Sortierung dient der Ordnung, des Überblicks und des schnellen Zugriffs. Das ist in jedem Warenhaus wie im gesamten Handel streng geregelt. In Produktionsbetrieben ist es wegen der absoluten Wirtschaftlichkeit und der geringen Zugriffszeiten, fast schon zwingend, ebenfalls in Anwendung. Da sind z.B. in der Lagerhaltung Schrauben in den dafür vorgesehenen Behältern, die wiederum untergliedert sind in die verschiedenen Schraubenarten und Schraubengrößen, alles akkurat beschriftet. Dies ist in Zeiten der Rationalisierung unabänderbar. Jeder Arbeitsplatz erhält die Ration von Dingen, die zur Produktion benötigt werden. Eine solche innerbetriebliche Zuteilungspolitik ist dann extrem gut gewährleistet, wenn der Betrieb sich in privatem Besitz befindet. Industrielle Fertigung ist kaum noch anders durchführbar. Damit sind dann auch unnötige Kosten vermeidbar und ein guter Gewinn erzielbar, wenn die Produkte gekauft werden.
Mit diesem Prinzip läßt sich ein sehr gutes Verhältnis von Geld pro Zeit erzielen. Geld als Gewinn für den Betrieb oder als Entlohnung der Beschäftigten. Letzteres wird in Form von Tarifverträgen ausgehandelt, der Gewinn fließt praktisch ohne Kontrolle der Beschäftigten ab. Die Beschäftigten sind aber die eigentlichen Produzenten, doch werden sie behandelt wie Leibeigene, wenn es vor allem um die Kontrolle der erwirtschafteten Erträge geht. Auch wenn Vertreter der Arbeitnehmerschaft, in der Regel sind das Gewerkschafter, mit in den Kontrollgremien sitzen, so dringen durch dieses Schlupfloch zu wenig Informationen, um die Gewinne gut abschätzen zu können.
Wurde zu Beginn der Nachkriegspolitik Wert auf eine relativ gute Entlohnung und/oder geringe Preise gelegt, um eine gute Kaufkraft zu gewährleisten, so zerbröckelte diese Kaufkraft oder das Bestreben zu einer noch besseren Kaufkraft nach Erreichen eines nach meiner Meinung begrenzten Wohlstands für den Hauptteil der Bevölkerung. Fast unbemerkt trat in den vielen Jahren eine Wendung hin zu dem ein, was im historischen Sinne als Kapitalismus eingeordnet ist. Die Regierungen haben dabei dem Trend nach einer staatlichen Wirtschaftlichkeit im Sinne der Produktionsbetriebe immer mehr nachgegeben. Dies ging immer mehr zu Lasten von immer mehr Menschen. Sei es im Preis-Leistungsverhältnis oder in ihrer Sortierung, um der Kostenersparnis Willen. Das Gleichgewicht zwischen Kaufkraft und Preise begann sich zu verlieren zu Gunsten der Preise und damit zu Gunsten der Gewinne.
Die Regierungen delegierten gewissermaßen das Vertrauen der Bevölkerung von sich auf private Unternehmen. Als Beispiel seien hier das Postwesen und das Telefonwesen genannt. Das wurde in keinem Regierungsprogramm deutlich erwähnt und es wurde auch in keinem Wahlkampf thematisiert. Die Folge war eine Entlastung des Staatshaushaltes auf Kosten des Vertrauens der Bevölkerung. Damit war auch eine Verläßlichkeit und Preisstabilität aufgehoben, die Sicherheit von Arbeitsplätzen war ebenfalls nicht mehr gewährleistet. Von nun an galt in den ehemals staatlichen Unternehmen wie in allen anderen Betrieben die Regel, Gewinnoptimierung geht vor Beschäftigung, d.h. es werden nur soviel Mitarbeiter beschäftigt, wie für die Gewinnmaximierung unbedingt erforderlich sind.
