Leben mit und für (geistig) behinderten Mitmenschen.

In der gesellschaftlich bedingten mehr oder weniger öffentlichen Auseinandersetzung über den Umgang mit (geistig) behinderten Menschen haben wir zu unterscheiden gelernt zwischen persönlich in der eigenen Familie Betroffenen und beruflich Tätigen.

Die Argumentationsbasis der persönlich betroffenen ist das Erleben des Umgangs von Gesellschaft und Behörde mit ihnen und ihren behinderten Angehörigen. Dies bleibt oftmals für nichtbetroffene unverständlich und deshalb nicht nachvollziehbar. Die Konsequenz, die wir und möglicherweise andere Betroffenen daraus ziehen, können sehr unterschiedlich ausfallen. Der Teil unserer Mitmenschen, die beruflich mit Behinderten zu tun haben, kennen kaum diesen Erlebnisbereich. Ihre berufliche Ausrichtung ist unserer Meinung nach sehr stark abhängig von der Institution, die sie beschäftigt, und die Institutionen wiederum ‚beziehen' ihre Abhängigkeit von den nichtstaatlichen und staatlichen Stellen bzw. Behörde, die sie initiiert haben und bzw. oder finanziell absichern. Ihr Beruf zwingt die Nichtbetroffenen, zum Wohle der Behinderten tätig zu sein. Ungeprüft bleibt dabei der Begriff ‚zum Wohle der Behinderten', er wird genauso fremdbestimmt wie das Leben der Behinderten. Wir halten es dabei für nicht ausgeschlossen, daß einige dieser Tätigen sich selbst und ihre Ansichten bzw. Meinungen und beruflichen Verfahren für so absolut richtig halten, daß sie keinen Widerspruch dulden. Wir gehen davon aus, daß dies in allen hierarchischen Stufen hierarchieübergreifend vereinzelt der Fall ist. Betroffen sind davon weniger Pfleger als Betreuer. Davor geschützt sind auch nicht diejenigen, die seit 30 Jahren in einer kirchlichen Einrichtung auf diesem Gebiet arbeiten, z.B. in der Stiftung Neuerkerode.

Dies wurde in der Reaktion eines meiner Leserbriefe deutlich der am 12.03.2003 in der Braunschweiger Zeitung erschien und sich auf einen Artikel vom 06.03.2003 bezog. Er hatte folgenden Wortlaut, ist aber um die unterstrichenen Passagen von der Redaktion gekürzt worden. Daß damit eine Entstellung meines Gedankens verbunden war, könnte möglicherweise in der Absicht der Redaktion gelegen haben.

"Freiheit definiere sich vor allem über Chancengleichheit in der Bildung, Freiheit von einer gängelnden Bürokratie sowie einem sparsamen Staat, so Rösler", steht im besagten Bezugsartikel. Die (geistig) Behinderten in Niedersachsen hatten unter einer SPD-geführten Landesregierung eine Chancengleichheit in der Bildung, was sich an der Vielzahl der Integrationsklassen festmachen läßt. Die angekündigte begabungsgerechte Beschulung wird für die geistig Behinderten nicht greifen können, da es für sie künftig nur noch die Sonderschule wird geben dürfen. Zu klären bleibt dabei noch, was unter einer Begabungsgerechtigkeit zu verstehen ist und ob die neue Landesregierung den Behinderten Begabungen zugesteht. Unter dem christlichen Deckmantel der neuen Landesregierung (das C in der CDU steht für christlich) werden die Behinderten noch nicht einmal in der Regierungserklärung erwähnt. Da den geistig Behinderten das volle Bürgerrecht vorenthalten wird, sie haben kein Wahlrecht und sind per Gesetz geschäftsunfähig, besteht für die CDU wohl keine Veranlassung, für sie Politik zu machen. Herr Wulff hat seine eigene Vorstellung, das von der Europäischen Union ausgerufene Jahr der Behinderten zu begehen. Wehe dem, der in Niedersachen einer Behinderung unterliegt!!

