Denkschrift zum Jahresende 2005

Autor: Hans-Peter Spanier
Änderungen vorbehalten
© 13.12.2005, Verlag Fallenstein

Zu jedem Jahr bringen wir einen Kalender heraus, der seit einigen Jahren nicht nur Photos unseres Sohnes enthält, sondern auch Zeichnungen von ihm, die wir für besonders ausdruckstark halten. Erwarben wir in früheren Jahren Kalendermasken, in denen die Photos hineingeklebt wurden, so fertigen wir diese Kalender seit einigen Jahren mit Hilfe eines Computers und Druckers selbst. Er erscheint zum Ende des Jahres für das Folgejahr im Verlag Fallenstein.

Es wird kaum jemanden verwundern, hier zu lesen, daß unser Vorhaben, Till-Philipp einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz bzw. Anlernplatz zu beschaffen, im Jahre 2005 zu keinem Erfolg geführt hat. Die wirtschaftliche Lage allgemein und im speziellen der angeschriebenen Betriebe lassen es nicht zu, einem geistig behinderten jungen Mann das zuzugestehen, was jedem in diesem Lande zusteht, aber bei Weitem nicht jeder bekommt.

Uns überkommt deswegen aber nicht das Gefühl der Ohnmächtigkeit oder der Hilflosigkeit. Wir sind genauso ungebremst aktiv wie zuvor. Es hat sich lediglich die Erkenntnis in uns gefestigt, daß es den meisten Betriebseignern darum geht, finanziellen Gewinn um seiner selbst zu machen und nicht darum, ihrer gesellschaftlichen Verpflichtung nachzukommen, möglichst viele Menschen zu beschäftigen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, an der Wirtschaft teilzunehmen als Produzierende und als Produktkonsumenten.

Dieser Kreislauf mit seiner Endlosigkeit als Hauptkriterium ist aufgebrochen zu einem Lauf auf einer Geraden, die irgendwo enden muß, denn eine endlose Gerade kennt auch die Wirtschaft nicht.

Till-Philipp’s Schaffenskraft ist ungebrochen. Mit seinen Zeichnungen drückt er das aus, was er verbal nicht auszudrücken vermag. Wenn er seinen Vater im Sarg oder auf dem Friedhof begraben darstellt, dann dokumentiert er Ängste, die er nicht anders mitzuteilen in der Lage ist. Ähnlich vermag es bei seinen Zeichnungen zu sein, die seinen Kater Mikesch traurig oder gar weinend erscheinen lassen. Dennoch ist seine Lebensfreude ungebrochen.

Diese Zeichnungen und auch Schriftstücke, die Einblicke in seine Gefühlswelt vermitteln, produziert er trotz seine extrem verminderten Sehkraft von 25% bzw. 30%, die er den Augenärzten zu verdanken hat, die der Meinung waren, ein geistig behinderter Mensch müsse nicht unbedingt gut sehen können, denn sonst hätte einer dieser Augenmediziner/innen rechttzeitig die Operationen veranlaßt, die eine neu konsultierte Augenärztin umgehend nach dem ersten Besuch veranlaßte. Zu diesem Zeitpunkt betrug seine Sehkraft 8%. Seine Sehkraft ist nicht mehr steigerungsfähig Kraft der schlechten Meinung über behinderte Menschen seitens vieler Augenärzte/innen der sympathischen Großstadt Braunschweig.

Diesen Verlag haben wir entstehen lassen, um meine Publikationen und die von Bekannten öffentlich zu machen. Der Verlag kann nicht gewerblich geführt werden, weil es uns nicht gelingt, die Auflage des Finanzamtes zu erfüllen, eine Gewinnabsicht nachzuweisen. Natürlich wollen wir Gewinn machen, aber unsere Hauptabsicht ist, die Nachteilsnahme von behinderten Menschen und ihrer Familien öffentlich zu artikulieren. Die Verkaufszahlen zeigen sehr eindrucksvoll, daß ein Gewinn in finanzamtlicher Größenordnung nicht erzielbar ist. Das zeigt auch, daß das Interesse an diesem Thema zu dürftig ist. Wer daraus schließt, daß unsere Gesellschaftsordnung von Staats wegen weniger menschlich, dafür mehr finanztechnisch orientiert ist, denkt mit Sicherheit nicht falsches.

