Teilaspekt der landespolitischen Unterstützung Jugendlicher mit geistiger Behinderung

Ein Schriftwechsel der besonderen Art

© 27.07.2004, Verlag Fallenstein

 

Zur Kenntlichmachung des diese Korrespondenz begleitende Textes ist dieser in gelb abgesetzt.

Im Internet fand ich im November im Auftritt des Sozialministeriums einen Eintrag mit folgendem Wortlaut

»Menschen mit Behinderungen
Die Landesregierung strebt die bessere gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung an und fördert ihr Recht auf Selbstbestimmung. Möglichst viele Hilfen sollen ambulant erbracht werden. Unterstützung erhalten behinderte Menschen bei der Vermittlung von Beschäftigung.«

Wir waren bereits sowohl auf der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz für Till-Philipp und als auch nach einer mehr oder weniger staatlichen Unterstützung bzw. Hilfe. Wir gingen davon aus, daß die behinderten Menschen unter einem besonderen Schutz stehen, zumal geistig behinderte Menschen ohnehin ständig auf Hilfe angewiesen sind. Aus dieser Erkenntnis heraus sind nach unserem Verständnis die Beauftragten für die Belange behinderter Menschen sowohl in den Bundesländern als auch im Gesamtstaat eingestzt worden. Wünschenswert wären zwar auch solche Beauftragten in den Kommunen und Landkreisen, doch offensichtlich geht das Engagement für diesen Personenkreis nicht, wenn auch manche Kommune oder Landkreis einen Behindertbeauftragten haben mag.

In dem Internetbeitrag des Nds. Sozialministeriums sahen wir eine Gelegenheit, Hilfe zu bekommen. Wir fragten im Ministerium schrfitlich an, welche Voraussetzungen gegeben seinmmüssen, um in den Genuß der propagierten Unterstützung zu kommen.

25.11.2003

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr gerne hätte ich ihnen dieses Schreiben per e-Mail übermittelt, leide habe ich keine entsprechende Adresse in Ihrer Website gefunden.

Auf der Website des Niedersächsischen Sozialministeriums steht der Eintrag:

»Menschen mit Behinderungen
Die Landesregierung strebt die bessere gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung an und fördert ihr Recht auf Selbstbestimmung. Möglichst viele Hilfen sollen ambulant erbracht werden. Unterstützung erhalten behinderte Menschen bei der Vermitt-lung von Beschäftigung.«

Wir erbitten nähere Informationen über die tatsächlichen Unterstützungen, die gemäß obiger Aussage geleistet werden. Werden sie beispielsweise Einzelpersonen gewährt oder nur Gruppen? Beziehen sich diese Unterstützungen auch auf den Bereich des Arbeitsamtes? Was müssen wir tun, um in den Genuß einer Unterstützung zu gelangen?

Unser Sohn Till-Philipp ist 16 Jahre alt, ist durch eine Trisomie 21 geistig behindert und kommt im Sommer 2004 aus der Schule IGS-Querum in Braunschweig, die er im Rahmen einer Integrationsklasse besucht. Im Zuge unserer Bewerbungskampagne bei verschiedenen Firmen tauchte unsererseits die Frage nach arbeitsamtlicher Unterstützung auf, wie sie im Sozialgesetzbuch festgeschrieben ist.

Zur Entscheidung der Frage, ob dem unseren Sohn aufnehmenden Betrieb finanzielle und pädagogische Hilfen gewährt werden kann, hat diese Behörde die Erstellung eines Gutachtens veranlaßt. Dabei wurden wir vom Gutachter, man kann schon sagen, gedrängt, unseren Sohn in eine Werkstatt für Behinderte (WfB) der Lebenshilfe zu geben. Das war aber nicht seine Aufgabe! Aus verschiedenen Gründen kommt für unseren Sohn eine WfB nicht in Frage. Den Rechtsanspruch Behinderter auf Arbeitsassistenz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möchte ich nicht unerwähnt lassen.

Für eine erschöpfende und verwertbare Auskunft sind wir Ihrem Hause sehr dankbar. Das Ausbleiben einer Antwort werden wir als Ablehnung jeglicher Hilfestellung seitens der Niedersächsischen Landesregierung werten müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Eine Antwort kam vom Referenten des Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen, der dem Nds. Sozialministerium angegliedert ist.

