behinderten mit hineinspielt.
Man muß sich dabei immer bewußt
sein, daß nicht alle geistig Behinderten das volle Bürgerrecht erhalten.
Sie erhalten weder das Wahlrecht noch werden sie geschäftsfähig.
Den Wahlausschluß regelt §13 Bundeswahlgesetz bzw. entsprechende
Gesetze im Landes- und Kommunalrecht.
Dies bedingt, daß Politiker bzw. politische Parteien kein Mandat haben, in
deren Namen und für sie Gesetze, Erlasse, Verordnungen o.ä. zu erlassen.
Ihr Leben bleibt im wahrsten Sinne des Wortes fremdbestimmt. Im heutigen
Demokratieverständnis ist das bis zu einem bestimmten Maße jeder von uns,
Gesetze bestimmen unser Leben, ob uns diese Gesetze gefallen oder nicht.
Auch der Behinderte muß sich Anweisungen, in der Regel seines Betreuers,
fügen, er hat keine Chance des Ausweichens, wenn der Betreuer es nicht
zuläßt.
Das Schulrecht ist Landesrecht. Nach einer Landtagswahl steht oft auch das
bestehende Schulgesetz vor einer Veränderung. Das scheint offensichtlich damit
zusammen zu hängen, daß die jeweils regierende Partei den Nachwuchs
nach ihren Vorstellungen formen möchte. Der nun Macht habenden Partei ist es
wichtig, aus den jungen Menschen Leistungsträger zu machen. Zwangsläufig
muß da die soziale, um nicht zu sagen menschliche, Rücksichtnahme auf
der Strecke bleiben. Das hat aber auch zur Konsequenz, daß kaum eine Generation
kontinuierlich beschult werden kann.
Nach der letzten Landtagswahl
soll eine begabungsgerechte Beschulung Bestandteil des Schulgesetzes werden,
um auf diese Weise dem Ziel künftiger Leistungsträger näher zu kommen.
In den Ankündigungen wird der Begriff der begabungsgerechten Beschulung
nicht erläutert. Es wird auch keine Ausnahme gemacht, sie gilt demnach
für alle schulpflichtigen Kinder. Doch nicht für alle Kinder besteht die
Möglichkeit, eine ihren Neigungen respektive Begabungen entsprechende
Schule nach Abschluß der vierten Klasse zu besuchen.
Für diese Kinder ist der Sonderweg,
die Sonderschule oder die Sonderbehandlung die Regel. Ein Verlassen
dieses Bildungsweges ist, wenn überhaupt, absolut selten möglich.
Ausnahmen bilden da jene Kinder,
deren Eltern es geschafft haben, von Anfang an ihren Kindern diesen
Sonderweg zu ersparen, sie besuchen eine Integrationsklasse in der Regelschule.
Für uns war es wichtig zu erfahren, welche Politik die neue Landesregierung
auf diesem Gebiet verfolgen will. Die christliche und demokratische
Verschwiegenheit macht sich nicht nur in öffentlichen Verlautbarungen
bemerkbar, sondern auch bei gezielten persönlichen Anfragen an die
neuen Machthaber.
Eine erste Sichtung der Änderungsvorlage für eine neues Schulgesetz ergab,
daß der Integrationsparagraph 4 im Wortlaut unangetastet
bestehen bleibt. Es ist aber zu erwarten, daß die künftigen
Konsequenzen aus dem sonderpädagogischen Förderbedarf unter einem
noch stärkeren Finanzierungsvorbehalt stehen werden.
Hinzu wird noch eine verstärkte 'ideologische' Abwägung kommen,
die eine Integrationsbeschulung bzw. Integrationsklassen unwahrscheinlich
werden läßt. Eine Integration geistig behinderter Kinder paßt einfach
nicht in eine nun auf Leistung bezogene Regelbeschulung. Dies wird
man natürlich nicht in dieser Klarheit von den nun Verantwortlichen
formuliert hören.
Die Behinderten, die Rede ist von geistig behinderten Menschen, sind in
unserem Land dem Gemeinwesen und vor allem ihrer staatlichen Regularbehörden
völlig ausgeliefert. In der Regel sind es
zunächst die Eltern, die das staatliche Regelwerk filtern, um ihren
Kindern ein Maß eines in ihrem Sinne erträglichen Lebens zu sichern.
Ich vermag keine Interessenvertretung zu nennen, die die elterliche Absicht
vorbehaltlos und uneigennützig übernimmt und unterstützt, ihren Kindern
ein größtmögliches
Maß an gesellschaftlicher Telhabe zu sichern, um nicht zu sagen, ihren
Kindern die völlige Hereinnahme in die Gesellschaft sicher zu stellen.
Demzufolge muß jeder, der für sich dieses Problem erkannt hat, für sich klären,
wie es der Staat mit den Behinderten halten wird.
Vor der Landtagswahl in 1998 wollte ich mir Klarheit darüber verschaffen, wie
der damalige und noch heute amtierenden Vorsitzenden der
Christlichen
Demokratischen
Union
Deutschlands in seinem niedersächsischen Unionsteil darüber denkt. Ich fragte
schriftlich an, wie er es unter seiner eventuellen künftigen Regierung mit
den behinderten Kindern in schulischer Hinsicht halten will. Diese Korrespondenz
blieb offen, weil sich der Herr Vorsitzende nicht in der Lage sah, seine
schriftliche erste Antwort zu präzisieren, aus welchen Gründen auch immer.
Der Schriftwechsel besteht aus
Das Ausbleiben einer Antwort auf mein zweites Schreiben kann nicht daran
gelegen haben, daß ich bei der Anrede das Wort 'Herr' vergessen hatte.
Wollte sich der Herr Vorsitzende
diesbezüglich nicht in die Karten gucken lassen, lehnte es ab,
ins Detail zu gehen, war es die Arroganz einer eventuellen künftigen
Macht, oder das Vakuum in der Etage seines Gedankengebäudes, das für diesen
Personenkreis gedacht war, wenn es denn eine solche Etage gibt?