Unser Kalender für das Jahr 2006 zeichnet sich auch diesmal durch markante Zeichnungen unseres Sohnes aus. Mit dem Titelbild ist ein direkter Zusammenhang zum Text auf Seite 2 hergestellt. Die nahezu geschlossenen Augen stehen sinnbildlich für sein Fasterblindung, die die augenärztliche Versorgung mit den Worten, damit kann Till-Philipp durchaus leben, billigend in Kauf genommen hatte. Eine von uns angeregte Operation seines angeborenen Grauen Stars wurde von den konsultierten Augenärztinnen verworfen. Einer verantwortungsbewußten Augenärztin, die wir vor drei Jahren aufsuchten, hat Till-Philipp zu verdanken, daß durch Operationen seine Sehkraft von zu diesem Zeitpunkt nur noch 8% wieder auf 25% bzw. 30 % angehoben wurde. Da war er aber schon bedeutend älter als 12 Jahre, ein Alter, in dem die Entwicklung des Sehzentrums im Gehirn längst abgeschlossen ist, d.h. Till-Philipp's Sehkraft ist nicht mehr steigerungsfähig. Die Fähigkeit, räumlich zu sehen, konnte trotz, der viel zu spät, erfolgten Operationen nicht mehr hergestellt werden. Dadurch ist er nur bedingt für die Teilnahme am Straßenverkehr tauglich. Er kann z.B. keine Entfernung herannahender Fahrzeuge abschätzen oder beim Fahrradfahren kann er nicht erkennen, wie weit er noch von einem Hindernis, eine Mauer z.B. entfernt ist! Die dieses zu verantwortenden Augenmediziner zur Rechenschaft zu ziehen, ist nicht möglich. Die Beweislast liegt bei uns, die Beweise bei den Augenmedizinern, und an diese Beweise können wir nicht gelangen! Ich will damit nicht behaupten, daß es den Medizinern an aufrichtigkeit mangelt, nur weil die Kassenärztliche Vereinigung auf unsere diesbezügliche Anfrage nicht reagiert.

Wir gehören wir zu dem Kreis von Betroffenen mit einem geistig behinderten Kind, die in angemessener Unabhängigkeit, wie jede nicht betroffene Familie, die Zukunft Ihres Kindes sichern wollen und sichern werden. Selbstverständlich geht das nicht ohne Hilfe bzw. Hilfestellungen von dritter Seite, um nicht zu sagen: Von staatlicher Seite. Es ist kaum möglich, Portale zu schaffen und zu öffnen, um vor allem geistig behinderten Menschen einen Weg in die Gesellschaft zu ebnen. Wenn dann noch ein in dieser Hinsicht wichtiges Amt versäumt, ein Gutachten korrekt abzufassen (http://www.hans-peter-spanier.de/index_14.htm), um daraus eine Konsequenz abzuleiten, die gegen unseren Willen gerichtet ist, dann drängen sich mir Gedanken auf, von denen ich nicht weiß, ob sie straffrei geäußert werden dürfen.

Zukunft zu haben ist etwas wundervolles, leider gibt es einige unter uns, denen das Wundervolle versagt bleibt durch Vorurteile und Vorstellungen anderer an den Hebeln der Macht, deren Vorstellungskraft nicht ausreicht, um auch denen eine erfüllte Zukunft zu sichern, die sie aus eigener Kraft nicht schaffen können. Ich meine eine Zukunft im Sinne von uns nicht behinderten Menschen, die keinen behinderten Menschen ins Unglück stürzt, wenn er die Gelegenheit dazu bekommt, sie mit entsprechender Hilfe zu realisieren.

Dabei läßt sich die eigentliche Schwierigkeit mit knappen Worten benennen: Berührungsängste in Amt und Gesellschaft. Sie haben entstehen können, weil durch einschlägige Organisationen die betroffenen Menschen aus der Gesellschaft gezogen werden. Amt, d.h. Politik und Verwaltung, und Gesellschaft haben so verlernt, mit den behinderten Menschen und mit deren Familien in angemessener Weise umzugehen. Statt dessen entstanden besagte Berührungsängste, deren Existenz keiner zugeben wird, die uns dennoch treffen und die uns von unabhängiger Seite bestätigt wurden. Es ist nur ein kleiner Schritt von diesen Berührungsängsten zur Ablehnung von vor allem geistig behinderten Menschen.