Die Reaktion des Mitarbeiters der Stiftung Neuerkerode begann mit einer e-MAIL, die mich ohne Datumsangabe mit folgendem Wortlaut erreichte:

(12.03.2003)
Sehr geehrter Herr Spanier,
Ihre Behauptung in dem BZ-Leserbrief, "geistig Behinderte" hätten kein Wahlrecht, ist unzutreffend. Viele Menschen mit einer geistigen Behinderung besitzen selbstverständlich das Wahlrecht - und üben es auch aus. Nich weit von Ihnen in Neuerkerode geschieht das zu jeder Wahl. Natürlich gibt es behinderte Menschen, die nicht wählen, nicht weil sie nicht dürfen, sondern weil sie einfach dazu nicht in der Lage sind. Ich bin der Meinung, Sie stehen sich mit Ihren Behauptungen oft selbst im Wege und richten eine ganze Menge Schaden an, nicht nur für sich.
Freundliche Grüße Name Wolfenbüttel

Ich reagierte umgehend mit einer MAIL:

12.03.2003
Sehr geehrter Herr Name,
Selbstverständlich ‚dürfen' geistig Behinderte wählen, allerdings nach den Regeln des Bundeswahlgesetzes §13 Abs. 2, und das sieht nun einmal vor, daß sein Betreuer, ohne den ein geistig Behinderter nicht leben darf, dabei sein muß in Anlehnung an §1896 Abs. 4 und §1905 des bürgerlichen Gesetzbuches. Wenn das nach Ihrer Meinung die Ausübung eines freien Wahlrechtes ist, werden Sie sicherlich eine persönliche Begründung dafür parat haben. Sowenig wie ein geistig Behinderter frei über sein Vermögen verfügen darf, so frei und unabhängig darf er wählen. De facto wählt für ihn sein Betreuer durch die per Gesetz gegebene Abhängigkeit von diesem.
Mit freundlichen Grüßen

Hans-Peter Spanier

Dieser Text löste offensichtlich sein Mißfallen aus, das sich in seiner Mail, wieder ohne Datumsangabe, ausdrückte:

(13.03.2003)
Sehr geehrter Herr Spanier,
wieder falsch. Ein Betreuer muß nicht dabei sein. Ich habe in Neuerkerode genügend Wahlen mitgemacht. Dort wurde und wird immer respektiert, wenn jemand allein wählen wollte oder will. Wenn es so ist, dass Menschen mit einer geistigen Behinderung auch Ihrer Ansicht nach wählen dürfen, dann sollten Sie es auch klar sagen und nicht versuchen, weil es in Ihr polemisches Konzept passt, das Gegenteil in der Presse zu behaupten. Was wollen Sie damit eigentlich erreichen?

Ich kenne seit dreißig Jahren viele Menschen mit geistiger Behinderung und bin heilfroh - und sie auch, dass sie nicht alle über Ihr Vermögen frei verfügen konnten, sondern die Beratung kompetenter und netter Betreuer hatten. In welcher Welt mit Menschen mit geistiger Behinderung leben Sie eigentlich? Ich habe den Eindruck, Sie basteln sich eine eigene Welt, damit Sie aus ihr heraus einen Krieg gegen die andere Welt führen können. Dabei verhärten Sie und kommen zu den Schlüssen und Vorwürfen, die oft sehr ungerecht und falsch sind. Ich glaube manchmal, dass Sie mehr Hilfe brauchen als Ihr Sohn.
Freundliche Grüße

Name

So geht das nicht, dachte ich mir. Es kann nicht angehen, daß sich ein Betreuer in dieser Stiftung einen Ton mir gegenüber herausnimmt, der vermuten läßt, er halte mich als Vater eines geistig behinderten Sohnes selbst für geistig behindert. Ich war nicht beleidigt oder entrüstet, sondern ich hielt es für wichtig, daß auch ein Betreuer, und sei er noch so engagiert oder nicht, die Regeln der allgemeinen Korrespondenz zu beachten habe. Daß er auf meinen Leserbrief nicht mit einem Leserbrief antwortete, zeigt mir nicht nur seine Unsicherheit, sondern auch seine Scham, öffentlich mit seinem Namen hinter seiner Meinung zu stehen. Mit folgender MAIL fand zunächst dieser Schriftwechsel ein Ende.