Ich weiß es nicht. Ich weiß nur, daß er jetzt die
Macht im Lande innehat und in seiner ersten Regierungserklärung das Wort
'behindert' in jeder Form vermieden hat wie das Thema überhaupt.
Nach Sichtung des im Internet verfügbaren Materials der Nds.-CDU werde ich
möglicherseise mehr darüber wissen und mein Wissen nachträglich einfügen.
Ich bedauere sehr, daß mit dieser Partei, die den Begriff 'christlich' im
Namen führt, eine aufklärende Korrespondenz nicht möglich war; es ist uns auch
nicht gelungen, mit ihr auf lokaler Ebene ins Gespräch zu kommen. Das hat in
uns Zweifel hinterlassen, ob diese Partei wirklich so volksnah ist, wie sie
es uns allen fortwährend glauben machen will, wenn sie von sich behauptet,
eine große Volkspartei zu sein. Wenn sie denn eine ist, dann fühlen wir uns
mit unserem geistig behinderten Sohn nicht dem deutschen Volk in Niedersachen
zugehörig! Wir und viele andere wären dann "christlich und demokratisch
ausgestoßen".
Im Vorgriff auf die Wahl in 2003 haben wir uns wiederum einen
Überblick verschaffen
wollen, wie es diese Partei vom allem im Hinblick auf die
Beschulung geistig behinderter Kinder halten will. Wir wollten aber
auch den Stellenwert der geistig Behinderten auf dem ersten
Arbeitsmarkt aus Sicht dieser Partei erfahren, also was es der CDU wert ist zu
leisten, damit die Behinderten anerkannte Mitglieder der Gesellschaft sind
bzw. werden. Wir erledigten diese Anfrage mit einer
e-MAIL an das Forum der CDU in ihrer Website.
Die Antwort traf per
e-MAIL am 23.02.2003
ein und enthielt neben der
Ankündigung auf eine schnellstmögliche Antwort den Verweis auf die
Website, aus der ich erkannte, daß Veränderungen nur zum Nachteil der
Behinderten in Bezug auf gesamtgesellschaftliche Teilhabe zu
erwarten ist.
Noch vor der Landtagswahl, nämlich am 23.02.2003 schickte ich eine
wortgleiche e-MAIL an
Lediglich der Generalsekretär hat es für erforderlich erachtet, mir eine
Antwort
zukommen zu lassen. Sie geht nicht auf die angesprochenen Fragen ein,
enthält Polemik und will oder soll mit Zahlen Eindruck machen, kurz
gesagt, das Schreiben gibt zu erkennen, daß die von mir angesprochene
Problematik nicht verstanden worden ist oder nicht gesehen wird. Satte
Zufriedenheit wird erkennbar mit der noch steigerungsfähigen
Situation der Behinderten auf ihrem Sonderweg jenseits unserer Gesellschaft.
Nun hat die CDU in 2003 die Wahl gewonnen und ein neues Schulgesetz
innerhalb kurzer Zeit angekündigt. Was im Internet über die künftigen
Bestimmungen im Schulgesetz zu finden ist, weist nicht darauf hin, daß die
Situation der vor allem geistig behinderten Kinder im Hinblick auf
Integration verbessertt wird. Der Weg unserer behinderten Mitmenschen
in die Gesellschaft ist somit
im Sinne einer Gleichstellung de facto versperrt worden.
Für unseren Sohn Till-Philipp ist die Wahrscheinlichkeit, daß mit dem
neuen Schulgesetz Integration abzubrechen ist,
sehr gering. Da es aber bislang immer so war, daß zunächst
bei den sozial Schwachen, und als solche werden auch die Behinderten in unserer
Republik angesehen, gespart wird, erachten wir es als nicht gänzlich
unwahrscheinlich, daß der erste Arbeitsmarkt für Till-Philipp unerreichbar
werden könnte. Das Betreten des ersten Arbeitsmarktes ist verbunden mit einer
staatlichen Förderung an den aufnehmenden Betrieb und mit dem Bereitstellen
einer sozialpädagogischen Begleitung, zumindest in der Ausbildungszeit.
Der Brief des Generalsekretärs konnte von uns nicht
unbeantwortet
bleiben.
Wir wollten es konkret wissen. Entweder hat die CDU über diese Problematik
noch nicht (ausreichend) nachgedacht, oder sie lehnt Veränderungen bzw.
Verbesserungen für die Behinderten auf ihren Weg in die Gesellschaft ab.
Für durchaus denkbar halten wir auch das Vorhaben der neuen Landesregierung,
die ja bekanntlich eine sogenannte liberale Komponente hat durch den
Koalitionspartner der CDU, daß den Behinderten generell der Weg
in die Gesellschaft versperrt beliben soll.
Christlich und demokratisch zu sein sollte nach unserem Verständnis
auch gegenüber den Behinderten gelten. Das setzt natürlich die
Anerkenntnis voraus, daß die Behinderten mit aller Konsequenz Bestandteil
der Gesellschaft sind und für sie ein wie auch immer begründeter und
gearteter Sonderweg für absolut unnötig angesehen wird. Das sollte sich nicht
nur in der Politik niederschlagen, sondern auch in den politischen
Bekenntnissen.
Momentan muß ich feststellen, daß die angeschriebenen Funktionäre der Partei
der christlichen Demokraten im Bereich Behindertenpolitik nicht funktonieren.
Das ist sehr bedauerlich.
Unter oben aufgeführten Umständen halten wir es für eine Beleidigung auch der
persönlichen Art, von den die Regierung stellenden Parteien regiert zu werden.
Betr.: Bildungschancen für Geistigbehinderte über das Jahr 1998 hinaus
13.03.1995
Sehr geehrter Herr Wulff,
sehen Sie die Notwendigkeit, Sie persönlich anzuschreiben, darin, daß es mir
nicht gelungen ist, auf der Kreisebene mit Ihrer Partei ins Gespräch zu kommen.