Auf seiten der Wirtschaft kommt noch eine bedeutende Angst hinzu: Gewinnverlust durch die Beschäftigung behinderter Menschen! Da ist die verpflichtende Zahlung einer Ausgleichabgabe schon von vorn herein mit einkalkuliert. Selbst das Land Niedersachsen als Arbeitgeber ist davon betroffen. Hier wird auch lieber gezahlt als die Beschäftigungsquote behinderter Menschen von 5% zu erfüllen. Die Bedeutung des Menschen und Anerkennung als Mensch nimmt hier in fast schon Schwindel erregender Geschwindigkeit ab, wenn dem Menschen eine Behinderung anhaftet, für die er selbst nichts kann: Keiner ist freiwillig geistig behindert.

Der Staat unterliegt da offensichtlich den von der Wirtschaft auferlegten Sachzwängen. Er unterstützt die Wirtschaft mit Zuwendungen aus dem Steueraufkommen für Einrichtungen, in denen die betroffenen Mitmenschen einer Sonderbehandlung abseits anderer gesellschaftlicher Einrichtungen unterzogen werden als da sind Sonderkindergarten, Sonderschulen und besondere Arbeitsplätze, um sie danach für sehr wenig Geld Arbeiten ausführen zu lassen, die keinem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer zugemutet werden, was aber die Betriebe von einem Teil der Ausgleichabgabe freistellt.

Die damit verbundenen Nachteile scheint der Staat, hier die Nds. Landesregierung, billigend in Kauf zu nehmen. Ein Blick in die neueste Fassung des Nds. Schulgesetzes zeigt, daß dort lediglich eine Begriffskosmetik vorgenommen wurde. Sonderschulen sind nun als Förderschulen zu bezeichnen, eine inhaltliche Änderung an diesen Einrichtungen ist nicht erkennbar wie der Wortlaut des §14 des Nds. Schulgesetzes zeigt:

"§ 14

Förderschule

(1) In der Förderschule werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet und erzogen, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben und die entsprechende Förderung nicht in einer Schule einer anderen Schulform erhalten können. Sonderpädagogischer Förderbedarf kann in folgenden Bereichen festgestellt werden: Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, geistige Entwicklung, motorische und körperliche Entwicklung, Sehen und Hören. An der Förderschule können Abschlüsse der allgemein bildenden Schulen erworben werden.

(2) In der Förderschule können Schülerinnen und Schüler aller Schuljahrgänge unterrichtet werden.

(3) In einer Förderschule können Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen auch gemeinsam unterrichtet werden, wenn dadurch eine bessere Förderung zu erwarten ist.

(4) Die Förderschule ist zugleich Sonderpädagogisches Förderzentrum für Unterricht und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die andere Schulen besuchen. Das Sonderpädagogische Förderzentrum unterstützt die schulische Integration von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf.

(5) § 6 Abs.3 und 4 sowie § 9 Abs.3 gelten entsprechend."

Es findet von Anbeginn eines Menschen mit Behinderung die Stigmatisierung der gesamten Familie statt, daran beteiligt sich zuweilen auch die Verwandtschaft. Das wird gewiß nicht bei jeder betroffenen Familie so sein. Wir wollen das einerseits nicht verallgemeinern, haben andererseits aber auch keinen Grund, daraus ein Geheimnis zu machen, oder wie andere unser behindertes Kind zu verstecken oder seinetwegen Scham zu entwickeln. Wenn jemand einen Grund hat, Scham zu zeigen, dann sind es die Träger der Intoleranz.

Am Tag der Geburt in der damals noch unabhängig existierenden Frauenklinik Brachmann in Wolfenbüttel wurde meine Frau, nachdem ich die Klinik verlassen hatte, mit den Worten schockiert: "Sagen sie mal, so etwas muß doch heutzutage nicht mehr sein. Warum haben sie das nicht wegmachen lassen"! Einige Wochen später beleidigte uns das Jugendamt der Stadt Braunschweig bei dem Versuch, die in Aussicht gestellte Wiederaufnahme unseres Antrages auf Adoption aus dem Jahre 1983 wieder zu beleben, mit den Worten: "Man kann einer leiblichen Mutter nicht zumuten, daß sie ihr Kind in so eine Familie gibt". Eine ehemalige Arbeitskollegin meiner Frau äußerte sich ihr gegenüber nach einem Blick in den Kinderwagen: "Igitt, das hätte ich wegmachen lassen"!