Dabei erlitten auch die Gegenwarts- und Zukunftssicherung der Beschäftigten starke Verluste. Durch eine (sozialversicherungspflichtige) Beschäftigung bis zu einem bestimmten Lebensalter erwirbt der unselbständige abhängige Beschäftigte das Recht, einer gesicherten Zukunft nach dem Erreichen des Lebensalters rentiert zu sehen. Der (staatliche) Versicherungsträger sah sich in der Pflicht, dies zu gewährleisten. Aus dieser Pflicht sucht der Versicherungsträger zu entkommen, in dem er z.B. das Lebensalter heraufsetzt, bis zu dem gearbeitet werden muß, um die volle Rente zu erhalten oder die Renten werden den steigenden Preisen nicht angepaßt. In die Rentenversicherung zahlen beide Seiten zu gleichen Teilen ein, die Anpassung der Renten sollte an die statistisch ermittelte Entwicklung der Löhne und Gehälter erfolgen, tatsächlich aber ist sie abhängig von der voraussichtlichen Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherungsträger. Da dies bezogen auf die Kaufkraft und Lebenshaltungskosten einer Rentenkürzung entspricht, wurde zum Ausgleich eine Privatversicherungsmöglichkeit geschaffen, die zwar von Staat unterstützt wird, die aber nicht zur Pflicht erhoben wurde. Daraus folgt, daß das Einkommen während der Beschäftigungszeit geringer ausfällt, wenn in diese Versicherung eingezahlt wird. Nimmt man diese Möglichkeit nicht wahr, so verringert sich die Lebensqualität nach Abschluß der Lebensarbeitszeit. Zudem besteht die Gefahr, daß ein privater Versicherungsträger, z.B. durch Spekulationsgeschäfte, sein Versicherungsunternehmen schließen muß. Die Benachteiligten sind dann jene Menschen, die im Vertrauen auf eine zusätzliche Altersversorgung diese nicht mehr gewährleistet sehen. Daß auch dies zu Gewinnen bei den Versicherungsträgern führt, sei nur am Rande erwähnt.
Auch die Krankenversicherung wird drastisch ausgehöhlt. Um die Versicherungsbeiträge stabil zu halten, werden fest definierte Leistungen aus dem Katalog gestrichen. Sollte eine solche Leistung unumgänglich werden, muß sie der Versicherte in voller Höhe übernehmen. Dabei gilt aber, daß er nicht den Betrag zu zahlen hat, den die Krankenkasse vor Streichung aus dem Katalog gezahlt hatte, sondern den Betrag, den ein Privatpatient durch seine Versicherung erstattet bekommt. Diese Schieflage steht erst am Anfang.
Es ist zu erwarten, daß die Schmälerung des Leistungskataloges weiter zunimmt, statt eine generelle Umstrukturierung der Honorare für das medizinische Personal herbeizuführen. Dem steht eine Verweigerung des akademisch gebildeten Teils des Medizinpersonals im Wege, während der übrige Teil mit an der untersten Einkommensgrenze liegt.
Durch diese Behandlung ihrer Wähler wird schon ansatzweise deutlich, daß auch die Regierungen, unabhängig wer sie stellt, dazu übergehen, die Bevölkerung zu sortieren. Der schnelle Zugriff unter dem unausgesprochenen Aspekt, dem Geld zu dienen, was heißen soll, Geld einzusparen, ist dabei von ausschlaggebender Bedeutung. Daß es sich bei den Sortierten um Menschen handelt, findet kaum noch Beachtung, außer es steht eine Wahl an. Die sich daraus ergebende Vernachlässigung der sozialen staatlichen Pflichten wird unter den Teppich der Globalisierung gekehrt. Ohnehin wird mit dem Begriff Globalisierung jeder verordnete Nachteil erklärt. Eine gleichmäßige und alle betreffende Verteilung der bisherigen und noch kommenden Benachteiligungen sind entweder nicht beabsichtigt oder starke Interessegruppen verhindern diese.