Ich weiß nicht woran es liegt, die CDU im Landkreis Wolfenbüttel legt wohl
keinen Wert auf Mitmenschen, in deren Familien geistig behinderte Kinder
wohlbehütet auf ihre Zukunft vorbereitet werden. In unserem Fall erfolgt das
nach den neuesten Erkenntnissen der Pädagogik und vor allem wegen unserer
fortschrittlichen Meinung und Haltung, die besagt, daß auch die behinderten
Mitmenschen Teile der Gesellschaft sind und schon deshalb in die Gesellschaft
gehören und nicht an ihren Rand. Deshalb haben wir alles erdenkliche
unternommen, um unseren Sohn in einen Regelkindergarten einzubringen.
Wir sind leider gescheitert an der Uneinsichtigkeit von Ämtern und Personal
auch von Einrichtungen.
Mit der Integration in der Schule vor Ort hatten wir mehr Glück. Das
Niedersächsische Schulgesetz in seiner neusten Fassung hat das ebenso
ermöglicht wie unser Anspruch auf schulische Integration, den wir einem anderen,
verständnisbereiteren Personenkreis deutlich machen konnten, der wie wir die
Notwendigkeit erkannte, gerade auch in der Beschulung von geistig behinderten
Kindern einen anderen Weg als den der Segregation zu beschreiten. Wir wußten
von Anbeginn um die finanzielle Abhängigkeit, und daß in der Grundschule vor
Ort eine Integrationsklasse für unseren Sohn eingerichtet wurde trotz der
angespannten finanziellen Situation, macht für uns deutlich, für wie dringlich
diese Integration von den beteiligten Behörden und Institutionen angesehen wird.
Die besondere schulische Situation in unserer Region macht nun die Fortsetzung
der Integration nach den vier Grundschuljahren in gewisser Weise kaum
kalkulierbar. Aus schulpädagogischer Sicht ist ein Abbruch der integrativen
Beschulung nach der Grundschule nicht vertretbar. Ein Besuch der
Orientierungsstufe erscheint des sehr hohen Leistungsdruckes wegen nicht
erstrebenswert und wird von allen, die in der Sache engagiert sind, auch
nicht empfohlen. Die einzig zutreffende Schulform für unseren Sohn ist eine
Integrierte Gesamtschule (IGS), die ihm einen ähnlich harmonischen Schulalltag
bescheren würde wie die Grundschule.
Nun ist mit der Integration unseres Sohnes etwas Neues im hiesigen regionalen
Schulbetrieb begonnen worden. Neben der Richtigkeit dieser Maßnahme steht die
Unsicherheit der Fortführung nach Abschluß der vierten Grundschulklasse.
Darüber machen wir uns schon jetzt Gedanken, da wir aus Erfahrung wissen,
daß eine Wegbereitung im diesbezüglichen Schulbetrieb Zeit kostet. Immerhin
hatten wir schon in 1991 begonnen mit den Vorbereitungen für die Einschulung
in 1994! Wie sich zeigte, hätten wir nicht viel später beginnen dürfen.
Soweit zu unserer momentane Situation, und nun zum eigentlichen Thema dieses
Briefes:
Dies alles hätte ich sehr gern auch mit der CDU im Landkreis besprochen,
doch leider kommt, wie eingangs erwähnt, keine Diskussion zustande. Die CDU
bestimmt im Landkreis und in der Stadt Wolfenbüttel die politische
Geschehnisfolge. Darin ist auch mitbeinhaltet die Ablehnung einer IGS in
Wolfenbüttel, obgleich den Zeitungsberichten zufolge eine genügende Anzahl
von Eltern für diese Schulform sich ausgesprochen hat. Die Stadt Braunschweig
läßt nur Kinder an ihre Schulen, die ihren Wohnsitz in Braunschweig haben.
Aus Gründen, die zu erklären dieses Schreiben zu umfangreich werden lassen,
sehen wir keine Möglichkeit, wieder in diese Stadt zu ziehen.
Bevor unser Sohn die Grundschule absolviert hat, finden in Niedersachsen
Landtagswahlen statt. Um eine einigermaßen optimale Zukunftsplanung für
unseren Sohn betreiben zu können, würden wir gerne wissen, ob im Fall einer
Regierungsübernahme Ihrer Partei schulische Integration von geistig
behinderten Kindern weiterhin möglich ist, und speziell in unserem Fall,
ob sie weitergeführt wird in einer Regelschule wie z.B. der IGS.
Es wäre schön, wenn wir von Ihnen eine verbindliche Auskunft bekommen.
Wir sind sehr gut unterrichtet über das Leistungsvermögen entsprechender
Sonderschulen. Darüber aufzuklären ist nicht erforderlich, kommt es doch
neben der Wissensvermittlung auch gerade auf gesellschaftliche Akzeptanz an,
die wir erst nach der Einschulung unseres Sohnes zu Beginn des laufenden
Schuljahres in der Grundschule vor Ort zu spüren bekommen haben. Die
gesellschaftliche Ablehnung in den knapp sieben Jahren zuvor hat uns auch
aus der Stadt Braunschweig getrieben!
Wir sind der Meinung, daß nicht nur Leistungsträger ein Anspruchsrecht haben
darauf, in die Gesellschaft zu gehören, sondern auch jene, die durch Pannen
der angeblich modernen Technik in ihrem biologischen Aufbau so gestört sind,
daß sie nicht an die menschliche Norm heranreichen. Im Fall unseres Sohnes ist
dies eine Trisomie 21, die hätte vermieden werden können, wäre 1986 in
Tschernobyl nicht das passiert, was sich jederzeit an anderen Orten
wiederholen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Das Antwortschreiben des Vorsitzenden der
Landes-CDU:
Mein 2. Schreiben an den Vorsitzenden der
Landes-CDU:
13.04.1995
Sehr geehrter Herr Wulff,
wir danken Ihnen für Ihr Schreiben vom 24.03.1995. Wir haben es sorgfältig
gelesen und verglichen mit den Aussagen der Bundespartei, wie sie in den
Leitlinien der Christlichen Demokratischen Union mit dem Titel
"
Menschen mit Behinderung - Teil unserer Gesellschaft,
Integration statt Isolation"
niedergelegt sind. Dort heißt es unter anderem:
III Bildung und Erziehung
21. Die gemeinsame Erziehung und die gemeinsame Freizeitgestaltung von
behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen hat sich bewährt
und ist deshalb weiterzufördern. Das Miteinander behinderter und
nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher ist am ehesten geeignet,
Vorurteile und Kontaktscheue gar nicht erst entstehen zu lassen.