Nun waren wir aus amtlicher Sicht keine normale Familie mehr, sondern so eine Familie, was immer damit gemeint war. Der negative Beigeschmack dieser Bemerkung, oder besser amtlichen Richtlinie, war unüberhörbar. Wir waren nun also eine Familie, gegen die es jugendamtliche Vorbehalte gab, der ein Kind aus einer anderer Familien anzuvertrauen ist. Es war uns in den Nachgesprächen mit dem Vorgesetzten nicht möglich, die Angelegenheit zu klären. Die Sachbearbeiterin leugnete ihrem Chef gegenüber in unserem Beisein, dies gesagt zu haben.

Natürlich hätten wir es uns einfach machen können, in dem wir unser Kind für eine Fremderziehung und Fremdbetreuung durch die Lebenshilfe freigegeben hätten. Die Folge wäre, daß Till-Philipp zwar noch bei uns gewohnt hätte, aber den Fremdeinflüssen erliegen gewesen wäre und er auf ein Leben vorbereitet worden wäre, das sich außerhalb der normalen Gesellschaft abspielt. Unsere feste Absicht war und ist aber, Till-Philipp in der Gesellschaft zu lassen. Wir wollten zudem die mit dem Leben eines behinderten Kindes inmitten der Familie verbundenen Sorgen nicht an andere delegieren, wobei ich hinzufügen muß, daß wir keine Sorgen haben, sondern lediglich auf die Sorgen anderer reagieren müssen. Wir sind der unerschütterlichen Überzeugung, daß er wie jeder andere, sei er behindert oder nicht, in die Gesellschaft gehört, schließlich wurde auch er in die Gesellschaft hineingeboren. Wenn wir in diesem Zusammenhang von Entsorgung sprechen, dann wird uns das sehr, sehr übel genommen. Offensichtlich denkt bei diesem Begriff jeder an Müll und unterstellt uns damit, wir betrachten behinderte Menschen als Müll der Gesellschaft. Wer uns kennt, unsere Publikationen und unsere Internetauftritte, der wird gründlichst eines anderen belehrt.

Unser Gemeinwesen ist sehr darauf bedacht, Kinder mit dieser geistigen oder einer anderen Behinderung nicht auf diese Welt zu lassen. So verlieren, zumeist auf unnatürliche Weise, 90% der Frauen ihr Kind vor der Geburt, wenn beim Embryo in der vorgeburtlichen Diagnostik eine Trisomie 21 festgestellt wird (Fernsehbeitrag ‚Eine mörderische Diagnose' des Bayerischen Rundfunks im Rahmen der ARD, Erstausstrahlung 18.03.1999, 23.00 Uhr).

Dieser Embyofilter griff zum Glück nicht bei uns. Im Gegensatz zu der die Schwangerschaft betreuenden Gynäkologin wußten wir von der Behinderung unseres künftigen Sohnes nichts. Wir hätten eine solche gynäkologische Vorgehensweise nie gebilligt. Ein Embryo ist schließlich nicht das Eigentum des Gynäkologen, der ihn laut Fernsehbeitrag ‚entnimmt', um ihn der Pharmaforschung verfügbar zu machen. Aber selbst, wenn wir es erfahren hätten, wäre es für uns kein Grund gewesen, den Mord an einem im Mutterleib heranwachsenden Menschen begehen zu lassen. Meine Frau gehörte nicht zu den werdenden Müttern, die massiv unter Druck gesetzt wurden. Insofern müßten wir dieser Gynäkologin dankbar sein, daß sie ihr Wissen nicht mißbrauchte, wie es in dem erwähnten Fernsehbeitrag dokumentiert ist, andererseits hat sie uns wertvolle Zeit für eine optimale Vorbereitung auf das etwas andere Leben unseres Sohnes genommen.