Die Bereitschaft, sich den Regeln der Globalisierung bedingungslos zu unterwerfen, wobei unser Anteil als Urheber dieser Regeln vernachlässigbar gering ist, ist schon mehr als bemerkenswert. Ich kann mich aber darüber nicht näher auslassen, da ich in meinem Leben nicht zu Gewinnmaximierung getrimmt wurde, sondern durch unseren geistig behinderten Sohn so human geprägt bin, daß es fast schon als anstößig angesehen wird.
Die sortierten Menschen werden verschiedensten Kategorien zugeordnet, und aus einem solchen Schubfach ist kaum ein Entkommen möglich. Im Gegensatz zu den materiellen Dingen kann ein Mensch in verschiedenen Schubfächern zugleich einsortiert werden.
Analog zu dem obigen Beispiel mit Schrauben seien hier die arbeitlosen Menschen genannt. Es gibt langarbeistlose, schwer vermittelbare, schlecht ausgebildete und (angeblich) arbeitsunwillige Menschen. Die Beschriftung der Schubfächer richtet sich hier nach den oben genannten Kriterien und nach den finanziellen Zuwendungen, z.B. Arbeitslosengeld II- oder Hartz IV-Empfänger. Es wird seitens der Regierungen wenig getan, um diese Menschen wieder zu einem würdigen Dasein zu verhelfen, weil mehr Zuwendungen in die Betriebe abfließt, statt die Mittel zu einer gezielte, bedarforientierten und überprüfbaren Qualifizierung der beschäftigungslosen Menschen aufzuwenden, um sie nach Abschluß der Maßnahme erfolgreich in Betriebe zu vermitteln. Statt dessen werden, um den Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern zu decken, ausländische Arbeitnehmer ins Land geholt. Ich habe um Himmels willen nichts gegen Ausländer, dazu habe ich die Erde zu gut bereist. Es muß aber gestattet sein zu erwähnen, daß mit den ausländischen Fachkräften auch deren Gebräuche mit ins Land kommen. Das kann zu sehr fruchtbaren Ergebnissen führen, zweifellos, aber es geht Lasten der Menschen, die in den einzelnen Kategorien auf Arbeit warten. Wenn diese Menschen Arbeit bekommen, ist es oft eine Beschäftigung, deren Erlös zum Leben kaum ausreicht und oftmals keine Pflichtversicherung damit verbunden ist. D.h. sie sind nach wie vor auf staatliche Unterstützung angewiesen, die oft als Almosen empfunden werden.
Es findet auch teilweise keine Arbeitsplatzvermittlung mehr statt, statt dessen erhält der Erwerbslose im entsprechenden Amt die Aufforderung, sich bei namentlich nicht genannten Betrieben zu bewerben. Wenn sich unter den arbeitslosen Menschen auch behinderte Menschen befinden, dann steckt ein solcher Mensch gleichzeitig in zwei Schubladen mit der Konsequenz, daß er so behandelt wird, daß die staatliche Unterstützung am geringsten ausfällt, wenn sie denn gewährt wird.
In der unterste Schublade, um diese Anschauung beizubehalten, befinden sich die geistig behinderten Menschen. Um diese zu erreichen, muß man sich bücken oder in die Knie gehen. Diese an eine Verbeugung erinnernde Bewegung wird nicht gern gemacht vor denen, die in der mit den Kategorien verbundenen Werteskala sich ganz unten befinden.
Wer sich wie wir aus freiem Entschluß der Prozedur unterwirft, um sein geistig behindertes Kind aus dieser Schublade herauszuholen, dem wird unmißverständlich deutlich vor Augen geführt, daß es aus dieser untersten Schublade kein Entrinnen gibt. Da ist die fortschrittliche Passage in unserer Verfassung nutzlos, nach der behinderte Menschen nicht benachteiligt werden dürfen. Die Interpretation dieser Grundgesetzaussage spricht eine andere Sprache. Hier gibt das Geld den Ton an, die Betriebe werden vor scheinbar vermeidbaren und damit unnötigen Ausgaben geschützt, und davor schützt sich auch der Staat.