22. Den bereits eingerichteten integrativen Kindergärten müssen weitere folgen.
23. Die gemeinsame Erziehung ist in der Schule fortzusetzen. Eine Aufnahme
behinderter Kinder und Jugendlicher in eine Regelschule darf weder an
baulichen noch an anderen Hindernissen scheitern. Lehrerinnen und Lehrer
müssen schon während ihrer Ausbildung mit den Problemen einer gemeinsamen
Unterrichtung behinderter und nichtbehinderter Kinder vertraut gemacht werden.
Um die Integration behinderter Menschen voranzutreiben, müssen die Schulen
behindertengerecht ausgestattet werden.
Trotz aller Bemühungen zur Integration werden Sonderschulen auch in Zukunft
notwendig bleiben. Sie müssen so gefördert werden, daß auch in ihnen eine
gemeinsame Erziehung von behinderten und nichtbehinderten Schülern möglich Ist,
aber auch schwerst- und mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche eine Ihren
Fähigkeiten entsprechende optimale Förderung erhalten. Die erforderlichen
Erzieher müssen dafür ausgebildet und vermehrt eingestellt werden.
In den Leitlinien der Bundes-CDU ist also keine Bedingung als Filter
vorgeschaltet, wie sie in Ihrem Schreiben anklingt: "Bemühungen um verstärkte
Integration werden unterstützt, wenn die individuellen
Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes unter den Rahmenbedingungen in anderen
Regelschulen erfolgreicher als in der Sonderschule gefördert werden können."
Bei nichtbehinderten Kindern bestimmen letztendlich die Eltern den
weiteren Schulbildungsweg des Kindes, mit oder ohne Berücksichtigung der
individuellen Entwicklungsmöglichkeit des Kindes. Trifft dies auch bei
behinderten Kindern zu, oder wird außerhalb des Elternhauses die individuelle
Entwicklungsmöglichkeit des behinderten Kindes 'ermittelt' und als Grundlage
seines weiteren Schulweges genommen? Die Rahmenbedingungen sind von oben
aufgesetzte Richtlinien, die sich an den aktuellen Gegebenheiten orientieren
sollten. Die Frage ist doch, ob sie das wirklich tun angesichts zunehmender
Integrationsmaßnahmen im Schulbereich, oder ob die Weiterentwicklung sich
messen lassen muß an den vergangenen Realitäten, die nicht mehr aktuell sind.
Schulische Integration auch geistig behinderter Kinder ist nach dem Verständnis
aller fachlich Beteiligten in erster Linie keine Frage erhöhter Bildungschancen
für das behinderte Kind, sondern ein Angebot an nichtbehinderte und behinderte
Kinder, sich eine gemeinsame Zukunft zu erarbeiten, die keinen Raum läßt für
Segregation jeglicher Art. Daran lassen auch die zitierten Leitlinien der
Christlichen Demokratischen Union: Menschen mit Behinderung
- Teil unserer Gesellschaft, Integration statt Isolation
keine Zweifel. Ziel ist also die
soziale Integration. Das heißt aber nicht, daß die integrierten behinderten
Kinder ohne Leistungskontrolle die Schule absolvieren. Hier gilt für die
behinderten Kinder das gleiche wie für jedes Kind, nämlich die Abhängigkeit
der Lernbereitschaft von der Motivation, die dem Kind mit auf den Weg gegeben
wird, die sich als überprüfbare Bildung niederschlägt.
Das gegliederte Schulwesen bietet mit der Sekundarstufe I den Schülern,
Eltern und Lehrern die Möglichkeit, mit den in diesen zwei Jahren erbrachten
Leistungen bzw. dem erwiesenen Leistungsvermögen sich zu orientieren, wie der
weitere Schulweg des Kindes aussehen wird. Damit einher geht ein Leistungsdruck,
der kaum noch Zeit läßt, soziale Kontakte aufzubauen oder bestehende soziale
Kontakte zu pflegen bzw. zu erhalten, und das im Normalfall, d.h. ohne ein
behindertes Kind in der Klasse zu haben. Da haben auch die Lehrer kaum noch
Zeit und Gelegenheit, für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung einer
in der Grundschule begonnenen Integration zu sorgen. In einer Integrierten
Gesamtschule sieht das völlig anders aus, da hier keine auf eine Schulform
ausgerichtete Leistungsorientierung stattfindet und damit Konkurrenzkämpfe
um die besten Plätze entfallen und somit mehr Zeit für jeden bleibt (Lehrer
und Schüler), eine aus der Grundschule übernommene Integration eines oder
mehrerer behinderter Kinder aufrecht zu erhalten und zu vertiefen. Wenn aus
dieser IGS möglicherweise nicht unbedingt die Leistungsträger der Nation
hervorgehen, so doch aber mit Sicherheit gebildete Menschen, die ihre
Mitmenschen schätzen, seien sie nun behindert oder nicht. Die behinderten
Kinder können auf diese Weise vor der Beschäftigung in einer Werkstatt für
Behinderte (WfB) bewahrt werden. Auch hier möchte ich auf die schon zitierten
Leitlinien verweisen, insbesondere auf den Abschnitt IV
Berufliche Bildung und Arbeitsmarkt, und darin Punkt 29.