Aus dem Fernsehbeitrag ging leider nicht hervor, ob die Gynäkologen aus eigenem Antrieb handeln, einem Auftrag der Öffentlichkeit folgen oder der Pharmaindustrie, möglicherweise gegen eine finanzielle Aufwandsentschädigung, eine Gefälligkeit erweisen.

Ich registriere sehr wohl, daß tagespolitisch und auch gesellschaftspolitisch die Integration von behinderten Menschen zur Zeit, und wahrscheinlich auf lange Zeit hin, nicht aktuell ist und auch nicht gewünscht wird. Die Politiker haben ganz andere Sorgen, die sich umschreiben lassen mit der Unterstützung der Wirtschaft in ihrem Bestreben, keine Gewinneinbußen hinnehmen zu müssen. Gerade dabei gibt es interessanterweise einen Berührungspunkt: Vor allem geistig behinderte Arbeitnehmer, wenn es sie denn im tariflichen Sinn überhaupt gibt, werden als gewinnminimierend oder gar als gewinnvernichtend definiert. Das wird sich kaum formell belegen lassen, aber die Tatsache, daß es diese Arbeitnehmer nicht oder kaum gibt, läßt diesen umstand deutlich erkennbar werden.

Ich gehe davon aus, daß es ist bis heute versäumt worden ist, unsere geistig behinderten Mitmenschen mit ins gesellschaftliche Boot zu nehmen. Ihr Bildungspotential halte ich nicht annähernd für so gut ausgeschöpft wie bei den Mitmenschen, die der gesellschaftlichen oder besser menschlichen Norm entsprechen. Ich vermute, das liegt am Geld. Weil in unserer Kultur alles über das Geld definiert wird und nur über das Geld Wertigkeiten verteilt bzw. vergeben werden, werden die geistig behinderten Mitmenschen in Zukunft kaum eine Chance bekommen, in die Gesellschaft als gleichwertige Mitglieder aufzusteigen; nicht gleichwertig im Sinne von Bildung oder Erwerbsfähigkeit und Erwerbskraft, sondern im Sinne von Mensch sein. Auch nicht behinderte Menschen haben ihre Schwächen, sie werden aber nicht so leichtfertig abgeschoben und einer Sonderbehandlung abseits der Gesellschaft unterzogen. Geistig behinderte Menschen haben durchaus ein Leistungsvermögen, auch im gewerblichen Sinne, es ist eben nur nicht vergleichbar mit dem der herkömmlichen nicht behinderten sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer.

Es wird solange nicht gelingen, beide Personengruppen zusammen zu bringen, solange keine finanziellen Mittel verfügbar sind, um auf der Basis sinnentsprechender Forschung das Bildungsniveau der geistig behinderten Menschen anzuheben. Eine Teilnahme am Erwerbsleben bleibt somit ausgeschlossen. Auch bei Vorliegen geeigneter Forschungsergebnisse wird es kaum eine Angleichung geben, aus der heraus eine Vermischung in Beliebigkeit im Sinne der Erwerbsfähigkeit möglich ist. Die Toleranz der nicht behinderten Gruppe müßte gesteigert werden. Die geistig behinderten Menschen sind von der Natur her anders angelegt, was nicht geändert werden kann und auch nicht geändert werden sollte. Ihre Erwerbsfähigkeit wird zu den gleichen Produkten führen können wie bei nicht behinderten Erwerbstätigen. Es geht also bei diesem Gedanken nicht um eine Normierung der geistig behinderten Mitmenschen, sondern um ihre Tolerierung.

Eine Alternative zu den Werkstätten für behinderte Menschen wäre ein Betreuen der behinderten Arbeitnehmer vor Ort in der Wirtschaft durch die Träger der Werkstätten. Die behinderten Arbeitnehmer wären sozialversicherungspflichtig und bekämen im tariflichen Sinne den finanziellen Gegenwert für ihre geleistete Arbeit.

Daß Menschen mit Trisomie 21 logisch denken können, beweist uns gelegentlich unser Sohn. Sein Gedächtnis ist ebenso verblüffend wie seine Aufmerksamkeit im Alltag.