Diese Antwort erstaunte uns sehr. Hatten wir das Büro des Behindertenbeauftragten doch in sehr angenehmer Erinnerung, das stets bereit war, Informationen zu geben. Diese Antwort aber erweckte den Eindruck, als würde man uns nicht mehr ernst nehmen.

In einer Mail an die Pressestelle des Sozialministeriums erhofften wir uns die gewünschten Informationen.

An: pressestelle@ms.niedersachsen.de

Betreff: Anfrage an Frau Ministerin

06.12.2003

Sehr geehrte Damen und Herren,

das als pdf-Datei beigefügte Schreiben im hatte ich an das Sozialministerium gefaxt, weil ich der Meinung war und bin, daß für das Zitat aus der Internetseite des Sozialministeriums das Ministerium verantwortlich ist und nicht das Büro des Niedersächsischen Behindertenbeauftragten, in das dieses Schreiben weitergeleitet wurde, wenngleich besagtes Büro Ihrem Hause angeschlossen ist. In nachfolgendem Schreiben habe ich eindeutig um Antwort gebeten, um gegebenenfalls das Angebot des Sozialministeriums bzw. der Landesregierung anzunehmen. Deswegen geht Ihnen das Schreiben nochmals zu, jetzt per e-Mail, verbunden mit der Bitte, das Schreiben der Ministerin zur Beantwortung vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Peter Spanier"

An den Referenten des Behindertenbeauftragten richtete sich mein nachfolgendes Schreiben, in dem ich betonte, die im Schreiben vom 23.11.2003 aufgeworfene Frage durchaus so ernst gemeint zu haben, daß ich darauf auch eine ernt gemeinte Antwort erwarte.

07.12.2003

Sehr geehrter Herr Referent,

ich habe den Eintrag auf der Internetseite des Niedersächsischen Sozialministeriums in meinem Schreiben vom 25.11.2003 sehr wohl ernst genommen. Ich halte dies für eine zu wichtige Aussage, die ein Hilfsangebot für Behinderte enthält, als daß ich sie achtlos übergehen kann. Da das Büro des Beauftragten für die Belange der Behinderten dem Sozialministerium angeschlossen ist, kann ich doch davon ausgehen, daß Ihnen dieser Eintrag schon vor meinem Schreiben bekannt war.

Ich erwarte auf meine Fragen durchaus eine Antwort, und zwar von dem Personenkreis, der diesen Wortlaut in die Internetseite des Niedersächsischen Sozialministeriums zu verantworten hat. Ich denke, daß für diesen Eintrag die Frau Ministerin verantwortlich ist, also erwarte ich auch von ihr eine Antwort.

Ich kann mir nicht denken, daß die Landesregierung unter der hauptsächlich christlich demokratischen Verantwortung und Führung im Internet Aussagen und Ankündigungen in Form von Versprechungen macht, die sie nicht gewillt ist, einzuhalten, außer der liberale Einfluß ist so bedeutend, daß die Hilfsangebote für Behinderte zu reinen Lippenbekenntnissen verfallen. Ich möchte nicht davon ausgehen, daß der christliche Leitgedanke, der sehr viel mit Nächstenliebe zu tun hat, der Regierungspartei abhanden gekommen ist.

In einem Schreiben vom 19.03.2003 hat mir der Landtagspräsident Herr Gansäuer mitgeteilt, daß der Herr Ministerpräsident durchaus insofern in der Behindertensituation involviert ist, als er seine behinderte Mutter (Multiple Sklerose) jahrelang gepflegt hat und deshalb sich in der gesamten Problematik auskennt. Unsere Problemlage und die vieler anderer sieht allerdings etwas anders aus als bei der Mutter des Herrn Ministerpräsidenten. Unser Sohn steht am Anfang seines Lebens, und da ist es doch nachvollziehbar, wenn wir jedes Hilfsangebot aufgreifen, das ihm möglichst jede Benachteiligung aus dem Weg räumt. Wenn also in dem Interneteintrag steht, daß die Landesregierung besagte Unterstützung für Behinderte anstrebt, dann darf ich doch die Landesregierung ernst nehmen mit dem Bewußtsein, damit keinen Fehler zu begehen. Wenn die Landesregierung den Anspruch hat, ernst genommen zu werden, und das habe ich mit meiner Anfrage getan, dann, so meine ich, haben wir ebenso das Recht, von der Landesregierung ernst genommen zu werden.