Wir haben in Ihrem Schreiben einige Worte vermißt, die Aufschluß darüber
geben könnten, warum die Lokal-CDU keine Möglichkeit sieht, unserem Wunsch
nach Kontakt und Gespräch zu entsprechen. Die CDU im Bezirk Wolfenbüttel
wird doch keine Schwierigkeiten im Umgang mit Familien haben, in deren Mitte
ein Kind mit Trisomie 21 auf seine Zukunft und sein Leben in der Gesellschaft
vorbereitet wird? Dürfen wir das Schweigen als Indiz werten für eine Absage
einer Weiterführung der hier mit unserem Sohn begonnenen Integration nach der
Grundschule, oder versteht sich die CDU im Landkreis Wolfenbüttel im Gegensatz
zur Bundespartei nur als Ansprechpartner für Leistungsträger in der
Gesellschaft, zu der Menschen mit einer Trisomie 21 und deren Angehörige
offensichtlich nicht gehören?. Wie immer wir es auch betrachten, einen
christlichen Aspekt können wir nicht entdecken, obgleich er Bestandteil
im Namen Ihrer Partei ist.
Was wir bisher mit unserem Sohn in der Gesellschaft haben erleben dürfen, war
so negativ, daß mit dieser Begründung viele Verlage es abgelehnt haben, mein
Buch "Till-Philipp oder das Recht auf Normalität, Protokoll einer Emanzipation"
herauszubringen. Dies Verlagsverhalten ist eine Erkenntnis, die mehr über
unsere Gesellschaft aussagt als der Inhalt meines Buches. Dennoch aber hat
sich ein Verlag gefunden, der nach Abschluß einer zweiten wissenschaftlichen
Überprüfung es aller Wahrscheinlichkeit nach veröffentlichen wird. Ich habe
mich in dem Buch bemüht, das auszusprechen, was viele andere auch erleben,
es aber selbst nicht wahrhaben wollen, weil es eben an positiven Ereignissen
mangelt.
Mit freundlichen Grüßen
29.01.2003
Sehr geehrte
Verantwortliche für das Regierungsprogramm der CDU für Niedersachsen.
Sie haben leider unterbunden, daß das als pdf-Datei
ausgeführte Regierungsprogramm weder lokal gespeichert werden kann
noch über die Zwischenablage in eine Word-Datei überführt werden
kann. Dadurch war es mir in der Kürze der mir zur Verfügung stehenden
Zeit nicht möglich festzustellen, ob in Ihrem Regierungsprogramm auch
etwas vermerkt ist, das für Behinderte von Bedeutung ist, insbesondere
für geistig Behinderte, z.B. infolge einer Trisomie 21.
Für uns ist es wichtig zu erfahren, wie die CDU bzw. die Verantwortlichen
dieser Partei in Niedersachsen die Integration des oben angesprochenen
Personenkreises weiterentwickeln wollen. Das betrifft sowohl in
Kindergarten als auch Schule, erster Arbeitsmarkt als auch in der
Gesellschaft. Wie wollen Sie mit der derzeitigen Ghettoissierung
(Sonderkindergärten, Sonderschulen, gesonderte Arbeitsstätten,
sogenannte WfB's, Wohnheime für Behinderte) umgehen. Sind Sie in der Lage,
glaubhaft zu versichern, daß Sie diese Barrieren abreißen wollen oder
stehen Sie für das Weiterbestehen der Segregation der Behinderten in
unserem Bundesland.
Für unsere Stimmabgabe ist es unerläßlich, darüber etwas auch von
der Landes-CDU zu erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
e-MAIL vom Internetforum:
Von: CDU Niedersachsen [info@cdu-niedersachsen.de]
Herzlichen Dank für Ihre Mail. Wir werden sie schnellstmöglich beantworten.
Bitte beachten Sie auch die Informations-Angebote auf unserer Website.
Unser Regierungsprogramm finden Sie unter
http://www.cdu-niedersachsen.de/hmsc/start_regierungsprogramm.htm
Die Mitglieder des Zukunftsteams Niedersachsen stellen wir Ihnen unter dieser
Adresse vor:
http://www.cdu-niedersachsen.de/hmsc/wahl2003/zukunftsteam.htm
Ein guter Ort für Online-Diskussionen ist übrigens auch unser Forum unter
http://www.cdu-niedersachsen.de/forum. Dort können Sie nicht nur
Fragen an uns stellen, sondern auch mit allen anderen Besuchern unserer
Website diskutieren.
Beste Grüße
e-MAIL an vier CDU-Adresse:
23.02.2003
Sehr verehrte Christen,
Wir möchten Ihnen eine Situation vortragen, in deren Mittelpunkt die
geistig Behinderten in unserem Land stehen. Unser Interesse an dieser
Thematik ist durch unseren Sohn begründet, der, mit großer Wahrscheinlichkeit
durch die Geschehnisse in Tschernobyl, sein Leben mit einer Trisomie 21
absolvieren muß. Er scheint noch im Mutterleib von einer
Energiegewinnungsform geschädigt worden zu sein, die Sie favorisieren.
Als eine SPD-Regierung unter Beteiligung der Grünen vor 10 Jahren in
Niedersachsen die Ver-antwortung übernahm, ging es ähnlich zügig in der
Schulpolitik zur Sache, wie Sie es jetzt an-streben. Das entscheidende
Ergebnis war damals der Paragraph 4 im Niedersächsischen Schulge-setz,
der den geistig behinderten Kindern den Weg in die Gesellschaft ebnete
durch die Integration in der Regelschule. Dieser Paragraph ist bewußt
freigehalten worden von einer Begabungsab-hängigkeit, Sie nennen es
Begabungsgerechtigkeit, die es in der ebensowenig geben kann wie
Chancengleichheit für alle Kinder.
In unserer Korrespondenz in 1995 mit Ihrem Landesvorsitzenden aus Anlaß
der vorletzten Landtagswahl hat uns dieser zu verstehen gegeben, daß es
unter einer christlichen demokratischen Landesregierung eine Integration
von behinderten Kindern in den Niedersächsischen Regelschulen nicht geben wird.
