Neues aus [Ortschaft], Stand vom 24.10.2005
Ich habe diese Seite eingerichtet, um anderen Betroffenen in ähnlichen
Situationen aufzuzeigen, daß ihre Situation nicht so einmalig ist, wie
sie vielleicht meinen. Meinungsverschiedenheiten zwischen Nachbarn ist
etwas ganz Normales. Was möglicherweise von dieser Normalität abweicht ist,
wie dies Meinungsverschiedenheiten artikuliert und einer Klärung
zugeführt werden.
Die Ursachen von Meinungsverschiedenheiten sind sehr unterschiedlich
und entsprechen der jeweiligen Lebensphilosophie der Betroffenen. Ich möchte
hier jetzt keine Stellung dazu beziehen, worin in unserem Fall die Ursache
liegt. Es liegt mit fern, unseren Nachbarn Behindertenfeindlichkeit zu
unterstellen.
Kapitel: Der Finger eines Nachbarn
Kapitel: Selbsternannte Hilfspolizei, Stand 24.10.2005
Der Finger eines Nachbarn
Auf der Intertnetseite von Wolfenbüttel steht in der Rubrik über die Gemeinden des Landkreises auf der Seite von [Gemeinde] unter anderem:
"Ziel der Kommunalpolitik in [Gemeinde] ist es, attraktives Wohnen,
aber auch Arbeiten am Ort zu ermöglichen.
...
Zur Gemeinde [Gemeinde] gehören die Ortschaften Abbenrode, [Gemeinde],
Destedt Gardessen, Hemkenrode, Hordorf, Klein Schöppenstedt [Ortschaft],
Schulenrode und Weddel."
"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." (Art. 1 Abs. 1 GG)
Nach unserem Umzug innerhalb [Ortschaft]s in 1998 in unser neues Haus in einer vor wenigen Jahren neu erstellten Straße hatte ich mit einem unserer neuen Nachbarn im Sommer 1999 ein ausführliches Gespräch in einer sehr angenehmen Atmosphäre. Wir haben ungehinderten Blick auf das Grundstück dieses Nachbarn. Von Anfang an grüßten wir uns, Till-Philipp war hin und wieder dort bei dessen jüngsten Sohn.
In diesem Gespräch erläuterte ich ihm, was wir bereits für Till-Philipp erreicht haben und noch mit ihm vorhaben. D.h. ich habe ihm von der Integration in der hiesigen Grundschule erzählt und von der Weiterführung der Integration in einer IGS in Braunschweig und wie wir es mit der beruflichen Integration halten wollen. Ab dem folgenden Tag stellte die gesamte Familie das Grüßen umgehend ein. Als einer der Söhne ein mehrstöckiges Holzhaus zu bauen begann, geschah dies nicht nur mit elektrischer Säge und Akkuschrauber, sondern auch in den offiziellen Ruhezeiten, also Mittags zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr und gelegentlich am Sonntag. Mehrmaliges Vorsprechen bei der Cremlinger Polizeistation und mehrmaliges Informieren der Gemeinde schafften zwar Abhilfe, aber der Preis war vorübergehende Radiomusik in weit überhöhter Lautstärke außerhalb der Ruhezeiten.
In diesem Sommer (2001) sang der jüngste Sohn mehrmals im Beisein seines Vaters angestrengt laut: "Unser Nachbar, der blöde Spanier". Sein Vater zollte ihm zwar keinen vernehmbaren Beifall, er war aber auch nicht bemüht, den Gesang seines Sohnes zu unterbinden.
Nachdem wir wieder bei der Polizei und Gemeinde am 13.08.2001 darum baten, dafür zu sorgen, daß auch von diesem Nachbarn, bzw. seinen Kindern, die Ruhezeiten eingehalten werden, war die zu uns zeigende Wand des vom Sohn gebauten Holzhauses am nächsten Tag mit einem sogenannten 'Stinkefinger' bemalt, dessen oberstes Glied als Gesicht mit Bart ausgebildet war. Ich bin hier der einzige Bartträger. Am Freitag darauf bat ich die örtliche Polizeistation, ein Streifenwagen möge einmal dort vorbeifahren und sich das Bild ansehen, damit wir einen glaubwürdigen und neutralen Zeugen haben. Dies erfolgte am frühen Nachmittag.