Ich darf Sie also bitten, mein Schreiben vom 25.11.2003 und auch dieses Schreiben an den oder die Verantwortlichen im Niedersächsischen Sozialministerium zur Bearbeitung und damit zur Beantwortung weiterzuleiten.

Wir fechten zur Zeit eine Angelegenheit mit dem Arbeitsamt durch. Dabei geht es um die finanzielle und pädagogische Unterstützung für den Till-Philipp aufnehmenden Betrieb. Bedingung dafür ist, daß sich Till-Philipp drei Begutachtungen zu unterziehen hatte, damit das Arbeitsamt sicher sein kann, daß die Unterstützung gerechtfertigt ist oder ob es keine Unterstützung geben wird. Eine hielten wir für überflüssig, bei einer anderen blieb zum großen Teil die Würde unseres Sohnes auf der Strecke. Bei letzterer wurden bei Till-Philipp die Gehirnströme gemessen. Meines Wissens liefert eine solche Messung keinerlei Hinweise darauf, ob dem Betreffenden vom Arbeitsamt Unterstützung zu gewähren sei. Noch in diesem Jahr erwarten wir das Ergebnis. Wir gehen von einem negativen Ergebnis aus, da im Verlauf der geführten Gespräche der Gutachter mit uns nicht versäumt wurde, uns in eine WfB (Werkstatt für Behinderte) zu drängen, obgleich bekannt war, daß sie für uns nicht in Frage kommt.

Wenn ich das Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 01.10.2002 mit einbeziehe, in dem mir von einem Rechtsanspruch auf notwendige Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen berichtet wurde, dann scheint zumindest das Arbeitsamt von dieser Möglichkeit der Unterstützung nicht informiert worden zu sein. Was nutzt mir da eine Behörde, die solche Kenntnis nicht besitzt, denn es ist laut dem erwähnten Schreiben Bestandteil des SGB IX. Die Suche nach einem Betrieb für Till-Philipp gestaltet sich ebenfalls recht schwierig, auch deshalb, weil wir eine Arbeitsamtliche Unterstützung nur vermutend äußern können, da sie ja noch nicht feststeht. In einer Zeit, wo das Geld alles bedeutet und der Mensch sehr wenig bis gar nichts, ist das nicht weiter verwunderlich. Daran haben inzwischen auch schon Menschen zu leiden, die in keiner Weise behindert sind.

Mit freundlichen Grüßen

Da sich die offiziellen, der Regierung zugehörigen Stellen, Sozialministerium und Behindertenbeauftragter, sich ausschwiegen, mußte ich eigentlich annehmen, daß die im Internet angebotene Hilfe nicht für Fälle wie dem unsrigen gedacht waren. Bei der Überlegung, wie ich das in Erfahrung bringen könnte, kam ich auf die Idee, den Ministerpräsidenten direkt anzuschreiben, denn er muß ja wohl über die Absichten seiner Regierung Kenntnis haben und damit auch darüber, wer für die Inanspruchnahme angebotener Hilfen berechtigt ist.

07.12.2003

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

so weit mir bekannt ist, legen in der Hauptsache Sie die Leitlinien der niedersächsischen Landespolitik fest. Wenn auf der Website des Niedersächsischen Sozialministeriums der Eintrag steht:

»Menschen mit Behinderungen
Die Landesregierung strebt die bessere gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung an und fördert ihr Recht auf Selbstbestimmung. Möglichst viele Hilfen sollen ambulant erbracht werden. Unterstützung erhalten behinderte Menschen bei der Vermittlung von Beschäftigung.«

so sind wir davon ausgegangen, daß dieser Eintrag durchaus ernst gemeint war. Auf meine direkte Nachfrage an das Niedersächsische Sozialministerium, unter welchen Vorraussetzungen Einzelpersonen davon einen Nutzen ziehen können, erhielt ich zur Antwort, daß davon ausgegangen wird, ich hätte diese Fragen nur zur Kenntnis geschickt und erwarte keine Antwort. Eine nochmalige Nachfrage blieb bis heute unbeantwortet.