Vor der letzten Landtagswahl in diesem Jahr haben wir Ihrem im Internet
angegebenen Fo-rum eine E-Mail geschickt mit der gleichen Fragestellung.
Bis heute haben wir keine Antwort erhalten.
In Ihrer Schrift ‚Aufbruch für Niedersachsen' werden die Behinderten
überhaupt nicht thema-tisiert. Ist dieser Personenkreis für Sie normaler
Bestandteil der Gesellschaft, für die es keinerlei besondere Vorschriften
bedarf, oder sind Sie nicht in der Lage, für diesen Personenkreis das
Wort zu reden, soll heißen, für diesen Personenkreis Politik zu gestalten
und zu machen. Liegt das even-tuell daran, daß die Christen und Demokraten
von den geistig Behinderten nicht haben legiti-miert werden können,
weil diesem Personenkreis das Wahlrecht vorenthalten wird?
In Ihrem Sofortprogramm, veröffentlicht unter anderem auch auf Ihrer
Website www.cdu-niedersachsen.de, ist als einer der wichtigsten Punkte
angegeben: "Ein neues begabungsgerech-tes Schulgesetz wird verabschiedet".
Wie bei nichtbehinderten, den sogenannten genormten, also der Norm
entsprechenden bzw. normalen, Kindern eine Begabung festgestellt
werden kann, ist weder für Eltern noch für Schulpädagogen ein Problem.
Anders sieht das bei geistig behinderten Kindern aus, die Sie in
Ihren Vorstellungen nicht besonders hervorgehoben haben; dies bedeutet,
daß jene sich der ‚Auslese' zu beugen haben wie alle Kinder. Da ein
begabungsgerechtes Schul-gesetz nicht bei der Einschulung in die
Grundschule greifen kann, bedeutet dies, daß jedes Kind zunächst in
die Grundschule eingeschult wird, auch die geistig behinderten Kinder.
Dies ist das nicht nur von uns lang herbeigesehnte Ende von Sonderschulen.
Im Rahmen der Integration un-seres Sohnes hat der Leiter der zuständigen
Sonderschule für geistig Behinderte uns wissen las-sen, daß sein Ziel die
Auflösung der Schule sei, die er leitet. Kommt er und andere mit dem
neuen begabungsgerechten Schulgesetz nun in absehbarer Zeit an sein Ziel?
Ziel der Integration unseres Sohnes in der Regelschule war, ihn nicht einer
Segregation zu op-fern. Er ist in die Gesellschaft hinein geboren worden,
und er soll auch in ihr bleiben. Keiner hat das Recht, ihn aus der
Gesellschaft hinauszuwerfen, auch keine Christen und Demokraten. Wir
werden für ihn nach seinem Schulabschluß am ersten Arbeitsmarkt anklopfen
in der Hoffnung, daß ‚ihm Einlaß gewährt wird'. Die entscheidende Frage
ist nun nicht, in welcher Branche oder welchem Betrieb er seinen
Lebensunterhalt verdienen kann, auch um stolz darauf zu sein, daß
er ohne staatliche und/oder private ‚Almosen' sich am Leben halten
kann. Sondern die entscheiden-de Frage ist, ob Ihre künftige
Landespolitik solche ‚Fälle' vorbehaltlos unterstützt, wir also
damit rechnen können, ‚nicht im Regen stehen gelassen zu werden'.
Uns interessiert nun, wie die Christen und Demokraten in Niedersachsen,
die in Niedersachsen die Regierungsverantwortung übernehmen werden,
mit den geistig Behinderten umzugehen be-absichtigen. Das betrifft
sowohl die Integration in den Regelschulen als auch die Integration
in der Wirtschaft bzw. im ersten Arbeitsmarkt. Unser Interesse ist
begründet durch unseren Sohn als auch durch die vielen Nachfragen,
die an uns gerichtet werden, da wir durch unseren Internet-auftritt
und wegen meiner Bücher für kompetent gehalten werden. Unser
Internetseiten lauten: www.unser-chef.de und
home.t-online.de/home/hans-peter.spanier.
Auf Ihrer Internetseite haben Sie folgendes veröffentlicht:
Wir gehen davon aus, daß Ihre diesbezüglichen Thesen reine Polemik ist,
um die CDU als Heils-bringer darzustellen. Wir folgen bewußt nicht den
Spuren dieser Logik. Dennoch wollen wir nicht verschweigen, daß Ihre
Partei kein Heilsbringer für Behinderte ist. Behinderte bewußt in ein
Ghetto abzuschieben, das in fast allen Fällen an den Rändern der
Gemeinden angesiedelt ist als Zeichen dafür, daß sich in diesen
Ghettos die Mitglieder einer Randgesellschaft befindet, eines
Staates wie dem unsrigen unwürdig. Ich will damit nicht behaupten,
daß diese Ghettos eine praktizierte Idee Ihrer Partei ist, aber sie
aufzulösen, um die Insassen dorthin zu führen, wo sie hingehören,
in die Gesellschaft, hat Ihre Partei bisher nicht in Erwägung gezogen.
Mit freundlichen Grüßen
e-MAIL vom Generalsekretär:
Von: fliess [fliess@cdu-niedersachsen.de]
Herrn
Sehr geehrter Herr Spanier,
Die CDU hat sich immer für die Belange von behinderten Menschen
eingesetzt. Die Koalitions-partner von CDU und FDP haben sich in
ihren Koalitionsvereinbarungen das Ziel gesetzt, sich für eine
bessere gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit einer
Behinderung einzusetzen und ihr Recht auf Selbstbestimmung zu fördern.
Insbesondere bei der Vermittlung von Beschäftigung sollen Behinderte
künftig mehr Unterstützung erhalten.