Danach ist es offensichtlich keine Benachteiligung, wenn dem geistig behinderten Menschen keine Teilhabe an der Gesellschaft gewährt wird, denn er gehört in die Gesellschaft der behinderten Menschen und kann an ihr teilhaben, und zwar mit aller Konsequenz. Was das heißt wird deutlich, wenn man weiß, daß das durchschnittliche Arbeitsentgelt in den eigens für behinderte Menschen eingerichteten und oft abseits angesiedelten Werkstätten etwa EURO 150,00 beträgt. Wenn es dann noch heißt, daß in diesen Werkstätten eine Teilhabe am Arbeitsleben geschaffen wurde, dann fällt mit kaum etwas Sarkastischere ein.
Eine entsprechende Bildung werden den geistig behinderten Menschen in der Weise vorenthalten, daß sie in speziellen Sonderschulen, die vielerorts per Gesetz Förderschulen zu nennen sind, unterrichtet werden, womit eine Teilhabe an der allgemeinen Gesellschaft von vorn herein ausgeschlossen ist. Zudem ist das Bildungspotential noch nicht vollkommen erforscht und damit erkannt worden. Diese beiden Sachverhalte, gesellschaftliche Teilhabe und das bisher unerkannte Bildungspotential, haben mit Geld zu tun, daß die Regierungen nicht auszugeben bereit sind.
Es ist von bedeutenderem Interesse, wirtschaftlich in der Weltrangliste oben zu stehen, auch wenn dadurch nicht unbeträchtlich viele Menschen in ihrer Lebensqualität Einbuße hinnehmen müssen. Um die Einordnung in dieser Weltrangliste nicht zu verlieren, werden die Betriebe finanziell unterstützt, ohne daß ihnen Pflichten auferlegt werden, damit sie ihren Gesellschaftlichen Aufgaben nachkommen. Aus der Beschäftigungsquote für behinderte Mitarbeiter kann sich jeder Betrieb freikaufen, entweder durch eine (sehr geringe) finanzielle Ausgleichszahlung, oder durch Aufträge an die Werkstätten für behinderte Menschen, die diese Aufträge abarbeiten müssen für viel zu wenig Geld und um den Preis des Ausstoßes aus der allgemeinen Gesellschaft. Wenn ich dann gesagt bekomme, die behinderten Menschen fühlen sich in den Werkstätten wohl, dann ist das kein Beleg, daß sie sich in Betrieben mit für sie geeigneten Arbeitsplätzen nicht wohl fühlen.
Arbeitslose Menschen haben durchaus das Bewußtsein, nicht gebraucht zu werden, wenn sie von den Betrieben nicht beachtet werden und vom Staat ihre Existenz gesichert wird. Wenn sie es nicht (mehr) zeigen (können), dann liegt das daran, daß sie resigniert haben.
Die rasante berufliche Weiterentwicklung überfordert einige oder viele, die reine Warenproduktion wird zu häufig von Maschinen erledigt, die durch die Computersteuerung die Produktionsprozesse genauer und schneller als Menschen erledigen. Neben dem Versäumnis, diese Maschinen zu besteuern, fehlt auch die betriebliche und staatliche Weitsicht, den betroffenen Personenkreis so rechtzeitig darauf vorzubereiten, das ein persönliches Ausweichen gegeben gewesen wäre. Die Tätigkeit des Menschen in den Betrieben hat weitgehend die Funktion der Maschinenüberwachung und -wartung, in der Produktion der Maschinen sind mehr oder weniger spezielle Fähigkeiten und Kenntnisse erforderlich, die viele der Menschen ohne Beschäftigung nicht mitbringen, weil zu ihrer Ausbildungszeit solche Kenntnisse (noch) nicht gefragt waren bzw. angeboten wurden. Ein Nachrüsten an ausreichendem Wissen fällt vielen Menschenschwer und ist auch mit Geld verbunden, das viele nicht verfügbar haben, ohne ihre Lebensqualität noch mehr einschränken zu müssen.