Am nächsten Tag war das Bild schwarz übermalt, darauf war ein neues Bild aufgebracht. Es zeigt die gleiche Handform, über ihr die Telefonnummer der örtlichen Polizei und neben ihr ein Mann, der einen Telefonhörer in der Hand hält.
In der Überlegung, ob wir uns dies bieten lassen sollten, kamen wir zu dem Entschluß, dies polizeilich protokollieren und in eine Anzeige münden zu lassen.
Die Cremlinger Polizeistation war an diesem Sonnabend nicht besetzt, so daß wir uns an die Polizei in Wolfenbüttel wandten. Sie war bemüht, uns deutlich zu machen, daß dies nicht unbedingt uns gelten müsse und riet von einer Anzeige ab, weil die Staatsanwaltschaft schon überlastet sei und dort wahrscheinlich erkannt werden würde, daß ein öffentliches Interesse nicht gegeben sei. Ob mit diesem Bild die Grenze der persönlichen Beleidigung erreicht sei, sei ebenfalls zu bezweifeln. Uns wurde von dem Beamten angeboten, daß er mit dem Vater spricht und uns danach über das Ergebnis berichtet. Nach einem emotional angereicherten Gespräch willigten wir ein.
Als Ergebnis des Gesprächs bleibt fest zu halten, daß der Vater die Meinung vertrete, sein Sohn habe sich da nur einen harmlosen Scherz erlaubt. Er, der Vater, sehe aber ein, daß dieser Spaß zu weit ginge. Wir meinen, daß er dies schon nach seiner ersten Sichtung hätte erkennen müssen! Wenn ihn erst die Polizei mit ihrer Frage darauf gebracht hat, dann verrät dies die ausdrückliche Billigung des Vaters.
Wer im Straßenverkehr anderen Verkehrsteilnehmern einen Stinkefinger zeigt, muß im Falle der Anzeige mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Malen Kinder einen solchen weit sichtbar und gegen uns als Familie mit einem geistig behinderten Kind gerichtet an die Wand eines mehrstöckigen Holzhauses, dann genügt der Polizei die väterliche Auskunft, daß sich seine Kinder nur einen Spaß erlaubt haben. Er, der Vater, habe eingesehen, daß dieser Spaß zu weit ginge, er werde dafür sorgen, daß das Bild verschwindet. Am Monntag, 20.08.2001, 17.00 Uhr, war das Bild noch zu sehen. Gegen 20.00 Uhr ist die Darstellung des "Stinkefinger" so stilisiert worden, um damit zu zeigen, daß es keine Darstellung eines "Stinkefinger" sei. Die Übermalung ist allerdings recht transparent, so daß durchaus noch der eigentliche "Stinkefinger" erkennbar ist. Das ändert nichts an dem Sachverhalt der Menschenverachtung und Beleidigung. Das Symbol ist erhalten geblieben, und damit auch die Absicht. Passanten, die diese Abstraktion gesehen haben, haben diesen Finger mit ihrer Hand nachgebildet und sowohl auf den Nachbarn als auch auf uns gewiesen. Am 22.08.2001 ist die kleine Plattform vor der Darstellung abgebaut worden, um so zu demonstrieren, daß keine Veränderung mehr folgen wird und das Bild so bestehen bleiben soll. In dieser Form war es auch noch am Dienstag, 28. August 2001 zu sehen. An diesem Dienstag wurde gegen 18.00 Uhr die gesamte Darstellung schwarz übermalt mit Ausnahme der Rufnummer der Polizeistation in [Gemeinde]. Damit war eine der Forderungen erfüllt, die an die Familie herangetragen worden sind. Am Mittwoch, 29.08.2001 gegen 19.45 Uhr wurde auch die Rufnummer der Cremlinger Polizeistation mit schwarzer Farbe übermalt. Am Freitag, 31.08.2001 traf bei uns eine auf den 28.08.2001 datierte schftliche Entschuldigung des Jungen ein, der die Wand entsprechend bemalt hatte. (Die Uhrzeiten auf den Abbildungen sind Normalzeiten, diese plus 1 Stunde ergibt die jeweilige Sommerzeit.)