Wir waren und sind zudem der Auffassung, dass Schülerinnen und
Schüler mit sonderpädago-gischem Förderbedarf Anspruch auf eine
angemessene Beschulung und Förderung haben, die ihren Fähigkeiten
und Bedürfnissen gerecht wird. Maßstab aller Entscheidungen soll
dabei immer das Kindeswohl sein. Bei jedem Kind muss über die
Feststellung sonderpädagogischen Förderbe-darfs geprüft werden,
wie ihm am besten geholfen werden kann - durch den Besuch einer
Grundschule mit sonderpädagogischer Zusatzförderung, einer Sonderschule
oder einer Integrationsklasse.
Besonders die Sonderschulen sind in den letzten Jahren unter
der SPD-Landesregierung gezielt vernachlässigt worden. Seit 1989
haben sie 17% der Unterrichtsstunden pro Schüler eingebüßt, verfügen
zudem über die schlechteste prozentuale Unterrichtsversorgung aller
Schulformen und leiden unter einem gravierenden Fachlehrermangel.
Wir werden dafür sorgen, dass Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf nicht weiter an den Rand der
Gesellschaft gedrückt werden, sondern wir werden sie in unsere
Mitte zurückholen.
Mit freundlichen Grüßen
e-MAIL an den Generalsekretär:
03.03.2003
Sehr geehrter Herr McAllister,
Ich bin mir nun nicht sicher, ob Sie mein Schreiben und die darin
enthaltenen Fragen in seiner Tiefe erfaßt haben. Die von mir aufgeworfenen
Fragen dienten nicht der Vergrößerung des Volumens meines Schreiben vom
23.03.2002, sondern dahinter verbergen sich durchaus ernst zu nehmende
Unsicherheiten für die Zukunft unseres Sohnes vor dem Hintergrund einer
künftigen Landesregierung unter einer christlichen und demokratischen
Dominanz. Betroffen sind davon alle, die den Weg gehen, den wir beschreiten.
Außer der Ignoranz dieser für unseren Sohn und allen geistig Behinderten
in Niedersachsen lebenswichtigen Problematiken enthält Ihr Schreiben vom
26.02.2003 auch eine Polemik, deren Sinn und Zweck ich nur erkennen kann
als ein undemokratisches Verhalten Ihrer Partei mit dem Ziel der
Diffamierung. Damit vollziehen Sie bewußt eine Umkehrung der Ziele
Ihrer Partei, wie sie aus dem Namen Ihrer Partei erkennbar werden soll.
Die Sonderschulen sind in den letzten Jahren nicht unter der
SPD-Landesregierung gezielt vernachlässigt worden, deren Situation
ist das Ergebnis der aktiven, wenn auch nicht immer zufriedenstellenden,
Integration dieses Personenkreises in unsere Gesellschaft. Das Zitieren
von Zahlenwerten sagt nichts aus über die Qualität niedersächsischer
Sonderschullehrkräfte. Oder wollen Sie ernsthaft behaupten, die nach
Ihrer Ansicht 17% weniger Unterrichtsstunden pro Schüler ist ein
erfolgreicher Aufruf der SPD-Landesregierung an die Sonderschulkräfte
gewesen, den behinderten Kinder weniger menschlich zu begegnen.
Zahlen sagen nichts aus über die Qualität der täglichen Begegnung
zwischen dem Personal der Sonderschulen und den von ihnen unterrichteten
behinderten Kindern.
Wenn Ihre Partei die Behinderten in die Mitte der Gesellschaft
zurückholen will, kann das nur Geschehen durch völligen Abbau von
Sondereinrichtungen wie Werkstätten für Behinderte, Schließung der
Sonderschulen, Verändern der arbeitsmarktpolitischen Geisteshaltung
der Unternehmer und dem Befolgen der Leitlinien der "Christlichen
Demokratischen Union -Menschen mit Behinderung - Teil unserer
Gesellschaft - Integration statt Isolation". In denen heißt es unter
"III Bildung und Erziehung
23. Die gemeinsame Erziehung ist in der Schule fortzusetzen (Bezug auf
Punkt 22 Kindergarten). Eine Aufnahme behinderter Kinder und Jugendlicher
in eine Regelschule darf weder an baulichen noch an anderen Hindernissen
scheitern. Lehrerinnen und Lehrer müssen schon während ihrer Ausbildung
mit den Problemen einer gemeinsamen Unterrichtung behinderter und
nichtbehinderter Kinder vertraut gemacht werden. Um die Integration
behinderter Menschen voranzutreiben. müssen die Schulen behindertengerecht
ausgestaltet werden.
Trotz aller Bemühungen zur Integration werden Sonderschulen auch
in Zukunft notwendig bleiben. Sie müssen so gefördert werden. daß
auch in ihnen eine gemeinsame Erziehung von behinderten und
nichtbehindertern Schülern möglich ist. aber auch schwerst- und
mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche eine ihren Fähigkeiten
entsprechende optimale Förderung erhalten. Die erforderlichen
Erzieher müssen dafür ausgebildet und vermehrt eingestellt werden."
Das Verhalten der Frauenunion von Wolfenbüttel z.B. bewirkt z.Z. noch
das völlige Gegenteil von dessen, was Sie ankündigen: Öffentlich zu
Weihnachten Kekse backen und verkaufen, um den Erlös den Organisationen
zu übereignen, die sich mit Behinderten befassen wie z.B. die Lebenshilfe
oder Sonderschulen, degradiert die Behinderten zu Almosenempfängern und
ist ein jämmerlicher Versuch, den Staat von seiner Pflicht zu entbinden,
die er auch seinen behinderten Bürgern gegenüber hat.
Wir bezweifeln, ob es Sinn macht, Leistungsträger zu züchten, um den
Deutschen Staat (in seiner Gesamtheit) an die Weltspitze zu führen
(Pisa). Dies im Hintergrund ist ein Scheitern im Hinblick auf die
schulische Bildung absehbar, weil eine dafür erforderliche Einheitlichkeit
nicht gegeben ist. Es ist zwar wahr, daß viele Wege nach Rom führen, wahr
ist aber auch, daß viele Köche den Brei versalzen. Das soll natürlich
nicht heißen, daß wir gegen eine vernünftige Bildung sind. Wer aber das,
was in einem Menschen steckt, herausholen will, der, folgt man diese Logik,
schreckt auch vor der Manipulation menschlicher Gene nicht zurück, um das
Beste ‚zum Wohle des Volkes' herauszuholen.