Handwerksbetriebe haben da eine Sonderstellung. Es wird gewiß nicht falsch sein, dem beharrliche Schweigen trotz vieler Versuche, mit der entsprechenden Organisation (Handwerkskammer) ins Gespräch zu kommen, zu entnehmen, daß dort das Thema der Beschäftigung von geistig behinderten Menschen zu lästig ist, als das es möglich wäre, dort erörtert zu wissen. Damit will ich aber nicht sagen, daß es vereinzelt Handwerksbetriebe geben mag, die gern einen geistig behinderten Menschen aufnehmen, anlernen und mitarbeiten lassen möchten, dies aber durch verbindliche Vereinbarungen mit der Kammer nicht möglich ist.
Ich wage die Behauptung, daß auch geistig behinderte Menschen ein Bewußtsein dafür haben, ob sie gebraucht werden oder nicht. Durch die permanente Sonderbehandlung, der sie im Regelfall unterzogen werden, ist dieses Bewußtsein aber so tief vergraben worden, daß es nicht mehr zum Vorschein kommen kann. Es macht sich ja auch keiner die Mühe, hier nachzuforschen. Wachsen geistig behinderte Kinder aber in einem Umfeld auf, das ihnen jeden Tag aufs Neue die Normalität der meisten Menschen aufzeigt, so resignieren sie nicht ob ihrer Behinderung, sondern sie agieren mit Stolz in dieser (normalen) Gesellschaft. Das wird um so deutlicher, je mehr sie die Grenze zum Erwachsenenleben überschreiten bzw. überschritten haben. Da diese Umgehensweise aber nicht der Regelfall ist, wird das langfristig unbekannt bleiben. Auch die Gründlichkeit dessen, was sie tun und unternehmen, bedarf keiner so intensiven Begleitung, wie es von Fachleuten vorgegeben wird.
Ich bin kein Experte auf dem Gebiet der geistigen Behinderung, ich bin lediglich der Vater eines demnächst 20 Jahre alt werdenden jungen Mannes mit einer Trisomie 21. Meine Beobachtungen und Erkenntnisse, die ich durch die Lebensbegleitung unseres Sohnes gewonnen habe, entsprechen dem Resultat der Langzeitstudie eines wissenschaftlichen Laien. Das betrifft nicht nur unseren Sohn direkt, sondern auch, wie ihm teilweise auch durch Behörden begegnet wird. Korrigierende Angaben gegenüber behördlichen vermeintlichen Erkenntnissen bleiben unbeachtet, oder es wird nicht erklärt, woraus diese Erkenntnisse resultieren. Die Art der behördlichen Einrichtungen ist so gehalten, daß sie uns suggeriert oder gar suggerieren soll, wir seien ebenfalls in der Weise einer (leichten) Behinderung unterworfen.
Der zu oft gehörte Satz, diese Menschen leiden an ihrer Behinderung ist absolut falsch. Die Behörden und die Wirtschaft leiden darunter, wenn sie sich mit der damit verbundenen Problematik befassen (müssen). Sie wollen aber nicht leiden und befassen sich demzufolge so wenig damit wie möglich. Um das zu gewährleisten, werden sie aus der Gesellschaft und gedrängt und finden in der Wirtschaft keinen Einlaß.
Da wird dann sehr deutlich, daß es für die Staatsbediensteten sehr einfach und leicht ist, Anträge auf gesellschaftlicher Teilhabe durch Unterstützung einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt abzulehnen. Sie unterstehen dabei keiner Kontrolle einer übergeordneten Behörde, denn die Arbeitsagenturen vor Ort treffen laut Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ihre Entscheidungen in Eigenverantwortlichkeit.