13.03.2003
Sehr geehrter Herr Name!
Seit ich lesen kann, tue ich dies, ich lese auch Gesetzestexte, auch das Bundeswahlgesetz. Die dort gemachten An- bzw. Vorgaben sind bundeseinheitlich anerkannt, sonst wäre es nicht in der vorliegend Fassung verabschiedet worden. Wenn Sie im Besitz der Weisheit in dieser Angelegenheit sind, freut mich dies für Sie, aber Weisheit und Realität müssen sich nicht immer im harmonischen Gleichklang befinden. Vielleicht sollten Sie eine Eingabe beim Bundesgesetzgeber einreichen. Sie sind der einzige von denen, die mir Rückmeldungen zukommen lassen, der mir weismachen will, ich sei ein Polemiker und gesellschaftlicher Kriegstreiber, der mir aber auch zu verstehen gibt, seinem Glauben nicht zu entsprechen. Ich habe nicht den Ehrgeiz, Ihrem Glauben zu entsprechen, gestatten Sie mir das frei Wort, daß Sie dazu nicht die geeignete Person sind. Ich wage dieses Wort, obgleich ich sie nur von Ihren schriftlichen Äußerungen her kenne. In der Welt, in der ich lebe, leben auch Sie, denn wir haben nur die eine!!! Wenn Sie diese Welt kennenlernen möchten, empfehle ich Ihnen meine bisherigen zwei Veröffentlichungen als Lektüre, sie sind im Buchhandel erhältlich:
  1. "Till-Philipp oder Das Recht auf Normalität", erschienen in der Edition Schindele des Universitätsverlages C. Winter in Heidelberg, jetzt Universitätsverlag Heidelberg, ISBN 3-8253-8229-X
  2. "Gegen den Strom oder Ein Gesetz wird ernst genommen", erschienen im Verlag Fallenstein in [Ortschaft], ISBN 3-8311-0647-9
Der Zuspruch und die Bestätigung der von mir beschriebenen gesellschaftlichen Zustände und Erlebnisse von Fachzeitschriften und Universitäten, die uns ein Weitermachen empfohlen haben, bestätigt mir die Welt, die wir gemeinsam beleben, Herr Name! Wenn Sie mir nun Polemik und Militarismus vorwerfen, so mag das in Ihrer Sicht der Dinge zwingend erforderlich sein, was ich in keiner Weise anzuzweifeln das Recht habe.
Unsere Erlebnisse in dieser unserer Welt kann nur der nachvollziehen und verstehen, der ebenfalls persönlich betroffen ist und die Regelung der Dinge, die mit einer geistigen Behinderung des eigenen Kindes einhergehen, nicht anderen überläßt, sondern sich selbst darum bemüht, sein Kind Mitglied der Gesellschaft werden zu lassen bzw. es nicht aus der Gesellschaft ausschließen zu lassen; eben so wie es die Eltern nichtbehinderte Kinder tun. Dies ist sinngemäß eine der Botschaften als Reaktion auf meine Veröffentlichungen. Ich kann Ihnen versichern, wir sind an einem Punkt angelangt, in der wir fast mehr Zuspruch als behördliche Ablehnung erfahren. Sicher ist es leichter, sein Kind in ein Ghetto verbringen zu lassen, ob ich das nun z.B. Stiftung Neuerkerode oder Wohnheim der Lebenshilfe mit angeschlossener WfB nenne, oder mein Kind einer Sonderbehandlung unterziehen lasse wie z.B. in einer Sonderschule. Ich achte die Eltern, die diesen Weg (der Segregation) gehen, aber deswegen müssen wir nicht auch diesen Weg gehen. Ich bezweifle auch nicht die Notwendigkeit dieser Einrichtungen, aber deswegen muß ich sie doch nicht in Anspruch nehmen. In Ihren Formulieren wird erkennbar, daß Sie uns einesteils um unseren eigenen Weg und Erfolg beneiden, uns aber andererseits gerne als Befürworter und Nutzer dieser Einrichtungen sehen würden, damit Sie oder Ihresgleichen uns führen können. Wir benötigen keine Führung!!! Sie können mir gern wieder antworten, Herr Name, ich möchte Sie aber bitten, dann Ihre Wortwahl der Situation und der Sache entsprechend sorgfältig zu treffen und auch Ihre Argumentation darauf einzustellen. Im Übrigen können Sie diesen und andere meiner Leserbriefe nicht in seiner Vollständigkeit kennen, weil die Zeitungsredaktion Kürzungen vornimmt mit dem Resultat, daß ich auch mal so gesehen werde wie Sie mich sehen, was allerdings äußerst selten vorkommt. Zu behaupten, die Zeitung erledige dies mit der eben erwähnten Absicht, wäre eine Bosheit, der ich mich nie befleißigen würde.
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Freude in unserer Welt
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Spanier