Das im Prinzip Unseriöse in unserer Gesellschaft ist der Sachverhalt bzw. die Verfahrensweise, daß den geistig behinderten Menschen wegen ihres Anderssein und ihrer Erwerbsfähigkeit, denen im Vergleich zu nicht behinderten Menschen ein minderer Wirkungsgrad zugesprochen wird, kein Einlaß in die Gesellschaft gewährt werden. Es gilt also einen Prozeß in Gang zu setzen, dessen Ziel es ist, die behinderten Menschen als Vollmitglied in unsere Gesellschaft aufzunehmen und anzuerkennen.

Das kann keiner allein schaffen oder einleiten. Was wir mit unserem Einsatz, vordergründig für unseren Sohn Till-Philipp betreiben, ist der Versuch eines kleinen Beginnens für diese große gesellschaftliche Aufgabe. Soweit wir das allein betreiben, mag es für Till-Philipp zwar eine Insellösung zeitigen, aber den behinderten Mitmenschen wird das nicht viel Nutzen bringen. Sicher könnte ich einen Verein gründen zur vollständigen Anerkennung der geistig behinderten Mitmenschen und ihrer Aufnahme in die Gesellschaft. Bisherige Vereine zur Hilfe für diesen Personenkreis zeigen mir aber deutlich, daß die Zielsetzung mit der Zeit verloren geht und sich auch hier wirtschaftliche Ziele in den Vordergrund schieben, vor allem dann, wenn auf Grund einer Anerkennung als gemeinnütziger Verein der Staat massiv an Einfluß gewinnt durch die Zuteilung von Finanzmitteln aus dem Steueraufkommen.

Aber auch von anderer Seite erhalten zielgerichtete Vereine Zuwendungen finanzieller Art, in der Regel zur Weihnachtszeit. Nach meiner bescheidenen Meinung mögen diese Zuwendungen für die Vereinsarbeit wichtig sein, aber gerade Zuwendungen von nichtstaatlicher Seite sollten nicht dazu beitragen, die Trennung der Gesellschaft in behinderte und nicht behinderte Menschen aufrecht zu erhalten oder gar zu festigen. Gegen diese starken gesellschaftlichen Kräfte, die aus der Vergangenheit erwachsen sind, anzugehen, ist als Einzelperson nicht wirkungsvoll möglich. Das führt dazu, daß man verkannt wird, als Querulant angesehen wird und allenfalls belächelt wird. Als Resultat mag das zwar unseren Sohn in der Gesellschaft halten, der persönliche Preis schlägt sich aber fast nur im akademische Lob nieder, wenn mir von den Hochschulen signalisiert wird, daß meine Engagement bewundernswert und erforderlich ist. Den seelisch-körperlichen Schaden, der damit verbunden sein kann und eingetreten ist, möchte ich an dieser Stelle nicht erörtern.

Was die Lebenshilfe bisher nicht geschafft hat, ist weitläufige Aufklärung zu betreiben, um z.B. ein Berührungsverbot zu verhindern, daß zum zweiten Male unserem Sohn gegenüber ausgesprochen wurde. Er durfte anläßlich einer Familienfeier unter keinen Umständen andere Gäste umarmen und ihnen einen Handkuß geben, und er durfte auf keinen Fall die Tochter des Gastgebers berühren mit der Begründung, sie stille noch ihren wenige Tage alten Sohn. Ein Zusammenhang zwischen Trisomie 21 und dem Stillen eines Säuglings wurde uns dabei nicht erläutert; es gibt auch keinen! Der Gastgeber brüstet sich stets zum Jahresende, etwas für die Lebenshilfe gespendet zu haben. Hier breitenwirksam Abhilfe zu schaffen, ist wahre Lebenshilfe, nicht das Einsammeln von behinderten Menschen und ihr Betreuen in Abgeschiedenheit.