Im Bundessozialgesetzbuch IX seht in §136:
(1) Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe
behinderter Menschen am Arbeitsleben im Sinne des Kapitels 5 des Teils 1 und
zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie hat denjenigen behinderten Menschen,
die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht
wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können,
Sie fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
durch geeignete Maßnahmen. Sie verfügt über ein möglichst breites Angebot an
Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen sowie über qualifiziertes Personal und einen
begleitenden Dienst.
Der örtlichen Arbeitsagentur war Punkt 1. wohl nicht bekannt, denn es wurde in diesem Zusammenhang nicht von einer beruflichen Bildung gesprochen, sondern von einem längeren Arbeitstraining. Danach steht ein Trimmen auf Leistung im Vordergrund, denn nichts anderes besagt der Begriff Training.
In der Verordnung nach §47 des Bundessozialhilfegesetzes, Eingliederungshilfe-Verordnung, steht im Internet in der URL http://www.behinderung.org/gesetze/Einglhilf.htm:
§2 Geistig wesentlich Behinderte
Geistig wesentlich behindert im Sinne des §39 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes sind Personen, bei denen infolge einer Schwäche ihrer geistigen Kräfte die Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft in erheblichem Umfange beeinträchtigt ist.
Nach Ansicht der Regierungen sind es also die geistig behinderten Menschen, deren Schwäche ihrer geistigen Fähigkeiten eine gesellschaftliche Eingliederung nicht möglich machen. Im antiken griechischen Staat Sparta wurde den behinderten Kleinkindern ebenfalls keine Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht; um eine Teilhabe perfekt zu verhindern, wurde sie in einen Abgrund gestürzt. Die Engmaschigkeit und Flut von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften sorgen in unserem Land dafür, daß kaum ein geistig behinderter Mensch in die Domäne der Normalität eindringen kann. Für eine christlich geprägte Gesellschaft sollte man annehmen, sie habe durchaus die Fähigkeit, die geistig behinderten Menschen in sich aufzunehmen, tatsächlich aber fristen diese ein Leben außerhalb der allgemeinen gesellschaftlichen Normalität.
Nach meiner Meinung liegt hier eine Entfremdung vor, die den Mensch Angst bereitet, wenn sie mit geistig behinderten Menschen zusammenkommen. Sie wurden zu früh schon aus der Gesellschaft gezogen und einer Sonderbehandlung zugeführt, womit sie in der Gesellschaft kaum auftraten und auftreten. Wenn in der örtlichen Arbeitsbehörde im Rahmen einer Begutachtung von einem Neurologen fortlaufend geraten wird, unser Sohn gehöre in die Lebenshilfe, statt einer gründlichen Begutachtung nachzugehen, dann ist dies genauso Ausdruck, ihn nicht in der Gesellschaft haben zu wollen wie die Aufforderung meiner Schwester, unser Sohn möge nicht ihre Tochter berühren, da sie noch ihren jüngsten Nachwuchs stille.
Ich möchte nicht der Lebenshilfe unterstellen, sie betreibe hier bewußt eine Segregation. Sie hat in unserem Land den geistig behinderten Menschen Gehör verschafft und hat sich dabei soweit etabliert, daß eine finanzielle Abhängigkeit vom Staat entstanden ist, aus der heraus sie nicht anders kann, als die behinderten Menschen getrennt von den tarifgebundenen Menschen zu beschäftigen. Statt das Schubfach mit der imaginären Bezeichnung ‚Geistig behinderte Menschen' allmählich zu leeren, sorgt sie, man kann schon sagen, durch die staatlich finanzielle Abhängigkeit, für einen Ausbau dieser Schublade. Sie gilt allgemein als nicht unbedeutender Wirtschaftsfaktor, der Arbeiten von den behinderten Menschen erledigen läßt, die tariflos und damit ohne gesellschaftliche Kontrolle, wie sie Tarifverträge darstellen, entlohnt werden.