Es läßt ihm keine Ruhe, er muß den Experten herauskehren. Nur frage ich mich, für was ist er ein Experte? Er ist Pfleger und/oder Betreuer in der Stiftung Neuerkerode. Nichts besonderes also, er ist ein Arbeitnehmer wie jeder andere auch, im Gegensatz zu mir allerdings mit der Einschränkung, kein Kind zu haben, das einer geistigen Behinderung unterliegt, er also damit verbundene Erfahrungen in Gesellschaft, Nachbarschaft und Behörde nicht haben kann. Ich verweigere ihm die Antwort, gebe aber hier seine letzte MAIL wieder mit meiner Kommentierung, die ich in die MAIL eingefügt, aber farblich vom Blau abgesetzt habe.

Sehr geehrter Herr Spanier,
schade, ich habe Sie bei einer öffentlichen Falschdarstellung ertappt, und Sie gehen einfach darüber hinweg und sagen nicht, warum Sie eine falsche Behauptung aufgestellt haben. Warum antwortet dieser Mensch nicht öffentlich in einem Leserbrief? Er hat Freude und Spaß daran, mich wie einen Ladendieb zu behandeln und wirkt gereizt, weil ich nicht wie ein Ladendieb reagiere!!. Er akzeptiert nicht die Gesetzeslage, die offensichtlich das Wahlrecht für geistig Behinderte aushebelt, es dabei aber de facto bestehen läßt?

Wenn ich mir Ihre Homepage ansehe und Ihre dort beschriebenen Kämpfe - z.B. gegen Nachbarn - entschließe ich mich jetzt, Ihnen nicht weiter zu antworten. Ich kämpfe gegen keine Nachbarn, die Nachbarn kämpfen gegen uns als Familie mit einem geistig behinderten Kind als Motiv!!! Er wird eine Familie haben, die in ihrer Gesamtheit ‚sozialhygienisch' einwandfrei ist. Wie soll er da etwas nachvollziehen können, was er nie erlebt hat. Ihn als Nachbar zu haben wäre schrecklich, da hier der Versuch einer verbalen Bevormundung erkennbar wird. Da diesem Herrn offensichtlich die Argumente ausgehen, beginnt er die Tatsachen zu verdrehen. Ich will nicht annehmen, daß diese Verfahrensweise typisch ist für betreuenden Mitarbeiter der Stiftung Neuerkerode!!! Sie schreiben ja sogar vor, in welcher Weise an mit Ihnen zu diskutieren hat. Ich wollte lediglich ein bestimmtes Niveau in der Auseinandersetzung halten. Dieser Herr ist damit wahrscheinlich intellektuell überfordert!!

Schade finde ich es für Ihren Sohn, der irgendwann sein Leben mehr oder weniger allein und ohne seine Eltern gestalten muß und dann in einer Welt steht, auf die er unvorbereitet ist. Dieser Herr ist nicht in der Lage, über seinen Horizont zu schauen. Sein eng begrenzter Lebens- und Wirkungsbereich läßt in ihm keine Akzeptanz zu für Initiativen außerhalb seines Lebens- und Wirkungsbereiches. Es trifft ja auch nicht seine eigenen Kinder, sondern die fremder Menschen.!!!
Freundliche Grüße
Name