Was ist das denn für eine politische Aussage, Herr Ministerpräsident. Da frage ich als ein Bürger mit einem behinderten Kind konkret nach den Bedingungen, um mein Kind eventuell in den Genuß der propagierten Unterstützung kommen zu lassen, und erhalte eine verbale Ohrfeige, weil ich gewagt hatte, Ihre Regierung beim Wort zu nehmen. Da muß ich mich doch ernsthaft fragen, unter welchem Motto steht Ihre Regierung vor allem im Hinblick auf die Behinderten im Lande.

Da ist indirekt der Wunsch ihrer Regierung herauslesbar, die Behinderten mögen doch bitte das Land auf Dauer verlassen, weil außer dem guten Willen zur Hilfe das Geld zur Hilfe fehlt. Um es zu verdeutlichen, es handelt sich hier um einen behinderten jungen Mann, der am Anfang seines Berufsleben steht. Er hat von Ihrer Vorgängerregierung, die von der SPD geführt wurde, profitiert wie jeder Heranwachsende in Niedersachsen. Nun steht er möglicherweise vor dem christlich-demokratischen AUS! Uns drängt sich der Eindruck auf, daß Ihre Regierung ausschließlich Leistungsträger und Leistungserbringer unterstützt und fördert, und zu diesem erlauchten Kreis werden Behinderte nicht gezählt. Aber auch Behinderte sind in der Lage, Leistung zu erbringen, wenn sie entsprechend gefördert werden. Daß sich hier unsere niedersächsischen demokratischen Christen und Liberalen so schwer tun, überrascht uns völlig. Ich erlaube mir, in diesem Zusammenhang an die "Leitlinien der Christlichen Demokratischen Union - Menschen mit Behinderung - Teil unserer Gesellschaft Integration statt Isolation" zu erinnern, insbesondere an die Kapitel III und IV. Sollten Ihnen diese Leitlinien nicht vorliegen, bin ich gern bereit, diese Ihnen verfügbar zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Zusätzlich fragte ich beim Kontrollorgan der Landesregierung, also dem Landesparlament, in Form einer Petition an, ob mir von dort erklärt werden kann, aus welchen Gründen sich die offiziellen Regierungsstellen uns gegenüber in schweige hüllen.

26.01.2004

Sehr geehrter Damen und Herren,

ich darf mich heute an Sie wenden, um inhaltliche Aufklärung über einen Interneteintrag des Niedersächsischen Sozialministeriums zu erhalten und über das taktische Verhalten des Ministeriums auf eine diesbezügliche Anfrage im Hause der Sozialministerin.

Der Interneteintrag lautet:

»Menschen mit Behinderungen
Die Landesregierung strebt die bessere gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung an und fördert ihr Recht auf Selbstbestimmung. Möglichst viele Hilfen sollen ambulant erbracht werden. Unterstützung erhalten behinderte Menschen bei der Vermittlung von Beschäftigung.«

Der Beitrag, zu dem verwiesen wird, enthielt nicht die Informationen, die ich mir erhoffte.

So hatte ich konkret nachgefragt, was unsererseits zu tun sei, um in den Genuß der Unterstützung zu kommen. Die Antwort, die ich aus dem Hause der Sozialministerin erhielt, bestand in der Feststellung, ich wolle nur informieren und erwarte keine Antwort. Eine wiederholte Anfrage nach dieser Antwort blieb bis heute unbeantwortet.

Mein Verständnis von Demokratie und staatlicher Fürsorge ist ein anderes, als es hier zelebriert worden ist. Wenn die Landesregierung zu den Meldungen auch im Internet steht, dann ist diese Reaktion nicht nachvollziehbar. Anders verhält es sich, wenn die Landesregierung mit inhaltslosen Worthülsen den Anschein erwecken will, viel für die Behinderten in Niedersachsen tun zu wollen, ohne wirklich diese Absicht ernsthaft zu verfolgen. Eine umfassende Aufklärung für die Absichten der Landesregierung im Umgang mit Behinderten zu erhalten und um Informationen zu erhalten, wie der Eintrag auf der Internetseite zu werten ist und was ich tun muß, um unseren Sohn in den Genuß der avisierten staatlichen Hilfe kommen zu lassen, dient diese Petition.

Mit freundlichen Grüßen

Die Petition wurde vom Ausschuß des Landtages angenommen. Die Zeit bis zur endgültigen Bearbeitung bzw. Verabschiedung durch den Landtag wird einiges Zeit brauchen.