So schützen die deutschen Regierungen die Gesellschaft vor den behinderten Menschen und betreiben damit das, was ich einmal als Gesellschaftshygiene bezeichnet habe. Regierung und Wirtschaft betrachten die behinderten Menschen als Störfaktor und damit gewinnminimierend.
Jeder Mensch erlebt in seinem Leben Höhepunkte, außer er verzichtet freiwillig darauf. Solche persönlichen Höhepunkte sind Verlobung, Hochzeit, Nachwuchs, dessen Taufe und Konfirmation sowie dessen Einschulung. Bei all diesen Anlässen erweist sich, wer von der personellen Peripherie zum engeren persönlichen Kreis gehört, und bei all diesen Anlässen herrscht Lebensfreude pur, die man gern mit seinen Freunden teilen möchte.
Hierbei stellt sich die Frage, welche Anlässe haben die geistig behinderten Menschen, die eine solche Lebensfreude initiieren, die sie mit anderen teilen möchten. Geistig behinderte Menschen unterliegen der Geschäftsunfähigkeit, d.h. ihnen wird keine freie Willensbestimmung zugestanden. Darüber heißt es im Internet unter der URL http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit
»Geschäftsunfähigkeit [Bearbeiten]
Geschäftsunfähig sind Minderjährige unter sieben Jahren sowie Personen, die sich in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden, der die freie Willensbestimmung ausschließt und seiner Natur nach nicht nur vorübergehend ist. Willenserklärungen geschäftsunfähiger Personen sind nichtig, also rechtlich unwirksam. Die Regelung findet sich in §104 BGB. Wer geschäftsunfähig ist, hat nicht die rechtliche Macht, Willenserklärungen wirksam abzugeben oder selbständig Rechtsgeschäfte zu tätigen, zum Beispiel Verträge zu schließen oder zu kündigen. Er benötigt einen gesetzlichen Vertreter. Auch müssen Willenserklärungen anderer, wie Kündigungen, an den gesetzlichen Vertreter des Geschäftsunfähigen zugehen, damit diese wirksam werden (§131 BGB).
Soweit noch kein gesetzlicher Vertreter vorhanden ist, wird dieser als Betreuer vom Vormundschaftsgericht bestellt. Bei fehlender Ehefähigkeit (§1304 BGB) oder Testierfähigkeit (§2229 Abs. 4 BGB) handelt es sich um Spezialfälle der Geschäftsunfähigkeit.«
An anderer Stelle heißt es in der URL http://de.wikipedia.org/wiki/Ehef%C3%A4higkeit
»Sonderfall der Geschäftsfähigkeit [Bearbeiten]
Bei der Ehegeschäftsfähigkeit handelt es sich wie bei der Testierfähigkeit um einen Unterfall der Geschäftsfähigkeit, nach der es darauf ankommt, ob der oder die Verlobte in der Lage ist, das Wesen der Ehe zu begreifen und insoweit eine freie Willensentscheidung zu treffen, ohne dass die Fähigkeiten des Verstandes ausschlaggebend sein müssen. Selbst eine erhebliche geistige Behinderung muss nicht die notwendige Einsichtsfähigkeit in das Wesen der Ehe und die freie Willensentscheidung zur Eheschließung ausschließen.