Sie wollen eine begabungsgerechte Schulausbildung. Was ist Gerechtigkeit
in der Begabung eines jeden einzelnen (in Bezug auf die Gesamtheit).
Verstehe ich das richtig, daß dann die Begabung die Schulform diktiert,
ob das betreffende Kind bzw. seine Eltern das wollen, bleibt da völlig
unbeachtet; entscheidend wäre dann der Staatswille. Der Elternwille
richtet sich nicht nur nach der Begabung des Kindes, sondern auch nach
deren materiellen Möglichkeiten. Was nützt dem Kind seine hohe Begabung,
wenn (das zu geringe) Einkommen der Eltern einen weiterführenden höheren
Schulabschluß nicht zuläßt oder das soziale Umfeld es von vornherein
ausschließt. Ich darf hier darauf hinweisen, daß ich aus den Erfahrungen
meiner Vergangenheit schöpfe, die heute noch von vielen als völlig normal
bezeichnet wird.
Unklar bleibt in den Aussagen Ihrer Partei, ob auch die geistig
behinderten Kinder der Begabungsgerechtigkeit unterliegen. Welche
Schulformen bieten sich den behinderten Kindern im gegliederte
Schulsystem an? In der Praxis folgt für geistig Behinderten der
Sonderschule die Werkstatt für Behinderte (WfB), unabhängig davon,
welche Begabungen sie haben. Auf die Besonderheit, die dabei die
Eltern betreffen, vor allem im sozialen Umfeld allein schon aus der
Tatsache heraus, ein behindertes Kind zu haben, sind sehr beschämend.
Da dies ein eigenes Kapitel ist, möchte ich hier nicht darauf eingehen,
statt dessen aber auf meine bisher zwei Veröffentlichungen verweisen:
"Till-Philipp oder das Recht auf Normalität", 277 Seiten, Universitätsverlag
Winter GmbH Heidelberg ISBN 3-8253-8229-X
Die Sonderschule beansprucht die Kinder den gesamten Tag von früh
morgens bis in den (sehr) späten Nachmittag. Im Falle einer Integration
sind die Unterrichtszeiten für die behinderten Kinder eher geringer als
für die normalen, also der Norm entsprechenden, Kinder. Wozu die längere
Schulzeit in der Sonderschule? Die Behinderung kann weder wegtherapiert
noch wegpädagogisiert werden, die Lernfähigkeit ist gerade durch die
Behinderung nicht nur herabgesetzt, sondern erfordert längere Phasen
der Erholung, um wieder voll aktiv zu sein. Das Ergebnis der
Sonderbeschulung ist eine gesellschaftliche und soziale Ausgrenzung.
Das Ergebnis der Integration ist ein ausgeglichenes Kind, das fest
in der Gesellschaft und in seiner Familie verankert ist.
Wir haben uns mehrmals in den neunziger Jahren bemüht, mit Ihrer
Partei auf lokaler Ebene Kontakt aufzunehmen. Es war vergebens, u.a.
ist ein verabredeter Termin verschoben und dann nie wieder erwähnt
worden. Ein einziges Mitglied Ihrer Partei in unserer mittelbaren
Nähe war davon ebenso wenig begeistert wie machtlos. Das unterscheidet
Ihre Partei von allen anderen. Zumindest in Wolfenbüttel muß das Motto
Ihrer Partei sein: Kontakt mit Familien mit geistig behinderten
Mitgliedern nein Danke. Sie zu Almosenempfängern degradieren z.B.
per Kekse Backen (aber nur zu Weihnachten!!) ja gerne. Wenn sich das
Christseins in Ihrer Partei auf diese Weise artikuliert, dann
graut mir vor Gott, dem ich unter diesen Umständen noch nicht
einmal unseren Sohn anvertrauen würde.
Entschuldigen Sie bitte meine etwas umfangreiche Ausführung, aber
Angst für das eigene Kind unter den derzeitigen politischen Vorzeichen
zu artikulieren ist nicht so einfach, wie ich es mir vorgestellt habe.
Mit freundlichen Grüßen
meinem ersten Anschreiben an den Vorsitzenden der Landespartei vom 13.03.1995,
seinem Antwortschreiben vom 24.03.1995 und
meinem zweiten Schreiben an den Vorsitzenden der Landes-CDU vom 13.04.1995
Hans-Peter Spanier
Gesendet: Sonntag, 23. Februar 2003 22:49
An: Hans-Peter.Spanier@t-online.de
Betreff: Ihre Anfrage
Ihre
CDU in Niedersachsen
Internet-Redaktion
sehr verehrte Demokraten!
"Kriminalitätsentwicklung ist Folge verfehlter SPD-Politik
Schünemann: Kriminalitätsstatistik bestätigt Befürchtungen der CDU"
Hans-Peter Spanier
Gesendet: Donnerstag, 27. Februar 2003 22:49
An: Hans-Peter.Spanier@t-online.de
Betreff: Schreiben des Generalsekretärs der CDU in Niedersachsen
Hans-Peter Spanier
- per E-Mail
- Hans-Peter.Spanier@t-online.de
Hannover, den 26.02.2003
Ihre E-Mail vom 23.02.2003
für Ihr ausführliches Schreiben zum Thema Behinderte danke ich Ihnen.
David McAllister MdL
Generalsekretär der CDU in Niedersachsen
ich habe Ihr Schreiben vom 26.02.2003 erhalten und bin, ich muß schon
sagen, entsetzt.
"Gegen den Strom oder Ein Gesetz wird ernst genommen", 231 Seiten
ISBN 3-8311-0647-9 Verlag Fallenstein.