Der Empfang des Schreibens an den Ministerpräsidenten wurde am 13.01.2004 bestätigt.

Schon am im Juli 2004 kam mit Datum vom 25.07.2004 eine Antwort des Ministerpräsidenten. Es kam von ihm direkt und nicht von der Staatskanzlei. Ob er es persönlich formuliert hat, kann ich natürlich nicht sagen. Er hat sein schreiben aber persönlich unterschrieben.

Dieses Schreiben enthält zwei außerordentlich wichtige Informationen. kein schwerbehinderten Menschen muß in einer Werkstatt (für Behinderte = WfB) zu arbeiten, wenn er nicht möchte. Es gibt für die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt ein 9. Sonderprogramm des Landes. Die dazu bereitgestellten mittel werden von den Arbeitsagenturen verwaltet. Davon haben uns die Gesprächspartner in der Braunschweiger Arbeitsagentur nichts gesagt. Dort herrschte die Absicht vor, unseren Sohn um jeden Preis in einer WfB unterzubringen.

Informationen über das Sonderprogramm können in der Homepage des Sozialverbandes und in Soziales in Niedersachsen eingesehen werden.

Ich hatte zwischendurch auch einmal versucht, die für unsere Region gewählten Landtagsabgeordneten der beiden großen Parteien SPD und CDU mit dieser Angelegenheit vertraut zu machen mit der Bitte, eine Klärung nach deren Möglichkeiten herbeizuführen. Beide Frauen sagten zu. doch bis heute ist keine Meldung dieser Damen eingetroffen. Daraus ist zweierlei zu entnehmen: Entweder ist diese Angelegenheit für die Damen Abgeordneten zu minderwertig, als daß es sich lohnte, dafür aktiv zu werden, oder sie sind aktiv geworden, aber bei den entsprechenden Stellen abgeblitzt, was sie und gegenüber natürlich jicht zugeben können.

Eine Demokratie lebt nicht nur von der Wahl von Volksvertretern, obgleich hier schon einschränkend gesagt werden muß, daß es sich nur um eine Auswahl handelt. Diejenigen, die sich zur Auswahl stellen, sind zudem gebunden an die Linie der Partei, der sie angehören. Insofern wählt man keine Person mit ihrer Meinung zu den anstehenden Aufgaben und Problemen, sondern immer nur ein Parteiprogramm aus. In denen wird die hier zur Erörterung und Klärung anstehenden Probleme kaum erwähnt.

Ich habe den Eindruck, daß es zur Zeit nur darum geht, den Damen und Herren Betriebseignern bzw. deren Stellvertreter = Manager ihren Gewinn zu erhalten oder zu maximieren. Daß dabei die sogenannten Schwächste der Gesellschaft das Nachsehen haben, ergibt sich schon daraus, daß sie der Gesellschaft, aber auch der Administration, gegenüber als zu unproduktiv gelten.

Uns ist kein ernsthafter Versuch bekannt, die behinderten Menschen so an die Produktion heranzuführen, daß es zu kaum erwähnenswerten Vwersagensmomenten kommt. Die staatlich behütete Segregation, die ja bereits im Kindergarten beginnt, eröffnet den Verantwortlichen den Weg in die Sonderbehandlung, an deren Ende die Erkenntnis steht, den behinderten Menschen sei eine aktive Teilnahme am Produktionesprozeß nicht zuzumuten.

Die Folge ist, daß in entsprechenden Werkstätten unter anderem von den behinderten Erwachsenen Arbeiten durchgeführt werden, für deren Erledigung es sich nicht auszahlt, eine Maschine bzw. Automaten zu konstruieren, die aber andererseits keinem mehr von denen zugemutet wird, die als genormt = normal (d.h. nicht behindert) gelten. Vorteil für die auftraggebenden Betriebe ist, daß sie die Aufträge mit den Ausgleichsabgaben verrechnen können, die sie zu leisten haben, wenn sie zu wenig oder gar keine Behinderten beschäftigen.Es ist wahrhaft an der Zeit, mit Hilfe der Erziehungswissenschaften und der Wissenschaften, die mehr über die behinderten Menschen in Erfahrung zu bringen sich als Aufgabe vorgenommen haben, die behinderten Menschen voll in die Gesellschaft zu implementieren.


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