Das Bayerische Oberste Landgericht hat dazu ausgeführt, bei der Eheschließung handele es sich um ein Rechtsgeschäft, dessen Inhalt wesentlich mehr als sonstige typische Rechtsgeschäfte von in der Gesellschaft fest verankerten Vorstellungen geprägt werde. Es sei daher im Einzelfall zu prüfen, ob sich die Beeinträchtigung der Geistestätigkeit auch auf die Ehe erstrecke und ob der Verlobte insoweit die notwendige Einsichtsfähigkeit besitze und zur freien Willensentscheidung in der Lage sei, möge diese Einsichtsfähigkeit auch für andere Rechtsgeschäfte fehlen (BayObLGZ 1996, Nr. 24 = BtPrax 1997, 111 = FamRZ 1997, 294 = NJWE-FER 1997, 1 = StAZ 1996, 229 = FGPrax 1996, 143). Es entspreche ständiger Rechtsprechung, dass sich die Geschäftsfähigkeit auf einen bestimmten, gegenständlich abgegrenzten Kreis von Angelegenheiten beschränken kann (sog. partielle Geschäftsfähigkeit). Dem komme gerade bei der Beurteilung der Ehegeschäftsfähigkeit Bedeutung zu, weil hier nicht so sehr die Fähigkeiten des Verstandes ausschlaggebend seien, sondern die Einsicht in das Wesen der Ehe und die Freiheit des Willensentschlusses zur Eingehung einer Ehe.«
In der URL http://www.123recht.net/article.asp?a=1001&p=3 heißt es dagegen:
»Wer darf heiraten? ... Voraussetzungen Seite 3 - owi vom 25.04.2001
Der Gesetzgeber hat für die Ehefähigkeit zwei Voraussetzungen geschaffen
«
Immerhin wird bei der Eheschließung eine Willenserklärung abgegeben, die
rechtliche Folgen mit sich bringt, wie zum Beispiel eine gegenseitige
Rücksichtsnahmepflicht oder auch Unterhaltsverpflichtungen.
…
Geistig behinderten Menschen wird es demnach kaum ermöglich sein, eine Ehe zu schließen und sie ohne Bevormundung zu er- und auszuleben. Das Einkommen von beiden Partnern, wenn es sich um Werkstattbeschäftigte handelt, beträgt in der Summe im Durchschnitt 300,00 Euro. Kann damit eine Familie am Leben erhalten werden? Ebenso klar erscheint mir die Unmöglichkeit von Nachwuchs geistig behinderter Menschen, da die Engmaschigkeit der gesetzlich vorgeschriebenen Betreuung für diesen Personenkreis dies unwahrscheinlich erscheinen läßt. Unter der URL http://deposit.ddb.de/cgi-bin/dokserv?idn=975509020&dok_var=d1&dok_ext=pdf&filename=975509020.pdf habe ich im Internet eine "Dissertation zu Erlangung der Doktorwürde durch den Promotionsausschuß Dr. phil. der Universität Bremen" gefunden, die Herr Magnus Prangenberg am 1. November 2002 vorgelegt hat. Sie trägt den Titel "Zur Lebenssituation von Kindern, deren Eltern als geistig behindert gelten" und den Untertitel "Eine Exploration der Lebens- und Entwicklungsrealität anhand biografischer Interviews und Erörterung der internationalen Fachliteratur".
Aus dieser Dissertation geht zwar hervor, daß einige wenige geistig behinderte Menschen eheliche Kinder haben, es ist aber nicht ersichtlich, ob sich unter den Eltern auch Träger einer Trisomie 21 befinden. Die Mehrheit der geistig behinderten Menschen bleibt aber kinderlos. Ich denke, daß dies nicht aus einem Mangel an sexueller Beziehung resultiert, sondern das Ergebnis einer (gezielten) Verhütung ist, da die Ungewißheit der biologischen Beschaffenheit des evtl. daraus entstehenden Kindes sehr groß ist.
Auf jeden Fall scheint mir das Leben geistig behinderter Menschen ereignisärmer als das von nichtbehinderten Menschen zu sein. Ich bezweifle, ob ihnen das angeboten wird, was ich hier mit äquivalenten Ereignissen bezeichnen möchte. Das Leben bietet geistig behinderten Menschen demnach einen reduzierten persönlichen Erlebnishorizont. Da ist ihnen ihre mitunter recht eindrucksvolle Kreativität kaum von Nutzen. Sie nachvollziehen zu können, bedarf der Kenntnis ihrer Denkweise, die nun einmal anders ist als die der nichtbehinderten Menschen, wenn sie ihr auch in machen Dingen ähnelt.