Es sei mir erlaubt, die Sache anders zu sehen. Das sofortige Einstellen des Grüßens ab Sommer 1999, das Singen eines uns beleidigenden Textes des jüngsten Sohnes im Beisein seines Vaters und die durch zwei Bilder seines zweitjüngsten Sohnes eskalierende Diffamierung stehen in einem engen Zusammenhang. Dieser Zusammenhang macht deutlich, wie nicht nur wir in der innerfamiliären Diskussion gesehen werden, sondern auch zumindest geistig Behinderte.
Wir haben ernsthafte Zweifel, ob der Text des Gesanges des jüngsten Sohnes und die bildliche Darstellung am Holzhaus sich aus den beiden heraus entwickelt hat.
Die bisher zelebrierte menschenverachtende Verhaltensweise dieser Familie uns gegenüber halten wir für steigerungsfähig. Durch das Gespräch des Polizeibeamten mit dem Familienvater wird ein Aggressionsstau entstanden sein, der abgebaut werden will. Wer aus Spaß in der geschilderten Art und Weise seine Verachtung bestimmten Menschen gegenüber artikuliert, für den ist der Schritt zum Ernst ein kleiner Schritt. Ich wünsche mir und hoffe, daß dieser kleine Schritt vermieden werden kann. Ein Nachbarschaftsverhältnis unter Respektierung der Rechte des Einzelnen wird wohl nicht möglich sein. Wenn der Beamte uns aufforderte, auf den Nachbarn zuzugehen, so sehen wir in der gegenwärtigen Gesamtsituation in dieser Straße dafür keine Möglichkeit. Diese Aufforderung hätte an die nachbarliche Familie gerichtet werden müssen.
Die Tatsache, daß der Vater sein angeblich gegebenes Wort gegenüber dem Beamten nicht einlöst, macht übrigens auch deutlch, welchen Stellenwert die staatliche Ordnungsmacht in dieser Familie hat. Seinen Söhnen die zügellose Freiheit auch zu Lasten anderer zu gewähren ist ihm bedeutend wichtiger als die allgemein gültigen gesellschaftlichen Regeln einzuhalten.
Wer in unserem Gemeinwesen die Normalität verläßt, trägt für die Folgen selbst die Verantwortung. Wir haben die Normalität in zweifacher Hinsicht verlassen. Die Natur hat uns ein Kind beschert, mit dem die Gesellschaft nichts außer der sozialen Entsorgung anzufangen weiß. Diese Entsorgung beinhaltet eine Sonderbehandlung und den Entzug der gesellschaftlichen Teilhabe. Beides lehnen wir für unseren Sohn und für alle anderen Behinderte ab. Wir haben zum zweiten Mal die Normalität verlassen, weil wir diese Sonderbehandlung an unserem Sohn nicht zulassen. Dies läßt man uns in [Ortschaft] in dieser Straße sehr deutlich spüren.
Wir möchten unser Kind, wie jedes andere Kind auch, teilnehmendes Mitglied der Gesellschaft werden lassen. Dies ist nur ohne eine spezielle Sonderbehandlung durch integrative Maßnahmen möglich.
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Aufpasser
Im Januar 2005 versagte die Pumpe im Drainageschacht, die wir für sehr viel Geld von einem Fachbetrieb haben einbauen lassen. Wir entdeckten dieses Versagen, kurz bevor unser Keller über die Kellerfenster wieder geflutet worden wäre. Um Schaden abzuwenden, pumpten wir den Schacht mit einer anderen Tauchpumpe leer und ließen diese Pumpe auch im Schacht, bis geklärt war, warum diese spezielle Pumpe ihren Dienst versagte.