Wer aber wie ich solches schriftlich artikuliert, verliert jede Aussicht, ernst genommen zu werden. Da wird uns Schlechtes zugetraut, wir würden etwas gegen die Lebenshilfe haben und werden bei Entscheidungen, die unseren Sohn betreffen, übergangen. Wir haben nichts gegen die Lebenshilfe, wer das annimmt, weil wir unseren Sohn dort nicht betreut wissen möchten, ist nicht in der Lage, willens oder fähig, zu differenzieren oder er ist das Opfer derer, die da meinen und propagieren, nur im Verbund der Lebenshilfe kann ein geistig behinderter Mensch zu seinem Lebensglück geführt werden, als wäre das sein Lebenszweck. Gerade diese Propagierung hört man von der Lebenshilfe nicht, sondern nur von Ihrer Lobby. Eine Gegenrede der Lebenshilfe ist allerdings auch nicht vernehmbar. Behinderte Menschen, die, aus welchen Gründen auch immer, mit der Lebenshilfe nicht in Berührung kommen, sind deswegen nicht weniger glücklich.

Ich habe diese Ausführlichkeit gewählt, um zu verdeutlichen, in welche Lage "so eine Familie" kommen kann, wenn sie aus der eher konventionellen Verfahrensweise ausschert, um ihren eigenen Weg zu suchen und zu finden. Ich weiß, daß wir nicht die einzigen sind, die um ihren eigenen Weg für ihr geistig behindertes Kind ringen, wir sind aber höchstwahrscheinlich in der extremen Minderheit, die ihren Gehversuch auf eigenen Füßen in der vorgebrachten Weise artikulieren. Mir hat das einmal den Vorwurf eingebracht, ich würde alles umgehend an die Öffentlichkeit bringen, gemeint waren damit behördliche Einschnürungen im vergeblichen Versuch, einen Regelkindergarten zu finden, der unseren Sohn mit nicht behinderten Kindern zusammen betreut. In diesem Fall wurde uns telefonisch deutlich gemacht, daß es auch darauf ankomme, die nicht behinderten Kinder vor den behinderten Kindern zu schützen! Mein "Einschalten" der Öffentlichkeit durch Bekanntmachen der Verhältnisse per Leserbrief hatte zum Ziel, Unterstützung von der Öffentlichkeit zu erhalten. Die Vergeblichkeit diese Bemühens war aber nicht geeignet war, unser Ansinnen abzubrechen, um dem ‚konventionellen Weg' zu verfallen.

Dies war übrigens der Anlaß, die Geschichte unseres Sohnes aufzuschreiben und öffentlich zu machen, um anderen Betroffenen Mut zu machen, ihnen zu zeigen, daß sie nicht die einzigen auf diesem Wege sind und gesellschaftlich Interessierte auf diese Art von Missständen aufmerksam zu machen. Der Gedanke war dabei, wenn viele betroffene Familien sich auf unsere Fährte setzen, muß dies für Politik, Verwaltung und Gesellschaft die Funktion von Denkanstößen haben, über die bisherige Verfahrensweise zu reflektieren. Inzwischen habe ich die Erfahrung gemacht, daß es den Funktionsträgern in Amt und Verwaltung ein leichtes ist, sich über die Interessen, wie wir sie vertreten, hinwegzusetzen, sie gewissermaßen zu ignorieren oder zu leugnen, und sich hinter diverse Paragraphen und Gesetze zu verstecken, daß uns schon der Gedanke kam, es geht ihnen nicht um den Menschen, sondern um die Erfüllung beliebiger Vorschriften, selbst bei zugestandenem Ermessensspielraum mit dem Haupteffekt, Geld vom Staat nicht auszugeben. Eine hervorragende negative Rolle hat die Agentur für Arbeit in Braunschweig gespielt.

Meine Gedankenansätze mögen viele irritieren. Viele werden die Meinung vertreten, daß geistig behinderte Menschen, mit einer Trisomie 21 z.B., nicht über das bisher erkannte Maß hinaus bildungsfähig sind. Die wenigsten werden es wissen, ich weiß es auch nicht. Ich bin aber der Meinung, daß unsere geistig behinderten Mitmenschen einfach zu früh aufgegeben wurden. Dieses an Resignation erinnernde Verhalten wird diesen Menschen nicht gerecht. Sie haben verdient, mehr beachtet und mehr gefördert zu werden. Wenn jetzt die Bildungsminister fordern, daß in der Grundschule die Erstkläßler eine Fremdsprache lernen sollen, dann erwarte ich äquivalente Vorgaben für die Kinder, um die es in dieser Denkschrift geht. Wenn man nicht weiß, wie man solche Vorgaben den Kindern vermitteln soll, dann ist die Forschung gefragt, es heraus zu finden.


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