Der gefrorene Boden konnte die Wassermenge nicht aufnehmen, was dazu führte, daß das Wasser auf die Straße lief. Um zu verhindern, daß dort niemand zu Schaden kommt, streuten wird das Wasser sofort ab, auch als es gefroren war, sorgten wir durch beständiges Abstreuen für die Sicherheit der Mitmenschen, die diesen Teil der Straße benutzten.
Das hielt leider einen oder mehrere unserer Nachbarn nicht davon ab, uns bei der Polizei anzuzeigen, damit diese bei uns vorstellig wurde, was sie auch tat, indem sie einen Beamten zu uns ins Haus schickte. Der Beamte zierte sich, den oder die Personen namentlich zu benennen, denen wir diese Anzeige zu verdanken hatten. Er nannte uns keinen Namen. Er bezeichnete die Angelegenheit als erledigt, als er sah, daß wir Sorge für die Sciherheit der [Ortschaft]er Bürger und ihrer Besucher getroffen hatten.
Wir schrieben die Einheitsgemeinde [Gemeinde] an, zu der die Ortschaft [Ortschaft] gehört. Auch von dort wurde uns kein Name benannt, denn sie sei nach eigenem Bekunden nicht zuständig für die in ihr stationierten Polzeibeamten.
In einer Situation, in der nachbarschaftliche Hilfe angezeigt gewesen wäre, übt sich die Nachbarschaft in [Ortschaft] in einer an Denunziation erinnernten Manier, die zumindest uns einerseits erstaunen ließ, die wirs aber andererseits als typisch für die Verhältnisse im Ort halten.
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Selbsternannte Hilfspolizei
Wir wohnen in einer Spielstraße. Dies besagt, daß die Geschwndigkeit der auf ihr fahrenden Kraftfahrzeuge nicht über die Schrittgeschwindigkeit hinausgehen darf. Daran halten sich nicht fahrende Händler wie z.B. ein Bäckereifahrzeug, daß seine Ware feilbietet, daran halten sich auch nicht Fahrzeugführer andere Firmen und auch Anlieger sehen keinen Grund, die laut Straßenverkehrsordnung vorgesehene Geschwindgkeitsbegrenzung einzuhalten. Sogar Fahrzeugführer von Fahrzeugen der Einheitsgemeinde [Gemeinde] sehen keinen Anlaß, ihre Geschwindigkeit anzupassen. Ob dies aus der Arroganz der Macht heraus geschieht, ist schwer zu beurteilen.
Ein Anlieger, der zum damaligen Zeitpunkt ein Kleinkind hatte, hielt meine Frau an und versuchte sie 'herunter zu putzen', indem er sie fragte, ob sie denn nicht wisse, daß dies hier eine Spielstaße sei mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Meine Frau mag zwar nach dem Empfinden des Hilfspolizisten schnell gefahren sein, sie hatte aber eine Geschwindigkeit eingahlten, mit der fast alle Anlieger diese Straße befahren, ohne von diesem Anlieger angehalten worden zu sein.
Der Sohn dieses selbsternannten Hilfspolizisten übte sich einmal in einer Mutprobe, als ich daher gerollt kam: Er versuchte den letztmöglichen Augenblick zu erwischen, in dem er vor meinem Herannahen noch unbeschadet die Straßenseite wechseln konnte. Wäre er dabei gestolpert, wäre ein Berühren meines Fahrzeuges mit diesem Jungen nicht vermeidbar gewesen.
Wäre dieser Fall eingetreten, hätte ich die Situation zwar beschreiben können, ich wäre aber nicht in der Lage gewesen, es zu beweisen. Anders gesagt, ich hätte in jedem Fall die Schuld auf mich nehmen müssen, von Seiten seiner Eltern sowieso, und in den Augen der Polizei vermutlich auch.
In unserem Ort [Ortschaft] übt sich also ein Vater in der Position des Hilfspolizisten, ist aber nicht in der Lage oder sieht nicht die Erfordernis dazu, sein Kind so zu erziehen, daß es sich nicht in Gefahr begibt. Spielstraße heißt für diese Familie offensichtlich, daß Kinder auf ihr das unumschränkte Recht haben, so zu agieren, als wäre diese Straße für den Fahrzeugverkehr gesperrt, ohne Ausnahme.